Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunen sind Stützpfeiler unserer Demokratie. Vor Ort werden entscheidende Fragen für die Menschen gelöst. Deshalb ist eine Kommunalwahl ein ausgesprochen wichtiges Datum in der Demokratie. Deshalb ist es auch wichtig, unsere Kommunen in Zeiten großer Herausforderungen zu stärken und zu entlasten. Das ist das primäre Ziel dieser schwarz-roten Landesregierung, und daran arbeiten verschiedene Ressorts Hand in Hand mit Hochdruck. (Beifall CDU und SPD) Auch das Kommunale Flexibilisierungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung und zur Entlastung unserer Kommunen. Dieses Gesetz ergänzt bereits erfolgte Maßnahmen der Entbürokratisierung, die auch im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle, im Entbürokratisierungsgesetz des Entbürokratisierungsministers und in vielen weiteren Maßnahmen umgesetzt wurden. Außerdem stärken wir die Kommunen finanziell im Rahmen des Sondervermögens, im Rahmen des Nachtragshaushaltes. Aber mit Geld allein ist es nicht getan, sondern wir müssen den Kommunen auch mehr Flexibilität ermöglichen. Wir müssen ihnen mehr vertrauen. Das ist die Grundlage, auf der das Kommunale Flexibilisierungsgesetz aufbaut. Damit ist es genau der richtige Ansatz, um unsere Kommunen in dieser Zeit noch handlungsfähiger zu machen. (Beifall CDU und SPD) Wir folgen dabei im Übrigen auch Vorschlägen von Expertenkommissionen. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat in einer Kommission vorgeschlagen, dass es Experimentierklauseln geben soll. Das ist genau das, was mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz an einer ganz wichtigen Stelle umgesetzt wird. Da die Vorredner auch auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs eingegangen sind, will ich das zunächst an dieser Stelle auch tun. Über allem steht, dass die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu respektieren ist. Sie ist 1 : 1 umzusetzen, ob sie einem passt oder nicht. Das ist Grundlage unseres Rechtsstaats, und, ich glaube, das ist für alle hier im Haus auch selbstverständlich. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem von den GRÜNEN und von den Freien Demokraten, dass es zwischen politischer Gestaltung auf der einen Seite und richterlicher Kontrolle auf der anderen Seite Spannungsfelder gibt, das ist doch allgemein bekannt. Dass Staatsgewalten auch einmal unterschiedlicher Auffassung sein können, das kommt vor. Das haben Sie im Übrigen in anderer Konstellation auch selbst erlebt. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Entscheidend ist, wie man dann damit umgeht, und entscheidend ist in unserem Rechtsstaat, dass Gerichte das letzte Wort haben. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Sehr geehrter Herr Promny, weil Sie auch das sehr harte Wort des Verfassungsbruchs benutzt haben, will ich schon deutlich machen, dass es kein vorsätzlicher Verfassungsverstoß war, (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wäre ja auch noch schöner!) sondern dass diese Entscheidung durchaus auch eine raschende Entscheidung gewesen ist. Die Landesregierung und die Regierungsmehrheit haben sich bei ihrer Gesetzgebung an der bisherigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs und anderer Verfassungsgerichte orientiert. (Zurufe) Ich will insoweit auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 1993 eingehen, die 2021 noch bestätigt wurde. (Vereinzelter Beifall CDU) Dort heißt es wörtlich: „Der Staatsgerichtshof geht … davon aus, dass Verteilungsverfahren nach d’Hondt und Hare/Niemeyer regelmäßig beide brauchbar und grundsätzlich als verfassungsrechtlich gleichwertig anzusehen sind.