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Dr. Daniela Sommer

18.03.2026 Sitzungen 21/62

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Kasseckert von Entder CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort. aber die Heiko Kasseckert (CDU): OsteuFrau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hessische Tariftreue- und Vergabegesetz ist Gegenstand unseres Koalitionsvertrages. Deshalb ist es richtig, dass es hier auf dem Tisch liegt. Aber – das will ich zuvor sagen – das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, bleibt 20.000 weit hinter dem zurück, was wir jetzt, angepasst an die akaustuelle Zeit, als Gesetzentwurf der Landesregierung, natürBeispiel lich unter Beteiligung der beiden sie tragenden Fraktionen, auf dem Tisch liegen haben. Kollegin Elke Barth hat von einem Paradigmenwechsel gesprochen, und es ist auch so. SankDeswegen will ich als Allererstes in der Tat einen Dank an die Landesregierung richten für diesen mutigen Schritt, ein Gesetz vorzulegen, das weit über das hinausgeht, auf das wir uns seinerzeit verständigt haben, das aber die Antwort ist auf die heutige Zeit, auf die Anforderungen auch in der Vergabe. (Beifall CDU und SPD) nichts weniger Es ist die Antwort auf viele Fragen, die wir über Jahre diskutiert haben: dass der Mittelstand, dass der Handwerksbetrieb sich kaum mehr an öffentlichen Vergaben beteiligt hat, dass wir oftmals Vergabeverfahren hatten, wo wir keine Bieter hatten, weil in der guten Zeit Aufträge aus der Privatwirtschaft interessanter waren als eine Beteiligung an einem aufwendigen bürokratischen Vergabeverfahren der da! öffentlichen Hand. neue Das muss uns alarmieren, wenn wir jetzt ein großes Konjunktur- und Investitionsprogramm mit 7,4 Milliarden Euro vor uns stehen haben, die in Hessen investiert werden, und Die wir das Interesse haben, dass dieses Geld möglichst schnell weiter in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden kann. Deseihalb ist dieses Vergabegesetz genau zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle und mit dem richtigen Inhalt. und (Beifall CDU und SPD) Von Es atmet den Grundsatz des Vertrauens und vor allem, dass dem wir mehr Beinfreiheit geben. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): So ist das!) AnWenn man es vergleicht mit dem bisherigen Vergabegesetz, dann ist vor allem der Bereich der Schwellenwerte ein signifikantes Abgehen von dem, was wir bisher kannten. Hatten wir bisher festgelegte Schwellenwerte in den drei Vergabekategorien, gehen wir mit Schwellenwerten der bei Bauleistungen mit 750.000 Euro je Fachlos in die Dinicht, rektvergabe. Bei Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 ohne Euro gehen wir ebenfalls in die Direktvergabe. Das ist weit entfernt von dem aktuellen Gesetz, und es bringt viel Beinfreiheit. Es bringt viel Tempo, und es bringt vor allem wenig Bürokratie. (Beifall CDU und SPD) Erst darüber hinaus – die Unterschwelle liegt im Baubereich bei über 5 Millionen Euro und bei Liefer- und Dienstleistungen bei 221.000 Euro – kann die Vergabestelle der Kommune das Verfahren frei wählen, ob freihändige Vergabe, ob beschränkte Ausschreibung oder ob öffentliche Ausschreibung. Auch das ist eine Erleichterung im Vergleich zu bisher festgelegten Schwellenwerten. Damit verbunden haben wir – das ist ein Punkt, den wir mit Sicherheit diskutieren werden, und ich will ihn so deutlich nennen, weil wir als Union diesen Punkt überzeugt mittragen – das Thema Gerechtigkeit und tariforientierte Bezahlung. Neben der Präqualifizierung Eignung, die es bisher schon gab, die aber jedes Jahr erneuert werden muss – da wird die Gültigkeit auf drei Jahre verlängert –, haben wir neu in diesem Gesetz das Thema Präqualifizierung Tarif. Darüber wird natürlich diskutiert werden. Jeder wird schnell die Schwellenwerte mitnehmen, jeder wird schnell sagen, es ist gut, dass das Gesetz so gemacht wird. Aber der Preis dafür ist die Präqualifizierung Tarif. Ich will aus Überzeugung sagen, warum wir diesen Weg mitgehen: weil es darum geht, die guten, die fairen und auch die ordentlichen Unternehmen zu schützen. Wir wollen keine Dumpinglöhne. (Lebhafter Beifall CDU und SPD) Ich sage es an dieser Stelle, weil es auch ein Thema war, worüber wir diskutiert haben: Wir haben die Festlegung auf nur tarifgebundene Unternehmen nicht mittragen können. Deswegen machen wir diesen Weg mit der Präqualifizierung Tarif, angelehnt an den jeweiligen Mindestlohn dort, wo Tarifverträge bestehen. Dort, wo keine bestehen, ist der Mindestlohn die Maßgabe dessen, was gezahlt werden muss. Wir wollen keine Dumpinglöhne. Der Aufwand, der notwendig ist, um sich präqualifizieren zu lassen und dann für drei Jahre über ein Zertifikat zu verfügen, ist aus unserer Sicht vertretbar. Das ist angemessen, weil wir damit in schlanke Verfahren einsteigen können. Damit geht der nächste Schritt einher, das Bestbieterprinzip. Bei dem Vergabeverfahren ist es möglich, viele der Vergabeunterlagen, die gefordert werden, mit dem Zertifikat abzuarbeiten. Darüber hinaus muss nur der Bestbieter weitere Unterlagen vorlegen. (Beifall CDU und SPD) Das ist eine deutliche Reduzierung des Aufwandes, den bisher die Handwerker, den bisher der Mittelstand oftmals gescheut haben, weil sie umfangreiche Bieterunterlagen zusammenstellen mussten, dann nicht zum Zuge gekommen sind und irgendwann über die Zeit das Interesse an öffentlichen Aufträgen verloren haben. Das heißt, in der Kombination dieser einzelnen Schritte – Schwellenwerte, faire Bezahlung – glauben wir, dass wir durchaus in der Lage sind, mit diesem Vergabegesetz Maßstäbe in der Bundesrepublik zu setzen. Wir sind auf jeden Fall in der Lage, die Mittel, die jetzt investiert werden sollen, dem Markt schnell zur Verfügung zu stellen. Dafür braucht es – das muss man an dieser Stelle auch sagen – aber auch die Anwenderseite. Dafür brauchen wir die Kommunen, dafür brauchen wir die öffentlichen Auftraggeber, die dann auch die Möglichkeiten dieses Gesetzes nutzen müssen. Sie müssen die Möglichkeit nutzen, dass wir bei Bauleistungen bis 750.000 Euro Direktvergaben machen können. Dafür brauchen wir Vertrauen. Dafür brauchen wir eine Änderung im Mindset. Da wird vielleicht auch der eine oder andere Fehler entstehen durch Zurückhaltung. Aber wenn wir das Gesetz zu einem Erfolg führen wollen, dann ist es nicht nur einseitig eine Sache des Gesetzgebers, sondern auf der anderen Seite eine Sache der Anwender. Ich freue mich auf die Diskussion, die wir natürlich im Vorfeld schon mit vielen Verbänden geführt haben. Wir kennen die unterschiedlichen Auffassungen und Beiträge. Aber ich bin sicher, wir werden in wenigen Wochen – auch das ist unser Anspruch –, vor der Sommerpause ein Gesetz beschließen, das dem Markt und der Wirtschaft in Hessen einen deutlichen Vorsprung vor allen anderen verschafft. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen und danke der Regierung für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