Günter Rudolph
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt kommt jemand, der Ortskenntnis hat und in der Tat seit Jahren an dem Thema dran ist. Die Ortsdurchfahrt hat den Nachteil, dass sie zwischen zwei Autobahnen liegt, zwischen der A 7 und der A 49. Mit Fertigstellung der A 49 sind die Herausforderungen gestiegen: Lkw über 3,5 Tonnen dürfen nicht mehr durch die Ortsdurchfahrt fahren. Die Straße muss grundlegend saniert werden; das ist in Auftrag gegeben worden. Die andere Herausforderung lautet, wie es mit dem Verkehr geht. Lkw gehören grundsätzlich auf die Autobahnen, daran muss gearbeitet werden. Aber Bundesautobahnen liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Da muss die entsprechende Umleitung anders organisiert werden. Zu dem FDP-Antrag. Herr Kollege Naas, Sie sagen, er sei sachlich, aber er ist an zwei Stellen falsch. Erstens gibt es keine Zusage des damaligen Verkehrsministers Posch aus dem Jahr 2012. Er hat gesagt, eine Ortsumgehung hätte positive Wirkung. Aber über die Finanzierung müsse man dann im Haushalt reden. – Nichts passiert unter Herrn Posch, nichts passiert unter Herrn Rentsch. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Umso besser, dann muss man keine FDP-Forderung erfüllen!) Dann waren Sie aus der Regierung. Dann kamen die GRÜNEN und Herr Al-Wazir. Der fleißige Abgeordnete Rudolph hat tatsächlich im Jahr 2020 nachgefragt, wie es die GRÜNEN mit der Ortsumgehung halten. Herr Al-Wazir sagte, das sei keine Schwerpunktsetzung des Landes. – Damit war das Thema bis zum Jahr 2024 erledigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer die Topografie kennt, weiß, dass eine Ortsumgehung herausfordernd ist – um es freundlich zu formulieren. Trotzdem, nach einem Ortstermin mit Frau Staatssekretärin Fröhlich im letzten Jahr hat sie gesagt, man nehme diese Ortsumgehung in das Priorisierungsprogramm des Landes auf, um sie zu prüfen. – Das ist ein Ansatz, da bewegt sich etwas. Deswegen erst einmal vielen Dank dafür. Das ist ein deutliches Signal. (Beifall SPD und CDU) Deswegen ist Ihr Antrag an der Stelle auch sachlich falsch. Jetzt kennen Sie die Örtlichkeit nicht so, Herr Naas. Das ist auch kein Vorwurf. Wir müssen auch nicht jede Landesstraße kennen. Dass wir einen hohen Sanierungsbedarf haben, ist völlig unstrittig; denn die Frage ist, was Vorgänger in den Jahren davor gemacht haben. Aber das spielt jetzt keine Rolle; die Menschen wollen eine Entlastung. (Zuruf) Der zweite sachliche Fehler ist der Zusammenhang mit der sogenannten Bergshäuser Brücke. Ortsdurchfahrt und Bergshäuser Brücke sind allerdings getrennt voneinander zu sehen. Das sehen alle so – bis auf Herrn Posch im Schwalm-Eder-Kreis. Der hatte nämlich die Gelegenheit, im letzten März unter anderem mit Frau Staatssekretärin Fröhlich ein Gespräch zu führen. Alle haben das anders gesehen – die kommunale Ebene, die Landesebene und die Bundesebene –, und Sie behaupten hier wieder etwas. Deswegen ist Ihr Antrag an der Stelle falsch. Das hat etwas mit der Kommunalwahl am 15. März zu tun; das ist völlig klar. Sie meinen, da kriegen Sie noch ein paar Stimmen, aber da täuschen Sie sich an der Stelle. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich einem anderen Thema zugewandt hätten, nämlich der Lärmbelastung auf der A 49, und dass wir die Gleichbehandlung an der Bestandsstrecke wollen. Da sollen die gleichen Grenzwerte gelten wie für den Neubau. Das ist zwar Sache des Bundes, aber das wäre einmal ein Signal. Kollege Leyh, Kollege Sippel, wir sind gemeinsam dran, Verbesserungen zu erreichen. Da hätten Sie einmal etwas machen sollen, dann wäre das ein guter Antrag gewesen. So haben Sie leider das Thema etwas verfehlt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
