Astrid Wallmann
Der Abgeordnete Bletzer möchte jetzt eine persönliche Bemerkung abgeben. Das erfolgt nach § 81 unserer Geschäftsordnung. Aufgrund vorangegangener Erfahrungen weise ich ausdrücklich darauf hin und zitiere in diesem Zusammenhang die Geschäftsordnung: „Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf die eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen“ – das trifft in diesem Fall schon nicht mehr zu – „berichtigen.“ Es geht also lediglich darum, dass Sie Angriffe auf die eigene Person zurückweisen können, (Zuruf: Das kann er gar nicht!) und die Redezeit darf nicht länger als fünf Minuten sein. Herr Bletzer, Sie haben das Wort.
