Christoph Sippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede und der Haushaltsberatungen möchte ich einen Dank aussprechen, einen Dank an all diejenigen, die sich tagtäglich für uns einsetzen, unabhängig davon, ob das bei der Polizei, in den Schulen, in den Ministerien oder in den Behörden geschieht. Vielen Dank für Ihre Arbeit für unser Land und unsere Gesellschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Doch ein Dank im Landtag oder an anderen Stellen ist nicht genug. Auch die monetäre Entlohnung muss passen. Dazu gab es im Dezember 2024 ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Besoldungspraxis des Bundeslandes Berlin wurde als verfassungswidrig eingestuft. Es wurde eine grundlegend neue Bewertung zur Berechnung einer verfassungsgemäßen Besoldung gefordert. Was technisch klingt, hat große Auswirkungen. Nach Aussage des Finanzministeriums ist auch die Besoldung in Hessen nach den Maßstäben dieses Urteils seit ca. 20 Jahren nicht mehr verfassungsgemäß. Das ist ein ganz schönes Brett, das unserem Land da vorliegt. Wir haben uns schon gewundert, dass im Entwurf des Haushalts für das Jahr 2026 hierfür keine Gelder eingestellt wurden. Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Die demokratischen Fraktionen könnten gemeinsam einen Fahrplan entwickeln, wie wir den Weg zu einer verfassungsgemäßen Besoldung gemeinsam gehen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesen Tagen finden die Verhandlungen zur nächsten Tarifrunde statt. Wir erinnern uns: Bei der letzten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten gab es einen Bruch des Koalitionsvertrages und ein Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten. Die Tarifbediensteten erhielten zum 1. August 2025 eine Erhöhung, die Beamtinnen und Beamten erst zum 1. Dezember letzten Jahres. Nach diesen Erfahrungen bleibt abzuwarten, welche Tricks und Kniffe sich die Landesregierung bei der anstehenden Übertragung überlegen wird. Wir GRÜNE werden auf jeden Fall genau hinschauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Punkt, bei dem wir genau hinschauen sind die Förderungen der Feuerwehren. Herr Minister, Sie sind in Hessen viel unterwegs, um Förderbescheide für Fahrzeuge oder Häuser zu überreichen. Ich habe die ne oder andere Übergabe eines Förderbescheides begleiten dürfen. Neben dem Dank, dass es überhaupt etwas gibt, fällt schon auf, dass die Quote der Förderung teilweise gering ist. Ich möchte ein Beispiel nennen: In Spangenberg gab es einen Förderbescheid für ein neues Feuerwehrhaus in Höhe von 392.150 Euro. Laut aktuellen Planungen laufen sich die Kosten auf 13 Millionen Euro. Die munen und auch die Aktiven in den Feuerwehren einiges mehr. Was findet man dazu im Haushaltsentwurf dieser regierung? Es soll eine Kürzung in Höhe von 4 Millionen Euro bei der Förderung des Brandschutzes geben. In kursorischen Lesung gab es die Aussage, dass das die ge der Einsparvorgaben sei. „Keine Kürzung hinsichtlich der Sicherheit der Bevölkerung“ sieht aber anders aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben Ihnen dazu einen Änderungsantrag zum haltsentwurf vorgelegt, um diese Kürzung wieder gig zu machen. Zumindest sollte die Fördersumme dem letzten Jahr gehalten werden. Das eine ist, zu fördern. Das andere ist, die geplante Landesbeschaffung nicht durchzuführen. Noch in einer Kleinen Anfrage dem letzten Jahr wurde die Landesbeschaffung eines satzleitwagens 1 für dieses Jahr angekündigt. Dazu man jetzt im Haushaltsentwurf leider nichts mehr. Einspargründen wird es leider keine Landesbeschaffung geben. Alle Planungen sind für die Tonne. Die Kommunen sen sich jetzt allein um die Beschaffung kümmern. ist leider für die Kommunen und für die vielen Ehrenamtlichen nicht gut, die Tag und Nacht für unsere Sicherheit Einsatz sind. Ihnen gilt mein herzlicher Dank. Die regierung fordere ich auf: Arbeiten Sie nach, und Sie Ihre eigenen Versprechen um. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
