Heiko Scholz
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit ihrem vorgelegten Antrag mit dem Titel „Moratorium für Berichtspflichten – Hessens Schulen vom Bürokratiewahnsinn entlasten“ fordert die FDP die Landesregierung auf – wir hörten es gerade –, für die Dauer eines Jahres alle derzeit geltenden regelmäßigen Berichtspflichten, Dokumentationspflichten und standardisierten Datenerhebungen an unseren Schulen auszusetzen. Davon ausgenommen sein sollen „verfassungs- oder sicherheitsrechtlich zwingend notwendige Vorgaben, deren Aussetzung erhebliche Risiken begründen würde“. Dies soll den Pädagogen an den hessischen Schulen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe, das Unterrichten und Erziehen der ihnen anvertrauten Schüler, bieten. Zeitgleich soll eine unabhängige Untersuchung klären, welche Berichtspflichten tatsächlich einen Mehrwert für Unterrichtsund Schulentwicklung sowie Bildungsgerechtigkeit bieten und welche nicht. Alle darüber hinausgehenden bürokratischen Prozesse sind abzuschaffen. Meine Damen und Herren von der FDP, Herr Promny, mit Ihrer Forderung nach einer Aussetzung der Berichtspflicht für ein ganzes Jahr schütten Sie das Kind sprichwörtlich mit dem Bade aus. Keine Frage, einige der Berichtspflichten und bürokratischen Vorschriften für unsere Schulen sind tatsächlich überflüssig und belasten unsere Lehrer unverhältnismäßig. Das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Bei der Analyse dieses Problems sind wir also ganz bei Ihnen. Herr Promny, Sie haben in Ihrer gestrigen Haushaltsrede und auch jetzt wieder zum Beispiel Hitzeschutzpläne erwähnt. Da bin ich vollkommen bei Ihnen. An dieser Stelle möchte ich aber auch an die individuell anzufertigenden Konzepte zur Gewaltprävention oder gegen sexuelle Übergriffe erinnern. Sowohl Lehrerverbände als auch die AfDFraktion hatten im Rahmen der damaligen Gesetzesdebatte zur Neufassung des Hessischen Schulgesetzes auf landeseinheitliche Vorgaben seitens des Kultusministeriums gedrängt. Heute jedoch eine pauschale Aussetzung aller Berichtspflichten der hessischen Schulen und Lehrer zu fordern, geht unserer Meinung nach eindeutig zu weit. In Ihrem Antrag schaffen Sie es nicht einmal im Ansatz, klar herauszustellen, welche Berichtspflichten Sie konkret für „verfassungs- oder sicherheitsrechtlich zwingend notwendig“ erachten. Zu den Berichtspflichten eines Pädagogen gehören beispielsweise auch individuelle Förderpläne für Schüler, die versetzungsgefährdet sind bzw. ein besonders positives Entwicklungspotenzial aufweisen. Nehmen Sie die Notentafeln hinzu, die im Regelfall nach jeder Unterrichtsstunde zur Begründung der Halbjahres- und Jahreszeugnisse anzufertigen sind und auch als Grundlage zur Zeugnisbesprechung mit Eltern und Schülern dienen. Auch Elterngespräche allgemeiner Art sind zu protokollieren. Wollen Sie ernsthaft auch darauf verzichten, oder sehen Sie hier eine begründbare verfassungs- oder sicherheitsrechtliche Notwendigkeit zur Beibehaltung gegeben? Wenn ja, dann stellen Sie das bitte an dieser Stelle richtig. Vielleicht hätte Ihnen ein Blick in die Vergangenheit gutgetan. Wie eine Revision der Berichtspflichten an unseren Schulen aussehen könnte, hat der hessische Verband Bildung und Erziehung bereits 2018 in seinem Papier gegen Bürokratie und für mehr Pädagogik skizziert. Im Gegensatz zu Ihnen, verehrte FDP, scheuten sich die damals Verantwortlichen nicht, die Ursachen für die wachsende Bürokratie an den hessischen Schulen zu benennen. Unter der Überschrift „Gesellschaftliche Veränderungen“ wurden zum Beispiel – man höre und staune – die negativen Folgen der Inklusionspraxis genannt. Dass die Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in erster Linie eine Angelegenheit der Regelschulen geworden ist, hat für diese eine Fülle von neuen und zeitaufwendigen Aufgaben nach sich gezogen. Als Beispiel wurde seitens des VBE etwa die Einberufung von Förderausschüssen genannt. Auch alle Bescheide rund um die inklusive Beschulung, die früher vom