“ (Beifall CDU und SPD) Hinter dieser Entscheidung, die auch hervorgehoben finden sich fünf Stellen des Bundesverfassungsgerichts, anderer Landesverfassungsgerichte. – Sie nicken, Dank, Herr Promny. Sie erkennen das an dieser Stelle an. Dann hat der Staatsgerichtshof – lesen Sie bitte die nummer 73 der Entscheidung nach – seine Rechtsprechung geändert und sagt, dass er an dieser Auffassung auch wahlmathematischen Gründen nicht mehr festhält. Das legitim. Da kann man auch sagen, man habe das so gesehen; das ist auch legitim. Aber für Häme ist dieser Stelle kein Anlass, meine sehr geehrten Damen Herren. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrter Herr Wagner, sehr geehrter Herr Sippel, finde es verantwortungslos, (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Jetzt reichts aber langsam mal, Weitere Zurufe – Gegenruf: Quatschtherapie! – ckenzeichen) dass Sie davon sprechen, dass unsere Kommunen vor nem Chaos stehen. (Zuruf: Ja!) Das Gegenteil ist der Fall. (Anhaltender lebhafter Beifall CDU und SPD – ruhe) Im Innenministerium hat kein Wahlleiter einer Kommune angerufen, weil es irgendwelche Fragen im Zusammenhang mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs gibt. haben das sofort nach der Entscheidung so in die gesetzt, und Sie wissen, dass das gerade in der Zeit, in der wir um Vertrauen werben, eine ganz schwierige Aussage ist. (Anhaltender lebhafter Beifall CDU und SPD – rufe – Unruhe) Sofort haben sich Wahlleiter von zig Städten gemeldet gesagt, sie hätten da überhaupt kein Problem. Sehr geehrte Damen und Herren von BÜNDNIS GRÜNEN, es geht hier um ein Computerprogramm. über- Selbstverständlich ist es möglich, das Sitzzuteilungsverfahren auch wieder auf das Hare/Niemeyer-Verfahren umzustellen; das ist mehr oder weniger ein Klick. An dieser Stelle sollten Sie wirklich nichts Falsches in die Welt setzen. (Beifall CDU und SPD) Dass Sie diese Entscheidung jetzt nehmen, um der Landeseinmal regierung zu unterstellen, sie sei nicht kommunalfreundlich, finde ich auch falsch. Alle Kommunalen Spitzenverbände haben diese Änderung gewollt. (Zuruf – Unruhe) Die Kommunen haben mich nur positiv auf die Änderung die angesprochen. Wir müssen jetzt respektieren, dass es verfassungsrechtlich anders ist; das ist keine Frage. Lieber Herr Wagner, aber das richtige Wording an dieser Stelle wäre vielleicht, zu sagen: Die Landesregierung und die Regierungsmehrheit sind bei der Kommunalfreundlichkeit etwas über das Ziel hinausgeschossen. wird, (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vielen Aber das Gegenteil ist eindeutig nicht der Fall. auch (Beifall CDU und SPD – Anhaltende Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind vorbereiRandtet. aus (Zuruf Robert Lambrou (AfD)) ist Wir haben hier einen Änderungsantrag, der die Entscheiimmer dung des Staatsgerichtshofs auch mit Blick auf die mittelan baren Wahlen umsetzt. Daher wird alles dafür getan, dass und es rechtssichere Kommunalwahlen in Hessen geben wird. Lassen Sie mich noch einmal zum Kommunalen Flexibilisierungsgesetz zurückkommen. Hier beweisen wir Mut ich und Tatkraft. Weil schon wieder die Bürokratie beklagt wird, sage ich Ihnen hierzu: Wir werden dieses Verfahren so unkompliziert, so unbürokratisch und so großzügig wie 90/DIE möglich durchführen. ja? – Glo- (Zuruf Robert Lambrou (AfD)) Dafür steht das Innenministerium. Das Innenministerium eiist der Ansprechpartner für die Kommunen, auch an dieser Stelle. Lieber Herr Sippel, Gilserberg kann sich gerne melden. Wir werden beraten und sind dann auch gerne bei einer Antragstellung behilflich. Schließlich will ich auch noch darauf hinweisen, dass neUnben der Standardbefreiung in dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz auch noch weiterer direkter Bürokratieabbau vorgesehen ist, indem Ausnahmen vom kommunalen Haushaltsrecht zugelassen werden, indem Berichtspflichten auch für etwas größere Gemeinden erlassen werden Sie und indem Anhörungsausschüsse abgeschafft werden. DaWelt her ist das ein Gesamtkonzept für Bürokratieabbau, für heutigen starke Kommunen. Das ergänzt das, was wir auch an vielen Stellen zuletzt auf den Weg gebracht haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Zu- (Beifall CDU und SPD) und
