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Frank Lortz

17.03.2026 Sitzungen 21/61

Herr Minister, herzlichen Dank. Wir überweisen den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich darf mich bei Ihnen allen bedanken. Morgen früh um 9 Uhr geht es weiter, wenn Sie wollen. Wenn Sie nicht wollen, geht es auch weiter. (Heiterkeit) Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 18:51 Uhr) Anlage (Fragestunde – Drucks. 21/3596) Frage 276 – Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE NEN): Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe und wie soll der Anteil der 300 nen Euro Bundesmittel, die Hessen zur Kompensation Wachstumsboosters erhält, den die Landesregierung für die Rückzahlung des Zwangskredits der Hochschulen verwendet, unmittelbar für zusätzliche Investitionen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden? Antwort Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Die Landesregierung hat entschieden, dass die Mittel, dem Land Hessen im Rahmen der Kompensation des genannten Wachstumsboosters zufließen, vollständig die Schnellbauinitiative im Hochschulbereich verwendet werden. Es handelt sich hierbei um Mittel, die bis verausgabt werden müssen, anders als etwa beim LuKIFG, das über zwölf Jahre läuft. Der Gesamtbetrag, den Hessen bis zum Jahr 2029 Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) zur Kompensation Steuerausfällen durch den Wachstumsbooster erhält, läuft sich auf 297,494 Millionen Euro. Davon sind Millionen Euro zur Deckung des „Infrastrukturbudgets“ des Hochschulpaktes 2025 - 2031 und rund 67,5 nen Euro für weitere Maßnahmen im Hochschulbereich vorgesehen. Das Infrastrukturbudget fußt auf der chenden Vereinbarung im Letter of Intent zum Rücklagenmanagement mit den hessischen Hochschulen. Die Zweckbindung der „Schnellbaumittel“ insgesamt vor, dass diese zum Ausbau, zur Modernisierung bzw. Sanierung der baulich-technischen Infrastruktur sind. Des Weiteren sollen die Mittel als zusätzlicher titionsschub wirken, also zum Beispiel neue Maßnahmen auslösen oder geplante Maßnahmen beschleunigen. Letzteres ist schon deshalb der Fall, weil durch die desmittel eine schnellere Mittelverfügbarkeit gegeben als im hessischen Hochschulpakt bzw. Letter of Intent gesehen wurde – so sind bereits für das Jahr 2026 74 Millionen Euro Schnellbaumittel verfügbar, während Letter of Intent lediglich eine Bereitstellung von 10 nen Euro im Jahr 2026 vorgesehen war. Daraus ergibt sich die Chance einer zügigen Realisierung von baulichen Maßnahmen, die ohne die Bundesförderung nicht möglich gewesen wären. Dies betrifft sowohl die Millionen Euro, die der beschleunigten Letter-of-Intent-Erfüllung dienen, als auch die rund 67,5 Millionen Euro, für sonstige Maßnahmen vorgesehen sind. Es gilt nun, die im hessischen Hochschulpakt festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen sowie die Mittelbereitstellung der Schnellbauinitiative möglichst gut in ckung zu bringen. Ziel ist eine maximale Ausschöpfung Bundesmittel unter maximalem Nutzen für die hessische Hochschulinfrastruktur. HMWK und HMdF befinden diesbezüglich in enger Abstimmung für ein Umsetzungsprogramm mit verkürzten Planungs- und Genehmigungszeiträumen. Die Maßnahmen und das dazugehörige Programm zur wendung der Mittel aus der Schnellbauinitiative insgesamt befinden sich derzeit noch in Abstimmung mit den GRÜ- schulen, sodass zu einzelnen BLV-finanzierten Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berichtet werden kann. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Letter of Intent und der hessische Hochschulpakt eingehalMillioten werden und dass das vereinbarte Infrastrukturbudget des schneller verfügbar ist. Allein dies ist ein erheblicher nicht Mehrwert, insbesondere in der aktuellen Konsolidierungsphase des Landeshaushalts. den Frage 284 – Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): die Ich frage die Landesregierung: soIn welcher Höhe (absolut und anteilig) plant sie, im Einfür zelplan 15 des Haushalts(-entwurfs) 2026 Mittel im Bereich Leseförderung und Autorenlesungen zu kürzen? Antwort Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: gemäß Eine Mittelkürzung ist im genannten Bereich nicht vorgevon sehen. Die einzige größere Veränderung im Bereich der be- Literaturförderung ergibt sich aus dem Auslaufen des Pro230 gramms „Hafen der Zuflucht“. Es ist vorgesehen, diese Mittel im Bereich der Literaturförderung und für andere Millio- Zwecke im Bereich des Kulturetats zu verwenden. Der Haushaltsentwurf 2026 sieht für die Literaturfördeentsprerung im Kapitel 15 50, Produkt 004, Gesamtausgaben in Höhe von 1.445.500 Euro vor. Neben der Fortführung der bestehenden institutionellen Förderung der Einrichtungen (in Summe 968.800 Euro) sieht zur • Hessisches Literaturforum im Mousonturm e. V., gedacht Frankfurt am Main, Inves• Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e. V., Darmstadt, Bun- • Gesellschaft für deutsche Sprache e. V., Wiesbaden, ist, • Stiftung Buchkunst, Frankfurt am Main, und vorrund • Hessischer Literaturrat e. V., Wiesbaden, im stehen rund 476.700 Euro für Projektförderungen im BeMillioreich der Literaturförderung im Haushaltsentwurf 2026 zur Verfügung. Gegenüber dem Nachtrag 2025 erhöhen sich die Ausgaben für die institutionellen Einrichtungen im Entwurf 2026 aufgrund der Berücksichtigung von Tarifsteigerungen um rund 23.800 Euro. Das Programm „Fonds sicherer Hadie fen“ wird ab dem Jahr 2026 auslaufen (minus 150.000 Euro). Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen und Einmaleffekte sinken die Gesamtausgaben im Entwurf 2026 um rund 116.200 Euro (rund 7,4 %) gegenüber De- dem Nachtrag 2025. der sich (zurück zum Text auf Seite 4551) VerHoch-

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