ÜberSebastian Sack
und Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Beamte, Einsatz- und Rettungskräfte anBeam- greift, greift uns alle an. Ich habe das bereits in diesem Hohen Hause gesagt, aber ich kann es nicht oft genug betonen: Jeder Angriff ist einer zu viel. Ich weiß aus eigener Erfahrung sehr bitter, wovon ich rede. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, AfD, BÜNDNIS 90/ soDIE GRÜNEN und Freie Demokraten) LanEinsatz- Meine Damen und Herren, die Statistiken zeigen aber eine auch, dass die Gewalt in unterschiedlichsten Formen gegenüber Einsatzkräften und Beamten aus Polizei, FeuerBun- wehr und Rettungsdienst in den letzten Jahren zugenomdas men hat. Deshalb ganz deutlich: Meinen und unseren absoluten Respekt und unsere Hochachtung all den hessischen Beamtinnen, Beamten und Einsatzkräften – ob beruflich wieoder im Ehrenamt –, die sich davon nicht abhalten lassen, jeden Tag, 365 Tage im Jahr, für unsere Sicherheit zu sordie gen und für uns alle da zu sein. will, (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) GRÜGleiches gilt in Anbetracht der Kommunalwahlen, die wir gerade hinter uns gebracht haben bzw. die in den letzten PrüfZügen der Auszählung sind, natürlich auch für all unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sich einen in den Dienst unserer Demokratie stellen. Als Land Heskönnen sen und auch als Koalition bleiben wir bei diesem Dank entdeckt selbstverständlich nicht stehen. Dass sich das Land Hessen – auch und gerade diese hessische Koalition – nicht nur zu ihrer Wertschätzung und zu ihrem Respekt gegenüber den Einsatzkräften bekennt, sondern das auch mit konkreten Maßnahmen unterstreicht, sollte mittlerweile deutlich feststelbekannt sein. GesetzHessen ist seit 2021 – das hat die Kollegin schon gesagt dazu – das einzige Bundesland, welches als zusätzliche Folgeleistung die nun diskutierte Angriffsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro auszahlt. Mit dem Respekt-Paket hat unsere Koalition von Anfang an deutlich gemacht, dass wir hinter unseren Einsatzkräften stehen und diese im Falle eines Einsatzes auf keinen Fall alleine lassen. (Beifall SPD und CDU) Wir haben ganz konkrete Maßnahmen geschaffen, um sie noch besser zu schützen und ihnen die Anerkennung entgegenzubringen, die sie verdienen. Darunter fällt beispielsweise auch die Ausweitung des entsprechenden Paragrafen zur Angriffsentschädigung. Die bereits angeklungene Bundesratsinitiative, die eine Erhöhung des Mindeststrafmaßes fordert, die zahlreichen Maßnahmen zur Prävention, damit es gar nicht erst zum Angriff kommt, oder die verbesserte Bearbeitung bei den noch laufenden Ermittlungsverfahren – das alles soll nicht nur finanzielle Abhilfe leisten, sondern auch ein ganz klares Signal senden: Wir stehen an der Seite derjenigen, die täglich für unsere Sicherheit und unsere Demokratie einstehen. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, hierbei ist die Angriffsentschädigung eine schnelle und eine unbürokratische Unterstützung. Der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf würde allerdings weder Bürokratie abbauen noch Verfahren vereinfachen. Ich zitiere: „Einer staatsanwaltschaftlichen Feststellung über den Tathergang, die aufwendige und zeitintensive Ermittlungen erfordert, bedarf es für die Bewilligung und Auszahlung der Angriffsentschädigung nicht.“ Wollen Sie etwa auf eine rechtliche Prüfung verzichten? Das kann nicht in unserem Sinne sein. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sind niemals überflüssig. Da gehen wir nicht mit. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Diese Entscheidung zur Bewilligung einer Zahlung bedarf einer grundsätzlichen Prüfung. Das geschieht immer vor dem Hintergrund – das ist schon angeklungen – des Ausgleichs zwischen dem Antragstellen und einem rechtsstaatlichen Verfahren, rechtsstaatlichen Erfordernissen. Die gesetzlichen Regelungen, wie von Ihnen vorgeschlagen, würden hier nichts besser machen. Die Fachkompetenz und auch die zwingend erforderliche Ermittlungskompetenz würden sowieso bei den Strafverfolgungsbehörden liegen. Von einer Entbürokratisierung kann hier nicht die Rede sein, von einem schnelleren Prozess ohnehin nicht. Die jetzige Bearbeitungsstruktur hat sich – das haben wir anhand der Zahlen deutlich gesehen – über die letzten Jahre vielmehr bewährt. Mit einer Anerkennungsquote von über 90 % in den Jahren 2023 und 2024 zeigt sich deutlich, dass dieses Verfahren in Hessen funktioniert und dass es den Betroffenen – das ist das Wichtigste – auch tatsächlich zugutekommt. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, in den Anfragen ist deutlich geworden, dass die zuständige Fachabteilung im Innenministerium, unser Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck, das RP Kassel, das Landespolizeipräsidium, die Politik und die Verwaltung hinsichtlich möglicher Optimierungen selbstverständlich in einem konstruktiven Austausch stehen. Wenn sich Verbesserungspotenziale aufzeigen, werden diese – wie in der Vergangenheit bereits geschehen – entsprechend aufgegriffen und umgesetzt – ganz im Sinne der Betroffenen. Meine Damen und Herren, unser Ziel muss es sein, Einsatzkräfte, Beamte wirksam zu unterstützen, und das eben nicht mit symbolischen Anträgen, sondern durch effiziente und rechtsstaatliche Verfahren. Genau die gibt es bereits, und wir verbessern diese Effektivität stetig. Der vorliegende Entwurf macht trotz des tönenden Titels unseres Erachtens in der Praxis nichts besser, und deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
