Cirsten Kunz-Strueder
kläMittel Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel als Hessen-Koalition ist es, dass mehr Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben und richgleichberechtigt teilhaben können. Das ist Inklusion. Inklusion ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. wenn (Beifall SPD, vereinzelt CDU und Lara Klaes ein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) dass In Hessen tragen der Landeswohlfahrtsverband sowie die voranörtlichen Eingliederungshilfeträger mit ihrer Arbeit dazu bei, diese gleichwertigen Lebensverhältnisse zu schaffen. Martin Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, dieses selbstbestimmte Leben zu führen. heute Ich freue mich, dass Susanne Simmler und Alexander Hepder pe vom LWV heute hier sind. Bitte übermitteln Sie unseren ist Dank für das Engagement um Inklusion an die Kolleginnen und Kollegen beim LWV. Ebenso sende ich Grüße an die örtlichen Eingliederungshilfeträger, die alle gemeinsam einen wichtigen Beitrag leisten. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Die Landesregierung übernimmt trotz schwieriger Rahmenbedingungen Verantwortung für eine verlässliche Eingliederungshilfe, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Ich danke Arbeits- und Sozialministerin Hofmann, die mit der Fachkräfteoffensive auch den Fachkräftemangel im Bereich der Heilerziehungspflege in den Blick genommen hat und tätig geworden ist. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Was mich aber umtreibt und was mir immer wieder begegnet: Menschen, die nachweisen müssen, dass der Unterstützungsbedarf besteht und welcher Bedarf besteht. Es macht Menschen mit Behinderungen mürbe, wenn sie ständig quasi den Passierschein A38 machen müssen. (Vereinzelter Beifall SPD – Beifall Moritz Promny (Freie Demokraten)) Beim Austausch über Wiedereingliederung kommt zur Sprache, dass die Wiedereingliederung manchmal schwierig ist – zumindest in den ersten sechs Monaten –, weil die zuständige Rentenversicherung zu langsam, zu schwerfällig, zu bürokratisch ist. Wenn man dann schon vier Monate im Krankenhaus und oder in Reha verbracht hat, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, gibt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die der Weg über die Rentenversicherung zu mühsam ist und die dann lieber zwei Monate warten, bis die Eingliederungshilfe anspringt. Das ist ein Problem für die Betroffenen, für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch für unsere Volkswirtschaft. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dieser Verschiebebahnhof: „Ich prüfe, ob ich überhaupt zuständig bin“, „Ich prüfe, ob ich teilverantwortlich bin oder ob ich das noch jemandem anderen zuschieben kann“, oder „Ich warte, bis ich nicht mehr verantwortlich bin“, macht Menschen, die zum Teil in einer sehr schwierigen Phase ihres Lebens sind, zusätzlich kaputt. Wenn die Menschen mit Behinderungen gerade erst eine Behinderung erlangt haben, ist es doppelt schwierig. (Beifall Tobias Eckert und Stephan Grüger (SPD)) Deswegen braucht es Klarheit bei den Verantwortlichkeiten, und damit ist auch die Kostenverantwortlichkeit gemeint. Da geht es nicht nur alleine um Verwaltungsfragen, sondern genau um die Menschen, die betroffen sind. Deswegen setze ich große Hoffnungen in die Umsetzung der Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform, damit nicht jede kleinteilige Herausforderung ein eigenes Sozialgesetzbuch bekommt, damit diese Schubladensteckerei endlich aufhört und stattdessen Menschen in ihren Lebenslagen leichter gute Unterstützung finden, damit wir es schaffen, wirklich den Menschen in den Blick zu nehmen. Das gilt dann nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Alleinerziehende. Das gilt für Kinder, die nicht ins SGB II gehören. Das gilt für alle, die Unterstützung brauchen. Ich wünsche Bärbel Bas dafür sehr viel Erfolg. (Beifall SPD) Außerdem gibt es noch das kleine Mädchen mit dem angeborenen Herzfehler. Ihre Eltern wären sicherlich mehr als dankbar, und sie selbst wäre sicherlich froh, wenn der Herzfehler einfach verschwinden würde. Eine passende Operation gibt es bisher noch nicht. Alle zwei Jahre verlangt die örtliche Eingliederungshilfe – sie liegt bei mir im Wahlkreis – einen ärztlichen Nachweis, dass der Herzfehler nach wie vor besteht. Das ist ein zusätzlicher Termin für das Kind. Das bindet ärztliche Kapazitäten. Das kostet Mamas oder Papas Arbeitszeit. Das ist Verwaltungsbürokratie. Der Landeswohlfahrtsverband hat erste Schritte unternommen. Er wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten deutlich unbürokratischer. Das kleine Mädchen ist aber noch ein kleines Mädchen. Es muss warten, bis es 18 Jahre alt ist, um davon zu profitieren. Es ist gut, dass der Landeswohlfahrtsverband diese Schritte jetzt schon unternimmt. Es wäre wichtig, dass bei allen Eingliederungshilfen diese unbürokratische Herangehensweise übernommen wird, damit das Geld bei den Menschen mit Behinderungen ankommt.
