Stefanie Klee
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! dürEs ist ein wichtiges Signal, dass wir heute über den Ausbau des Gewaltschutzes für Frauen sprechen; denn es zeigt: Wir schauen nicht weg. Wir erkennen an, dass Gewalt – –, gegen Frauen ein gesellschaftliches Problem ist und dass Politik Verantwortung übernehmen muss, um Betroffenen zu helfen und Gewalt zu verhindern. engen Gewalt gegen Frauen beenden wir nicht mit immer neuen Reden voller Betroffenheit und Jammern über Ungerechtigkeit. Gewalt gegen Frauen zu beenden heißt, offen und verbru- laut darüber zu sprechen, klare Zahlen und Fakten zu beund nennen. Frauen schützt man, indem man sich aktiv für Gleichberechtigung einsetzt und klare Konsequenzen für die den Täter fordert. (Beifall CDU und SPD) Denn Menschen, die sich nicht anders zu helfen wissen, deut- als Gewalt anzuwenden, interessieren sich nicht für moraliLand. sche Sonntagspredigten. Sie verstehen nur eines, dass Staat soge- und Gesellschaft klar sagen: Hier ist eine Grenze, und über wer sie überschreitet, wird konsequent zur Verantwortung gezogen. – Denn eines ist klar: Gewalt ist kein unveränderlicher Teil unserer Gesellschaft. Gewalt kann verhindert werden durch Prävention, durch Unterstützung für Betroffene und durch einen gesellschaftlichen Wandel. Prävention bedeutet aber mehr als nur Hilfsangebote im Notfall. Prävention bedeutet, die Ursachen von Gewalt zu bekämpfen. Sie bedeutet, unser gesellschaftliches Bild von Geschlechterrollen zu verändern. Frauen müssen in jeder Beziehung, in jedem Berufsleben und im gesamten öffentlichen Raum und privaten Umfeld als gleichwertig angesehen werden. Nur in einer Gesellschaft, in der Gleichberechtigung selbstverständlich ist, kann geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig überwunden werden. (Beifall CDU und SPD) Prävention beginnt dabei sehr früh. Schon Kinder müssen lernen, dass Gewalt niemals akzeptabel ist und jeder Mensch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung hat. Bei der sexualpädagogischen Früherziehung in Kindergärten wird deshalb vermittelt, dass Kinder Nein sagen dürfen, dass ihr Körper ihnen gehört und dass Respekt und Gleichberechtigung selbstverständlich sind. Leider ist es oft so, dass Gewalt in Familien weitervererbt wird. Das Verhalten schauen sich die Kinder von den Eltern ab. Genau hier muss der Kreislauf unterbrochen werden. (Beifall CDU und SPD) Gleichberechtigung ist dabei nicht der Kampf der Frauen. Gleichberechtigung ist eine gemeinsame Aufgabe unserer Gesellschaft – von Frauen und Männern gleichermaßen. Genau deshalb müssen auch Männer klare Positionen beziehen. Es freut mich deshalb besonders, dass neben der Staatsministerin Hofmann auch führende Männer in diesem Land klare Zeichen setzen. Unser Ministerpräsident Rhein hat schon im Wahlkampf eine klare Botschaft formuliert: Fußfesseln für Frauenschläger. Das ist ein klares Signal an die Täter, dass der Staat Frauen schützt und Täter verurteilt. (Beifall CDU und SPD) Auch unsere Staatsminister Roman Poseck und Christian Heinz zeigen in ihren Ressorts eine klare Haltung: Gewalt gegen Frauen wird nicht relativiert, sie wird konsequent bekämpft. Ein ganz zentraler Bestandteil dieses Weges ist der Ausbau der Hilfs- und Schutzstrukturen. Meines Erachtens ist einer der wichtigsten Punkte des Gewalthilfegesetzes genau dieser Ausbau der Präventions-, Beratungs- und Schutzangebote für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen. Wohin wende ich mich, wenn mein vermeintlich geliebter Partner oder Ehemann gewalttätig wird? Wo finden junge Frauen Schutz, wenn sie Angst vor einer Zwangsheirat haben müssen? Hier ist es außerordentlich wichtig, konsequent dafür zu sorgen, dass betroffene Mädchen und Frauen nicht alleingelassen werden. Hessen