zuständigen Staatlichen Schulamt ausgestellt wurden, sind heute Sache der Regelschulen. Viele Kinder würden durch negatives emotionales und soziales Verhalten auffallen. Lehrer müssten Erziehungsaufgaben der Eltern übernehmen und Schulen für betroffene Kinder Förderung beantragen und anbieten. Benannt werden auch die Folgen der politisch von Ihnen mit zu verantwortenden Massenmigration seit 2015. Da heißt es zum Beispiel – ich zitiere –: „… die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen [macht] unzählige Absprachen mit Ämtern, Beratungsstellen, Ärzten und anderen Einrichtungen nötig. Das Schreiben von Gesprächs- und Aktennotizen, Protokollen und Förderplänen ist aufwendig, zudem sind die Dokumentationspflichten enorm.“ Zudem wurden seitens des Verbandes schon 2018 die gelnde Standardisierung der Schulsekretariate kritisiert. Bis heute, also acht Jahre später, existieren in Hessen ne einheitlichen Standards dafür, was Verwaltung an Schule leisten soll bzw. leisten muss und welche tung dafür benötigt wird. Sie wissen sehr genau, dass nur mit gut ausgebildetem gut geschultem Personal der effiziente Einsatz der angesichts der massiv gestiegenen Anforderungen ist. Meine Damen und Herren, es ist ganz klar: Das Kultusministerium versagte in den zurückliegenden Jahren auch komplett. Es hat die Schulgemeinschaften, Lehrer, und Eltern mit den politisch von Ihnen verursachten blemstellungen beinahe vollständig alleingelassen. (Beifall AfD) Dass die FDP in ihrem vorgelegten Antrag keine ausführliche Analyse der zugrunde gelegten Probleme des tischen Mehraufwandes an unseren Schulen betrieben spricht Bände. Sie ist doch über die Landesregierung aus, also über die Regierungsbeteiligung im Bund und den Ländern hinaus, an diesen Zuständen zu einem Teil mit verantwortlich. Umfassende Lösungsvorschläge, denen sich die AfD-Fraktion ausdrücklich anschließt, ben die Kollegen vom VBE damals schon vorgebracht. Nun zum Vierpunkteplan, den Sie bestimmt gelesen Herr Promny: Erstens. Reduzierung der bürokratischen Aufgaben, zwar, ohne dabei, wie von Ihnen angeregt, für ein auf alle Berichtspflichten zu verzichten. In einem angelegten Prozess sollen dafür sämtliche vorhandenen Gesetze, Erlasse und Verordnungen daraufhin überprüft werden, ob sie den Schulen bei der pädagogischen und der Schulorganisation tatsächlich weiterhelfen oder sie den Lehrkräften und Schulleitungen unnötige bürokratische Aufgaben auferlegen. Zweitens. Der Gesetzgeber muss sich wieder stärker die Ziele der pädagogischen Arbeit sowie die Umsetzbarkeit seiner Vorgaben fokussieren. Ich zitiere: „Die juristische Haltbarkeit einer Rechtsvorschrift darf kein Selbstzweck sein.“ (Beifall AfD) Drittens. Da die Mehrarbeit im Lehrerberuf nicht zusätzliche Urlaubstage oder zusätzliche Besoldung glichen werden kann, bedarf es einer Neuberechnung Arbeitszeit und der außerunterrichtlichen Aufgaben. muss auf einer realistischen Grundlage unter Einbeziehung der zahlreichen von der Politik zu verantwortenden unterrichtlichen Verpflichtungen vorgenommen werden. Viertens. Es müssen dringend Leitungsdeputat und deputat angehoben werden. Gleiches gilt für die Zahl Sekretariatsstunden. Insbesondere kleine Schulen hier dringend profitieren, die nur mit sehr wenigen tariatsstunden ausgestattet sind, aber mit denselben kratischen Aufgaben und Dokumentationspflichten sind wie die größeren Schulen. Was will ich damit sagen, meine sehr verehrten Damen Herren der FDP? Ein acht Jahre altes Programm, vorgelegt vom hessischen Verband Bildung und Erziehung, erscheint auch nach nur oberflächlicher Analyse deutlich durchdachman- ter und strukturierter als Ihr vorgelegter Antrag. Dass Sie mit Ihren heutigen Forderungen so deutlich dahinter zukei- rückbleiben, sagt vielleicht mehr über den Zustand in Ihrer einer Fraktion aus, als Ihnen lieb sein dürfte. Ausstat- (Beifall AfD) und Ihren Antrag lehnen wir aufgrund der angegebenen Unzulänglichkeiten ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. EDV möglich (Beifall AfD)
