Sandra Weegels
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten men und Herren! In der vorangegangenen Debatte um hessische PKS hat sich gezeigt, dass wir in der Bewertung in vielen Punkten weit auseinander lagen, in anderen reichen aber auch nicht, und dazu gehört besonders Bereich des Angriffs auf Einsatzkräfte. Fast 3.000 Angriffe im Jahr 2025 – meine Damen und ren, das geht so wirklich nicht mehr weiter. Denn, was bedeutet, als Polizeibeamter Recht durchsetzen zu wollen poli- und dafür Unrecht erleiden zu müssen, als Feuerwehrmann Hilfe leisten zu wollen und dafür Hilfe zu benötigen, als über Rettungssanitäter heilen zu wollen und deswegen dann Baustei- selbst Heilung zu brauchen, oder als Justizvollzugsbeamter zu schützen zu wollen und dann plötzlich selbst geschützt wir werden zu müssen, davon können immer mehr EinsatzGefahr, kräfte ein trauriges Lied singen. Führen Sie sich vor Augen, dass mindestens vier AngehöDie rige dieses Parlaments – Kollege Schleich, Kollege Sack, sicheres Kollege Hering und auch ich selbst – persönlich schon vielen entsprechende Erfahrungen machen mussten. angeViel zu oft wird sich hier im Hohen Haus darauf beDeshalb schränkt, den Einsatzkräften unseren Dank und unsere Wertschätzung nur verbal auszudrücken. Aber – so ehrlich Krimimuss sich insbesondere die Koalition machen –: Dank sorgen, und Wertschätzung sind wichtig, keine Frage. Aber kaufen Hier können sich die Einsatzkräfte davon im wahrsten Sinne des Wortes nichts. Als konstruktive Opposition behaupten wir an dieser Stelle nicht, dass die Landesregierung und besonders Sie, Herr Staatsminister, in diesem Bereich untätig wären. Auch möchten wir an dieser Stelle nicht darüber sprechen, wie Sie die Zahl der Angriffe endlich wieder senken können. soll Darum geht es in unserem heutigen Gesetzesentwurf nicht. Der Gesetzgeber ist im Jahre 2021 mit der Angriffsentschädigung einen wichtigen Schritt gegangen. Natürlich ist diese Entschädigung keine Maßnahme, um die Zahl der Aus- Angriffe zu minimieren. Aber sie ist für verletzte Beamte immerhin ein finanzielles Trostpflaster und in ihrer Wirkung als messbarer Ausdruck von Wertschätzung und UnSchon terstützung durch den Dienstherrn und die Politik eminent Drucks. wichtig. Doch wer viel mit Einsatzkräften gerade von der sogeEntnannten Basis spricht, der weiß auch, dass häufig Unmut und Unverständnis über die ewig langen Entscheidungsund Auszahlungsprozesse herrschen. Hier steckt der Teufel hier in einem kleinen Detail mit großer Wirkung: Nach schriftlicher Auskunft von Ihnen, Herr Staatsminister Poseck, auf unsere Kleine Anfrage teilten Sie mit – ich zitiere –: „Die Entscheidung des für die Bearbeitung zuständigen Regierungspräsidiums Kassel ergeht regelmäßig erst, wenn eine staatsanwaltschaftliche Feststellung über den Tathergang vorliegt.“ An- Konkret bedeutet das Folgendes – ich will es an einem konkreten Beispiel festmachen –: Ein Justizvollzugsbeamter wird bei einem Angriff in der JVA verletzt, als er von einem Gefangenen niedergeschlagen wird. Er begibt sich erste zum Arzt und lässt sich seine entsprechenden Verletzungen attestieren. Die Polizei wird verständigt und nimmt die Ermittlungen auf. Dies nimmt schon eine gewisse Zeit in Anspruch, wenn Zeugen anzuhören sind und der Tatverdächtige vernommen werden muss. Ist die Polizei mit den Ermittlungen fertig, gibt sie das Verfahren an die Da- Staatsanwaltschaft ab. Möglicherweise erteilt die Staatsdie anwaltschaft noch Nachermittlungs- oder Folgeaufträge. Das Verfahren geht also wieder an die Polizei, damit die Be- entsprechenden Aufträge erledigt werden können. Danach der geht das Verfahren erneut an die Staatsanwaltschaft. Bis dann irgendwann die staatsanwaltschaftliche FeststelHer- lung über den Tathergang erfolgen kann, vergehen im unes günstigen Falle Monate oder auch einmal über ein Jahr. In dieser ganzen Zeit wartet der Verletzte auf die Angriffsentschädigung, obwohl er unverzüglich alles in seiner Macht Stehende getan hat, damit der Antrag beschieden werden kann. Meine Damen und Herren, Herr Staatsminister, so geht das nicht. (Lebhafter Beifall AfD) Verstehen Sie unseren Gesetzentwurf bitte nicht als Kritik an der Staatsanwaltschaft. Natürlich müssen die Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren gewissenhaft vorgehen, genauso übrigens wie die Polizei. Wir wissen aber auch alle, wie be- und überlastet unsere Ermittlungsbehörden teilweise sind; darüber haben wir hier im Plenum bereits häufig debattiert. Mit unserem Gesetzentwurf können wir das Verfahren und somit auch die Entscheidung über eine Auszahlung erheblich beschleunigen, aber ohne dabei – das ist ganz wichtig – für einen Bescheid notwendige Entscheidungsgrundlagen zu beschneiden. Eine Kopie der Strafanzeige, einen ärztlichen Erstbefund, eine zeugenschaftliche Stellungnahme sowie die Mitteilung des staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens benötigen Antragsteller weiterhin, das ist auch sinnvoll. Aber dadurch, dass es künftig eben keiner „staatsanwaltschaftlichen Feststellung über den Tathergang“ mehr bedarf, können wir den Prozess erheblich beschleunigen, teilweise – ich hatte es illustriert – um Monate. Die staatsanwaltschaftliche Feststellung bringt für eine Entscheidung über die Angriffsentschädigung keinen valide belegbaren Nutzen, sie ruft aber sehr wohl bei Einsatzkräften, die für uns alle den Kopf hinhalten und dafür dann noch verletzt werden, Kopfschütteln und Unglauben hervor, wenn mit dem Antrag monatelang nichts vorangeht. Als AfD-Fraktion sind wir überzeugt, dass das nicht im Sinne des Hohen Hauses sein kann. Ohne großen Aufwand können wir alle hier den oft geäußerten Worten des Dankes und der Anerkennung gegenüber den Einsatzkräften auch Taten folgen lassen. Den Kollegen Bauer möchte ich kurz zitieren. Er sagte eben, beispielsweise die Polizei verdient mehr als nur Applaus. Daher sehe ich der zukünftigen Debatte zu dem Thema hier, im Ausschuss und letzten Endes in der möglichen Anhörung mit Spannung entgegen. Ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht. Zu diesem Zeitpunkt bitte ich bereits um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall AfD)
