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Astrid Wallmann

18.03.2026 Sitzungen 21/62

Vielen Dank. – Bevor wir die Rednerreihenfolge fortsetzen, begrüßen wir ganz herzlich auf der Besuchergalerie die Generalkonsulin des Staates Israel, Frau Talya LadorFresher. Schön, dass Sie da sind. (Beifall) Nun darf ich das Wort an die Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, Frau Abgeordnete Wiebke Knell, geben. Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! CDU und SPD sprechen davon, dass die Landesregierung den Schutz von Frauen konsequent voranbringe und das Hilfesystem systematisch weiterentwickle. Ja, es gibt Fortschritte. Ja, es wurden auch Programme auf den Weg gebracht. Die Zahlen sprechen aber leider eine andere Sprache. Wir haben die Zahl schon öfter gehört. Im Jahr 2024 wurden in Hessen 1.725 Frauen und 1.394 Kinder abgewiesen, weil kein Platz im Frauenhaus verfügbar war. Das sind 1.725 Situationen, in denen eine Frau den Mut hatte, zu gehen, und an der Tür eines Schutzsystems stand, das keinen Platz mehr hatte. Das darf nicht sein. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen zeigen diese Zahlen sehr deutlich, dass wir weit davon entfernt sind, Entwarnung zu geben. Deswegen ist eine selbstzufriedene Bilanz fehl am Platz. Maßstab res Handelns darf nicht sein, wie gut sich ein Antrag sondern ob Frauen tatsächlich den Schutz bekommen, sie brauchen. Dieser Maßstab wird in Zukunft noch werden. (Beifall Freie Demokraten) Mit dem Gewalthilfegesetz kommt ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Spätestens wird sich zeigen, ob unser Hilfesystem wirklich trägt. Meine Damen und Herren, die Koalition verweist in Antrag auf die Dunkelfeldstudie LeSuBiA. Diese zeigt drucksvoll, wie groß das tatsächliche Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Wer ein so großes Dunkelfeld erkennt, der darf sich nicht gleichzeitig mit lückenhaften Daten im eigenen Verantwortungsbereich zufriedengeben. Wir wissen in Hessen bis heute nicht, weshalb teilweise länger als ein Jahr im Frauenhaus bleiben an welchen Stellen Übergänge in eigene Wohnungen tern. Diese Informationen sind aber Grundlage für funktionierende Steuerung des Systems. Nur dann wir die Hilfekette gezielt verbessern. Meine Damen und Herren, die Landesregierung darauf, dass die Landesmittel für den Frauenschutz rund 10,4 Millionen Euro gestiegen sind – die Historie die Kollegin Herz eben gut dargestellt –, dass Frauenhäuser modernisiert und, wie in Offenbach, neue Kapazitäten geschaffen wurden. Das ist auch richtig und wichtig. entscheidend ist eben nicht die Zahl im Haushalt, entscheidend ist, ob ein Bett frei ist, wenn eine Frau ankommt. Genau da sehen wir eine Lücke. Wenn nämlich in ben Jahr über 1.700 Frauen abgewiesen werden bedeutet das, die Tür ist zu, obwohl Hilfe gebraucht Außerdem berichten die Einrichtungen, dass Frauen Teil sehr lange dortbleiben müssen. Aber wenn der in eine eigene Wohnung blockiert ist, bleiben die länger dort, und andere kommen gar nicht erst hinein. entsteht ein Kreislauf, der sich selbst verstärkt. Deswegen brauchen wir mehr Transparenz bei den Verweildauern, den Gründen und bei den gescheiterten Übergängen in eigenen Wohnraum. Meine Damen und Herren, der Antrag der Koalitionsfraktionen verweist außerdem auf die Möglichkeit des zes der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell. Ja, es ist richtig, gefährliche stärker zu überwachen. Eine elektronische Fußfessel dabei ein sinnvoller Baustein sein, und auch Spanien ein Vorbild sein. Aber es wird immer wieder ausgeblendet, dass Spanien ein umfassendes, eng verzahntes aufgebaut hat: mit spezialisierten Gerichten, mit Abläufen und mit flächendeckenden Hilfestrukturen. Fußfessel ist dort nur ein Baustein in einem funktionierenden Gesamtsystem. In Hessen dagegen bleibt der der Fußfessel auf ein vergleichsweise kleines Segment Hochrisikofällen begrenzt, wobei zentrale Bausteine nicht ausreichend entwickelt sind: genügend Frauenhausplätze – ich wiederhole mich –, genügend Anschlusswohnungen und klar eingeübte Abläufe zwischen Polizei, richten und Hilfestrukturen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) unse- Der Antrag erweckt zwar den Eindruck eines großen Fortliest, schritts, verschweigt aber leider, dass ohne den gleichzeitiden gen Ausbau der Hilfestrukturen der faktische Schutz für klarer die Betroffenen lückenhaft bleibt. Während die Koalition die Bundesratsinitiative zur Einführung der Fußfessel betont, fehlt es in Hessen bislang an einer vergleichbaren Konsequenz bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und beim Ausbau der genannten dann Programme. Die Fußfessel ersetzt keine Frauenhausplätze, und sie ersetzt auch keine Wohnung für eine Frau, die aus einer Gewaltbeziehung fliehen muss. Die technische Überihrem wachung kann Teil eines Schutzkonzeptes sein, aber sie ist eineben kein Ersatz für funktionierende Schutzstrukturen. an- Meine Damen und Herren, kommen wir zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Ab 2027 soll ein Sicherstellungsauftrag gelten und ab 2032 auch ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist ein richtiger Frauen Schritt. Deswegen müssen wir aber jetzt auch handeln. oder schei- Die Landesregierung hat selbst im Plenum eingeräumt, dass das hessische Umsetzungsgesetz spätestens zum 1. Jaeine nuar 2027 in Kraft sein muss. Aber bis heute liegt wekönnen der ein Gesetzentwurf noch ein transparenter Zeitplan für einen Kabinettsbeschluss, eine Anhörung und eine erste verweist Lesung vor. Das ist natürlich problematisch; denn ein Geauf setz, das einen grundlegenden Umbau des Hilfesystems hat vorbereitet, lässt sich nicht in wenigen Monaten seriös beraten und umsetzen. Die Kommunen müssen wissen, was auf sie zukommt, die Träger von Frauenhäusern und BeraAber tungsstellen brauchen Planungssicherheit, und auch wir im sondern Landtag benötigen ausreichend Zeit. nachts Deshalb erwarten wir von der Landesregierung jetzt einen klaren Fahrplan: Wann kommt der Gesetzentwurf demsel- ins Kabinett? Wann beginnt das parlamentarische Verfahmüssen, ren? Wann sollen Kommunen und Träger verbindliche Plawird. nungssicherheit erhalten? Ohne diesen transparenten Zeitzum plan bleibt der angekündigte Rechtsanspruch nämlich ein Weg politisches Versprechen, aber das ist eben keine verlässliFrauen che Grundlage für die Praxis. So (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei den Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern. Seit 2025 ist die vertrauliche Spurensicherung eine Kassenleistung. Zudem werden Angebote wie die medizinische SoEinsatforthilfe nach Vergewaltigungen und forensische Konsile ausgebaut, und das ist ein Fortschritt. Aber entscheidend Täter ist die Versorgung im ganzen Land. Auch im ländlichen kann Raum müssen betroffene Frauen einen schnellen Zugang kann zu medizinischer Hilfe und zur Spurensicherung haben. Wir brauchen auch mehr Transparenz bei der Nutzung und System der Erreichbarkeit dieser Angebote. klaren Die Das Modell „Wohnen nach dem Frauenhaus“ ist auch ein richtiger Schritt, aber das Volumen ist bislang sehr beEinsatz grenzt. Wenn Frauen im Frauenhaus bleiben müssen, weil von sie keine Wohnung finden, ist der Weg in ein selbstständinoch ges Leben blockiert. Deswegen brauchen wir da eine aktive Einbindung der Wohnungswirtschaft, und wir brauchen klare Anreize und transparente Ergebnisse. GeMeine Damen und Herren, auch Prävention spielt eine wichtige Rolle, das ist klar. Kampagnen, Sensibilisierung, Fortbildungen – das sind wichtige Bausteine. Aber auch Prävention muss messbar sein. Wir sollten also wissen, wie viele Menschen erreicht werden, ob sich das Meldeverhalten verändert und ob mehr Betroffene Unterstützung in Anspruch nehmen. Politische Programme nutzen nur dann, wenn man auch ihre Wirkung überprüfen kann. Der Antrag betont auch zu Recht die Bedeutung der Täterarbeit. Programme zur Verhaltensänderung Gewalt ausübender Personen und auch Modelle wie das Marburger Modell können einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten. Aber diese Modelle sollten nicht auf einzelne Regionen beschränkt bleiben, sondern sie müssen landesweit verfügbar sein und regelmäßig evaluiert werden. Auch der Antrag der GRÜNEN zeigt vor allem eines: Wir sind in diesem Hause auf einem gemeinsamen Stand, was die Kenntnis der bestehenden Probleme betrifft. Wir haben die Probleme noch nicht gelöst, und neue Erkenntnisse bringt der Antrag aus unserer Sicht nicht. Aber wir werden beiden Anträgen zustimmen. Ich finde es nämlich gut, dass wir diese Probleme benennen und darüber reden. Aber es muss auch mehr geliefert werden. (Beifall Freie Demokraten) Gewalt gegen Frauen ist eben kein Randthema. Sie betrifft Tausende Menschen in diesem Land. Wir brauchen ein starkes, funktionierendes Hilfesystem. Wir stimmen deswegen zu, weil jede Verbesserung beim Schutz von Frauen wichtig ist. Aber diese Zustimmung ist kein Blankoscheck, sondern wir erwarten konkrete Maßnahmen. Dazu gehört ein verbindliches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz mit einem klaren Zeitplan. Wir brauchen klare Standards für das Hilfesystem, wir brauchen eine belastbare Datengrundlage über Verweildauern und die Übergänge in eigenen Wohnraum, wir brauchen mehr Schutzplätze und vor allem mehr Anschlusswohnungen sowie eine deutliche Stärkung des Programms „Wohnen nach dem Frauenhaus“. Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, wir werden Sie daran messen, ob es gelingt, die Zahl der Abweisungen tatsächlich zu senken, ob es mehr Wohnraum für betroffene Frauen gibt und ob die notwendigen Strukturen rechtzeitig aufgebaut werden, bevor der Rechtsanspruch zur Realität wird. Am Ende ist nämlich nicht entscheidend, was in einem Antrag steht, sondern ob die Frauen in Hessen tatsächlich die Hilfe und den Schutz bekommen, wenn sie diese brauchen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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