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Christoph Sippel

GRÜNE 05.02.2026 Sitzungen 21/60

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und legen! Das Kommunale Flexibilisierungsgesetz geht in die dritte Lesung. Das ist ein Gesetz, mit dem die Kommunen von einzelnen Landesregelungen lassen können. Die dritte Lesung haben wir, weil die alitionsfraktionen einen Änderungsantrag gestellt mit dem sie Anmerkungen aus der Anhörung ins einbringen können. kommen So weit, so gut. Aber die eigentlich wichtigen Anmerkungen, die bei der Anhörung herauskamen, sind in Ihrem Änderungsantrag leider nicht zu finden. Da steht nichts Drucks. zum Thema Genehmigungsfiktion. Da steht nichts zum dem Thema automatische Verlängerung. Liebe Mitglieder der Koalition, das ist bitter und enttäuschend. stimmt (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht liefern Sie heute einmal eine Begründung, warum Sie diese wichtigen Anmerkungen nicht aufgenommen Lesung haben. Sind Ihnen vielleicht die Argumente ausgegangen? AfD Oder wollten Sie aus reiner Verbohrtheit, weil die bösen GRÜNEN einen solchen Änderungsantrag gestellt haben, gibt, diese Punkte nicht übernehmen? KolleEs Ja, Experimentierklauseln wie das KommFlex können gut abund sinnvoll sein. Aber dann müssen sie auch bürokratiearm und einfach zu händeln sein. Liebe Mitglieder der Koalition, dieses Ziel wird mit Ihrem Gesetz leider nicht ist erreicht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie waren aus einem anderen Grund quasi indirekt gezwungen, einen Änderungsantrag einzubringen. Das hessische Verfassungsgericht hat geurteilt, dass Ihre Änderung Drucks. des Sitzverteilungsverfahrens verfassungswidrig ist. Herr Poseck, das ist für den Verfassungsminister und den ehemaligen Präsidenten des Staatsgerichtshofs ein ganz bitteres Signal. Sie hätten das besser wissen müssen; denn sowohl Expertinnen und Experten, die Kolleginnen und Kollegen der Freien Demokraten als auch wir haben Sie immer wieder davor gewarnt. Aber Sie wollten ja nicht hören, Sie wollten Ple- CDU und SPD lieber einen Vorteil verschaffen, weshalb es gut ist, dass unser Staatsgerichtshof dem einen klaren zweiten Riegel vorgeschoben hat. ge- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die De- Es lohnt sich ein Blick in die Begründung des Urteils. Dort steht nämlich drin, es bestehe die Gefahr, dass sich die jeweilige Parlamentsmehrheit vom Ziel des eigentlichen Machterhalts lenken lasse, anstatt sich um das Gemeindagegen wohl zu kümmern. Ich komme damit auch schon zum Schluss. Mit dem Kommunalwahlrecht spielt man nicht, und man verschafft sich des durch solche Taschenspielertricks auch keinen Vorteil, wie Demo- Sie als Koalition das machen wollten. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof dem hier einen klaren Riegel vorgeschoben hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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