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Rüdiger Holschuh

SPD 03.02.2026 Sitzungen 21/58

Danke schön, Frau Präsidentin. Ich habe Sie auch so gehört, obwohl ich fast ganz hinten sitze, aber es ist bis dahin durchgedrungen. Notfalls könnten wir das auch ohne Mikro. Ich glaube, es sind kaum noch Besucher da, aber ein paar sind noch da. (Tanja Jost (CDU): Wir sind doch da!) Das freut uns sehr, auch wenn das heute eine DraculaStunde genannt wurde. Das habe ich auch noch nicht gehört. Aber man lernt immer dazu. (Robert Lambrou (AfD): Gleich geht das Licht aus!) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Kommunale Flexibilisierungsgesetz, KommFlex. Ich will gleich zu Beginn sagen: Dieses Gesetz folgt einer einfachen, aber entscheidenden Haltung. Wir machen die Kommunalpolitik nämlich nicht vom grünen Tisch aus. Wir machen sie im Austausch mit denen, die es vor Ort umsetzen müssen. Genau das haben wir immer gesagt, und das machen wir auf Augenhöhe mit den Betroffenen. (Beifall SPD und CDU – Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da sagen die aber etwas anderes!) Ich habe mich auch in der Anhörung über die vielen positiven Rückmeldungen gefreut und teile gar nicht das, was Moritz Promny eben vorgetragen hat. Das liegt natürlich auch daran, wem man zuhört und ob es in der Anhörung bestellte Kritik war oder nicht. Wir haben auf jeden Fall gut zugehört, und wir haben vor allen Dingen auch die Sachen aufgegriffen, die konstruktiv waren und die das Gesetz noch ein Stückchen besser machen. Das haben wir auch versucht mit unserem Änderungsantrag umzusetzen, und, ich glaube, das ist uns auch gut gelungen. Wir haben damit jetzt ein Werkzeug geschaffen – Alexander Bauer ist darauf eingegangen –, das in der Praxis auch funktioniert. Die Meinung, die eben vorgetragen wurde, teile ich überhaupt nicht. Worum geht es im Kern? Es geht um mehr Handlungsfähigkeit, mehr Flexibilität, und es geht um weniger unnötige Standards. Dort, wo die Kommunen im Alltag eher ausgebremst werden, müssen wir ansetzen, und dort haben wir auch angesetzt mit diesem Gesetz. Wir alle wissen, Fachkräfte machen immer komplexere Aufgaben, es gibt immer mehr Berichtspflichten, und das sind längst keine Ausnahmen mehr, das ist oftmals Normalbetrieb. Wenn wir wollen, dass der Staat handlungsfähig bleibt, dann müssen wir auch bereit sein, Verfahren zu vereinfachen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Kommunen mehr Spielraum zu geben. Das bedingt auch, neue Lösungen zu erproben. Wir haben mit diesem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass wir an der Stelle von Standards abweichen können. Wir haben das in den letzten Monaten an vielen Stellen getan, wir haben das auch heute schon diskutiert. Wir haben die HGO-Novelle im letzten Jahr gemacht, wir haben die Baugesetze geändert, wir haben ein Entbürokratisierungsgesetz auf den Weg gebracht, wir haben das HVTG geändert, wir haben das Denkmalschutzgesetz vorhin beraten – also einiges, was in diese Bereiche eingreift und was die Kommunen deutlich entlastet. Ich glaube, das sind wirklich gute und richtige Schritte, die wir in den letzten Monaten gemacht haben. Das KommFlex ist ein weiterer Schritt in dieser Reihe. (Beifall SPD und CDU) Welche Logik steckt denn hinter dem KommFlex? Erproben, auswerten, verbessern und dann entscheiden, was dauerhaft sinnvoll ist. Das nenne ich pragmatisch. Die Anhörung hat dabei einen Punkt sehr klar gemacht: Die Richtung stimmt, aber das Verfahren darf nicht zu bürokratisch sein und darf nicht zur Bürokratielast werden. Deswegen haben wir mit dem Änderungsantrag an einigen Stellen nachgebessert und haben Veränderungen hineingeschrieben, die uns in der Anhörung auch nahegelegt wurden. Wir haben konkret nachgeschärft, und zwar so, dass es am Ende für die kommunalen Körperschaften tatsächlich händelbar ist. Wir haben Begriffe vereinheitlicht, wir haben rechtssicher definiert, wir haben unnötige Reformhürden abgesenkt, und wir haben