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Astrid Wallmann

03.02.2026 Sitzungen 21/58

Vielen Dank. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Nach § 14 Absatz 1 der Geschäftsordnung kann der tag am Schluss der ersten Lesung beschließen, den entwurf ohne Überweisung an einen Ausschuss anzunehmen. Diesen Antrag hat der Abgeordnete Franz soeben in nem Wortbeitrag gestellt. Ich darf nun fragen, ob nehmen besteht, dass wir so verfahren. – Das scheint Fall zu sein. Dann stimmen wir nun über den Gesetzentwurf in Lesung ab. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS GRÜNEN, AfD, der fraktionslose Abgeordnete Gaw der fraktionslose Abgeordnete Müger. Ich darf fragen: stimmt dagegen? – Die Fraktion der Freien Demokraten. (Zuruf CDU: Tss, tss, tss!) Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit dieser Gesetzentwurf in der ersten Lesung angenommen. Nach § 12 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird Gesetzentwurf in mindestens zwei Lesungen beschlossen. Nach § 14 Absatz 3 kann der Landtag auf Antrag Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen, ohne Ausschussüberweisung in die zweite einzutreten. Ich darf daher fragen, ob ein solcher gestellt wird. Sie (Lisa Gnadl (SPD): Ja! – Ingo Schon (CDU) hebt die auch Hand.) – Das ist der Fall. Herr Schon, Sie haben hiermit diesen De- Antrag nonverbal gestellt. (Lisa Gnadl (SPD): Ich habe sogar „Ja“ gesagt! –

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