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Nina Heidt-Sommer

SPD 05.02.2026 Sitzungen 21/60

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Hessische Landesregierung entwickeln wir unsere Schulen kontinuierlich weiter. Wir bauen da, wo es sinnvoll ist, Bürokratismus ab und verändern durch Digitalisierung Prozesse so, dass sie einfacher werden. Das dauert oft lange, wenn man das seriös angeht, ist aber dann von Erfolg gekrönt, wenn man am Ball bleibt. Ein positives Beispiel – das haben wir in den Debatten jetzt schon gehört – ist die LUSD. Sie wurde vor knapp 20 Jahren eingeführt. Am Anfang funktionierte noch nicht alles. Heute aber empfinden die allermeisten Lehrkräfte es als sehr entlastend, dass sie zum Beispiel die Zeugnisse nicht mehr selbst schreiben müssen, sondern Noten und Textbausteine sowie Bemerkungen viel schneller in der LUSD eingegeben werden können. Meine Damen und Herren, der Antrag der Freien Demokraten ist aktionistisch und undifferenziert. (Beifall SPD und CDU) Sie geben vor, es sei kein Problem, alle Berichts- und Dokumentationspflichten für ein Jahr abzuschaffen und im laufenden Prozess zu schauen, ob das funktioniert. Sie verschweigen ganz bewusst, was das konkret bedeutet. Die einzigen Berichtspflichten, die bleiben sollen – da war ich schon fast dankbar, als ich gelesen habe, dass Sie zumindest daran festhalten wollen –, beziehen sich auf verfassungsgemäße Pflichten. Also immerhin wollen auch Sie, dass Gewalttaten und antisemitische Vorfälle weiter gemeldet werden. In der Begründung, die wir eben mündlich gehört haben, beziehen Sie sich auf den VBE und pauschal auf Verbände. Der VBE hat das Thema Bürokratie als Problem adressiert und das an konkreten Beispielen – der Kollege May hat einige ausgeführt – festgemacht. Ein Moratorium, das alle Berichts- und Dokumentationspflichten aussetzt, wie Sie das fordern, fordert meines Wissens in der gesamten bildungspolitischen Diskussion mit Recht sonst niemand. (Beifall SPD und CDU) Verbände, VBE und Gewerkschaft stellen die Forderung auf, außerunterrichtliche Tätigkeiten stärker in die Berechnung der Arbeitszeit einzubeziehen und die Arbeitszeit zu erfassen. Wir als SPD unterstützen alle Initiativen auf der Ebene der KMK in Richtung Arbeitszeiterfassung ausdrücklich. Das ist für uns ein entscheidender Weg, zu Entlastung zu kommen. (Beifall SPD und CDU) In Ihrem Antrag führen Sie nicht aus, was es konkret bedeuten würde, wenn er umgesetzt würde. Deshalb will auch ich noch einmal verschiedene Situationen ansprechen. Es gibt, wenn Ihr Antrag angenommen würde, keine regelmäßige Dokumentation mehr über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung wegen Minderleistung gefährdet ist. Es gibt – das haben wir schon gehört – keine Förderpläne mehr. Die Förderpläne sind aber ein wichtiges Instrument für Schülerinnen und Schüler in ihrer Unterstützung beim Lernen. Förderpläne sind auch eine Grundlage, auf der Eltern über die Förderung ihrer Kinder informiert werden und die in Prozessen rund um Schule, wenn geklagt wird, eine wichtige Rolle spielen. Wie Lernentwicklung ohne diese wichtigen Instrumente gesteuert werden soll, bleibt das pädagogische Geheimnis der FDP. Wenn nur noch das Wesentliche dokumentiert werden soll, wären das bei Klassenheften und Kursheften also Sicherheitsaspekte. In der Grundschule und in der Sekundarstufe I wäre das dann ausschließlich die Anwesenheit. Wie in einem solchen Szenario Noten und andere Beurteilungen rechtssicher erteilt werden sollen, wenn der Unterricht nicht dokumentiert wird, erschließt sich mir nicht. (Beifall SPD und CDU) Protokolle von Klassen-, Gesamt- oder Zeugniskonferenzen dienen als wichtige Dokumente, die schulisches Handeln rechtlich haltbar machen. Sie wollen das alles für ein Jahr abschaffen. Die Dokumentation von Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern in der Vorbereitung von Ordnungsmaßnahmen muss rechtlich korrekt sein. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) Eine Ordnungsmaßnahme stellt einen empfindlichen Eingriff in die Rechte einer Schülerin oder eines Schülers dar. Sie kann zu Recht beklagt werden. Ein Verzicht auf diese Dokumentation bringt Schulen nicht weiter – im Gegenteil. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Einwilligungen über Fotos, Ausflüge, digitale Lernformate – darauf wollen Sie auch verzichten. Gutachten zu den schriftlichen Abiturarbeiten – glauben Sie, es reicht, wenn die Lehrkraft einfach 9 Punkte darunterschreibt? – Es reicht nicht, weil es dann nicht rechtssicher ist. Alle Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, die viele Stunden an der Korrektur des schriftlichen Abiturs arbeiten, wissen das. Da kann man auch zu Entlastungen kommen, Ihr Vorschlag ist aber unsachgemäß. Ich bin mir sicher, dass es auch für die Kolleginnen und Kollegen, die in der Abiturzeit hart an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, eher schräg wirken wird. Sie wollen Meldungen über Schülerzahlen, die jährlichen Prognosedaten an das Staatliche Schulamt aussetzen. Das ist aus Ihrer Sicht alles nicht notwendig. Da frage ich mich schon, ob Sie grundlegend verstanden haben, wie unsere Schulen und unsere Schulämter arbeiten. (Beifall SPD und CDU – Zuruf: Das fragen wir uns auch!) Staatliches Handeln allgemein und schulisches Handeln Besonderen beruhen auf klaren Rechtsgrundlagen. Ich davon ausgegangen, dass Ihnen das bewusst ist. entscheiden über Zugänge, Abschlüsse und Lebenswege. Deshalb ist saubere Dokumentation schulischen Handelns für die in Schulen arbeitenden Personen selbstverständlich. So zu tun, als sei das, was an dokumentarischer geleistet wird, nicht notwendig, kann nur als irritierend empfunden werden. Zum Schluss möchte ich wiederholen: Wir sind Bürokratismus abzubauen, wo es sinnvoll ist und wo rechtlich möglich ist. (Beifall SPD und CDU) Ihr Schaufensterantrag setzt aber an der völlig Stelle an. Schulen müssen für alle beteiligten Personen transparent und rechtssicher handeln. Das bietet die lage für Vertrauen. Wir werden niemals Maßnahmen stimmen, die dieses Vertrauen zerstören. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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