KolAlexander Bauer
nun sich Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! befreien Das KommFlex-Gesetz bedeutet mehr Freiheit für unKo- sere kommunale Familie. Wir ermöglichen Kommunen, haben, auf Antrag zeitlich befristet von starren landesrechtlichen Gesetz Standards abzuweichen. Das heißt ganz konkret: Verfahren werden beschleunigt, Papier wird reduziert, und kostengünstigere und passgenauere Lösungen werden ermöglicht. Damit werden Kommunen zu Reallaboren moderner Verwaltung. Was sich vor Ort bewährt, fließt unmittelbar in den landesweiten Abbau unnötiger Vorschriften. Das ist kluge Politik durch Vertrauen. (Beifall CDU und SPD) Gleichzeitig sage ich sehr deutlich: Wir stärken die Verwaltungen vor Ort, aber natürlich auch die Verantwortung vor Ort. Gerade im Brand- und Katastrophenschutz gilt, die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Abweichungen sind hier ausschließlich im Rahmen klar definierter Modellvorhaben möglich. Wir brauchen klare Leitplanken; denn Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze, sie gehören zur Grundüberlegung mit dazu. Das KommFlex-Gesetz sorgt darüber hinaus für spürbare und dauerhafte Entlastungen im kommunalen Alltag. Wir entlasten das Haushalts- und Ordnungsrecht für kleine Gemeinden bis 5.000 Einwohner. Sie werden von den Rechenschaftsberichten größtenteils ausgenommen. Auch Kommunen und Landkreise erhalten mehr Möglichkeiten, Verwaltungsaufgaben zu bündeln und effizienter zu organisieren. Wir stärken auch unsere freiwilligen Feuerwehren. Engagierte Einsatzkräfte können künftig freiwillig bis zum Alter von 67 Lebensjahren aktiv im Einsatz bleiben. Das ist Wertschätzung von Erfahrung, Verantwortung und ehrenamtlichem Engagement. (Beifall CDU und SPD) Wir haben durchaus einige Anregungen aus der Anhörung aufgenommen. Wir haben deshalb auch Änderungsanträge eingebracht. Sie beinhalten mehr Vereinfachung, die angemahnt wurde, die konsequente Digitalisierung von Genehmigungs- und Antragsverfahren sowie klare Zuständigkeiten und Rechtsvorschriften, und eben auch die erwähnte Rückkehr zum Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer. Was Sie bemängeln, Kollege Sippel, ist die Frage der Genehmigungsfiktion. Hier muss man sagen, wir haben durchaus Bedenken, in diesem konkreten Falle eine Entscheidung durch Zeitablauf herbeizuführen; denn wir wollen durch Rechtssicherheit oder durch Sinnhaftigkeit überzeugen, dass gewisse Verfahren, Gesetze oder Vorschriften außer Kraft gesetzt werden. Das ist für uns in diesem Fall wichtiger. (Zuruf Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Bei normalen Gesetzgebungsverfahren kann man das beschleunigen, aber ich denke, bei der Frage der Aussetzung von Gesetzen muss eine gewissenhafte Prüfung erfolgen. Deshalb ist die Frage des Zeitablaufs und der automatischen Genehmigung in diesem konkreten Falle der Gesetzgebung etwas schwieriger. Deshalb haben wir von diesem Punkt derzeit abgesehen. Grundsätzlich ist es ein sinnvolles Instrument, aber eben nicht bei der Frage der Abschaffung von Gesetzen. Alles in allem ist das ein Quantensprung für unsere Kommunen. Ich freue mich sehr, dass diese Kommunen jetzt nicht nur beim Bürokratieabbau, sondern auch bei der Flexibilisierung ihrer Aufgaben vor Ort einen großen Schritt vorankommen. Das ist eine Zeitenwende im Denken von moderner Verwaltung. Wir als Koalition sind stolz darauf, dies angeschoben zu haben. – Besten Dank. (Beifall CDU und SPD)