hat in den letzten Jahren die Förderung von Beratungsstellen stetig erhöht. Wir dürfen nicht vergessen, in welcher Situation sich viele betroffene Frauen befinden. Frauen, die zu Hause Gewalt durch ihren Partner erleben, können nicht einfach bleiben. Viele haben keine Familie in der Nähe, bei der sie Schutz finden könnten. Manche leben in Deutschland – in einem für sie fremden Land – ohne ein stabiles soziales Netzwerk, das sie auffängt. Gerade diese Frauen brauchen einen sicheren Ort, einen Ort, an dem sie vor dem Täter geschützt sind, einen Ort, an dem sie und ihre Kinder zur Ruhe kommen können, einen Ort, an dem sie beraten und unterstützt werden – bei Behördengängen, bei rechtlichen Fragen oder bei der Suche nach einer sicheren Wohnung. Frauenhäuser leisten genau diese Arbeit. Sie sind Schutzräume, Beratungsstellen und Perspektivgeber. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Plätze in den hessischen Frauenhäusern weiterhin gefördert und ausgebaut werden. Die Landesregierung hat dies erkannt, und die Fördermittel für Frauenhäuser steigen kontinuierlich. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Viele Frauen könnten das Frauenhaus längst verlassen haben, doch sie finden keinen bezahlbaren Wohnraum. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt führt dazu, dass Frauen länger in Frauenhäusern bleiben müssen. Dadurch bleiben Plätze belegt, die andere Frauen dringend benötigen. Um genau hier anzusetzen, bauen wir das Programm „Wohnen nach dem Frauenhaus“ weiter aus, das Frauen im Übergang in eine eigene Wohnung unterstützen soll. Staatsministerin Hofmann hat genau hier angesetzt und die Gespräche wieder neu aufgenommen, um mehr Wohnraum für Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt zu schaffen. (Beifall CDU und SPD) Gleichzeitig wissen wir, dass die Zahlen nur einen Teil der Realität abbilden. Ein zentraler Befund aktueller Studien ist das große Dunkelfeld von Gewalt. In einer vergleichbaren Befragung wurden nur etwa 0,5 % der Gewaltfälle der Polizei gemeldet. Das heißt, nur eine von 200 betroffenen Frauen erstattet Anzeige. Besonders selten werden Gewalt in der Partnerschaft, in familiären Beziehungen sowie sexuelle Übergriffe angezeigt – häufig aus Scham, aus Angst, oder um Beziehungen nicht zu gefährden. Deswegen muss sich etwas Grundlegendes ändern. Die Scham darf nicht länger bei dem Opfer liegen. Die Scham gehört auf die Seite des Täters. (Beifall CDU, SPD, Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer schlägt, wer misshandelt, wer vergewaltigt, der muss sich schämen, nicht die Frauen, die den Mut haben, darüber zu sprechen. Wenn wir Gewalt gegen Frauen sichtbar machen, offen darüber sprechen und aktiv dagegen vorgehen, trauen sich mehr Frauen, mehr Betroffene, Anzeige zu erstatten. Genau das ist notwendig, damit Täter überhaupt rechtliche Konsequenzen erfahren. Mit dem Gewalthilfegesetz wird erst einmal eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Schutz- und Beratungsangebote verbindlich auszubauen. Das ist ein flächendeckendes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Ab dem Jahr 2032 wird ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bestehen. Das ist ein entscheidender Schritt; denn Hilfe darf nicht vom Zufall abhängen – nicht davon, in welcher Stadt eine Frau lebt oder ob gerade ein Platz frei ist. Gewalt gegen Frauen bekämpfen bedeutet: Prävention stärken, etwa durch den Ausbau von Beratungsstellen; Schutz gewährleisten, indem wir Frauenhäuser weiter ausbauen und Instrumente wie die elektronische Fußfessel nutzen; Täterarbeit intensivieren und betroffenen Frauen neue Perspektiven eröffnen. Es bedeutet aber auch, als Gesellschaft klar zu sagen: Gewalt gegen Frauen hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten)