Abläufe klarer strukturiert. Ein Beispiel ist ganz konkret, nämlich fallen die Anhörungsausschüsse weg. Das spart Zeit und entlastet. Ich habe früher einmal in einer Kommunalverwaltung gearbeitet und kann Ihnen daher sagen: Wenn man die Stunden zusammenzählt, die eine kleine Verwaltung aufbringen muss, um in diesen Anhörungsausschüssen vertreten zu sein, sie vorund nachzubereiten, stellt man fest: Das ist jetzt echt eine Riesenentlastung für die Kommunen. Ein Punkt war uns ebenfalls besonders wichtig: dass auch die kommunalen Körperschaften antragsberechtigt sind und mehrere kommunale Körperschaften gemeinsam einen Antrag stellen können. Wir machen es auch einfacher, wenn es um die Aufgabe der interkommunalen Zusammenarbeit geht. Das ist keine Kleinigkeit, das ist gute praxisnahe Herangehensweise. Es vermeidet Doppelarbeit, es Zeit und erhöht ganz konkret auch den Kreis der Kommunen, die das nutzen können. (Beifall SPD und CDU) Es sind auch schon Vorredner darauf eingegangen: machen das Verfahren auch praxistauglich. Das heißt, heben den Formzwang auf. Neben der Schriftform den wir auch eine elektronische Plattform zur Verfügung stellen, die das entsprechend abbildet. Entscheidend Entbürokratisierung darf nicht an Formalien scheitern, muss funktionieren. Ein weiterer Punkt war das Thema Modellkommunen. Wenn eine Kommune wirklich ambitioniert ist und gleich Befreiungen von mehr als zehn verschiedenen Rechtsvorschriften erproben will, dann darf sie nicht Zuständigkeitsfragen stecken bleiben. Deshalb wird Koordination im kommunal zuständigen Ministerium schieden, und das übernimmt dann auch die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden. Das heißt: klare keine Reibungsverluste, mehr Geschwindigkeit. Auch ist ein Hinweis aus der Praxis, den wir an der Stelle zen. Der dritte Punkt ist auch schon genannt worden, ich ihn aber noch einmal verstärken: Leitplanken. Flexibilität heißt eben nicht Beliebigkeit. Es braucht entsprechende Leitplanken. Der Zeitraum der Erprobung wird in der nehmigung festgelegt und ist auf maximal vier Jahre grenzt. Wenn nach der Genehmigung Umstände eintreten, die Ablehnungsgründe darstellen oder Rechtsgüter gefährden, dann ist die Genehmigung zu widerrufen die Erprobung zu beenden. Aber das ist genau die die wir brauchen: mehr Spielraum, mehr Verantwortung, aber mit klaren Grenzen. Ich denke, das ist uns in Gesetz super gelungen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ein Punkt, der auch für viele, gerade für die kleineren Kommunen von Bedeutung ist: Wir verzichten künftig den Rechenschaftsbericht. Wir hatten das ursprünglich Kommunen ab 5.000 Einwohner vorgesehen. Die de haben gesagt: Lasst uns das doch auf 7.500 Dann wäre der Kreis der Gemeinden, die davon profitieren können, eindeutig größer. – Das haben wir im Änderungsantrag auch entsprechend umgesetzt. Ein Bereich, den ich auch noch einmal kurz anreißen – aber dazu haben wir am Donnerstag auch noch gesonderten Antrag, bzw. darauf wird in der dritten sung mein Kollege Sack eingehen –, sind die Feuerwehren. Auch da haben wir Veränderungen, die uns aus Verbänden angetragen wurden, umgesetzt. Wir haben der Altersgrenze eine kleine Anpassung vorgenommen, aber vor Ort und gerade bei den kleinen Feuerwehren einer großen Veränderung führen kann. Das ist alles Pflicht, das ist ein Angebot an die Kommunen, das ist Angebot an die Feuerwehren, an der Stelle zu Wenn sie das nicht möchten, müssen sie das auch nicht. (Beifall SPD und CDU) Das große Thema, das bei der HGO-Novelle auch in Anhörung rauf und runter diskutiert und jetzt vom gerichtshof entschieden wurde, ist die Wahl des Sitzzuteilungsverfahrens. Das ist ein Thema, zu dem man so so stehen kann. Der Gerichtshof hat jetzt darüber entschieden. Um Rechtsunsicherheiten und uneinheitliche spart anwendungen zu vermeiden, setzen wir das im KommFlex-Gesetz am Ende natürlich um und regeln das auch für die mittelbaren Wahlen.

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