Pascal Schleich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon ein bisschen leer hier drinnen. Anscheinend haben manche von Ihnen schon Feierabend gemacht, aber wenigstens die AfD-Fraktion arbeitet noch. (Beifall AfD – Zurufe CDU und SPD) Der heute eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes und des Hessischen Jagdgesetzes (Fortgesetzte Zurufe CDU und SPD) – jetzt sind Sie wenigstens wach, das freut mich – (Beifall AfD) ist umfangreich und wird den hessischen Wald tiefgreifend verändern. Leider muss ich feststellen, es wird ihn nicht zum Guten verändern. (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Nach der Umsetzung dieses Gesetzes droht unserem Wald ein massiver Verlust an gewachsenem Baumbestand. (Fortgesetzte Zurufe CDU) – Herr Kollege Müller, hören Sie zu, dann lernen Sie etwas. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Von Ihnen nicht! Von Ihnen wirklich nicht! – Lena Arnoldt (CDU): Wir haben heute schon so viel Mist gehört!) Gleichzeitig wird der Ausbau der Windenergieanlagen im Wald deutlich erleichtert. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Jetzt sind Sie wieder beim Wald!) Windparks bedeuten jedoch nicht nur einzelne Anlagen, sondern auch breite Zufahrtswege, Kabeltrassen und schwerlasttaugliche Straßen, die dauerhaft in sensible Waldstrukturen eingreifen. Der Gesetzentwurf begünstigt diese Entwicklung ausdrücklich. Waldwege, Kabeltrassen und sogenannte Zuwegungen gelten weiterhin als Wald. Damit entfallen Rodungs- und Umwandlungsgenehmigungen ebenso wie Ersatzaufforstungen oder Walderhaltungsabgaben. Diese Zuwegungen entsprechen zudem der Hessischen Bauordnung und gelten als baugenehmigungsfreie Vorhaben. Für Betreiber von Windparks ist das bequem, für den Wald das fatal. Selbst dort, wo Ersatzaufforstungen vorgesehen sind, net der Gesetzentwurf die Möglichkeit von Auslagerungen. Wohin ausgelagert werden soll, bleibt offen. Angesichts zunehmender Flächenkonkurrenz, etwa mit der Landwirtschaft, ist das weder ökologisch noch planerisch gend. Besonders kritisch ist der neu eingeführte § 30a. werden die Grundrechte eingeschränkt, darunter die zügigkeit, die informationelle Selbstbestimmung und Eigentumsgarantie. Diese Regelung kann weit über Naturschutz hinausgehen, etwa zur Absicherung Baustellen im Wald. Das ist ein erheblicher Eingriff in Bürgerrechte, der nicht ausreichend begründet wird. (Beifall AfD) Positiv hervorzuheben ist grundsätzlich der Fokus Waldbrandprävention. Das gestiegene Waldbrandrisiko wird mit dem Klimawandel begründet. Gleichzeitig riert der Gesetzentwurf jedoch, dass gerade Windenergieanlagen selbst ein erhebliches Brandrisiko darstellen. nende Windräder in Waldgebieten sind keine theoretische Gefahr, sondern eine vielfach dokumentierte Realität. so unverständlicher ist es, den Bau solcher Anlagen in besonders gefährdeten Waldgebieten zu forcieren. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Wie Windräder sind denn im letzten Jahr in Deutschland abgebrannt? – Gegenruf Dr. Frank Grobe Eines reicht schon! Eines ist zu viel! – J. Müller (Lahn-Dill) (CDU): Dann dürften Sie kein Auto mehr fahren, Herr Grobe! – Zurufe – Ich weiß es auch nicht. Er ist aufgewacht, und jetzt er hier die ganze Zeit rein. (Heiterkeit AfD – Bijan Kaffenberger (SPD): peinlich! Das ist so peinlich!) Ich würde gerne meine Rede zu Ende führen. Herr dann können Sie sich gerne noch einmal zu Wort melden. (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Zugleich wird § 15 ergänzt: Waldbesucher sollen Handlungen unterlassen, die Waldbrände begünstigen selbstverständlich. Aber Großprojekte industrieller Art Wald werden weiterhin erleichtert. Das ist für mich schlüssig. Auch die Neustrukturierung der Waldkategorien wirft mich Fragen auf. Mit Schutzwald, Bannwald, Naturwald sowie Erholungs-, Kur- und Heilwald wird ein xes System geschaffen. Der Status des Bannwalds, lang besonders streng geschützt, kann künftig aus den des überwiegenden öffentlichen Interesses aufgehoben werden. Beim Schutzwald werden kommunale Belange schwächt, während zusätzliche Behörden beteiligt Bürokratieabbau sieht anders aus. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf den hessischen Bannwald grundlegend verändern, mit heblichen Risiken für Natur, Eigentum und Akzeptanz Ort. Beim Hessischen Jagdgesetz dagegen wird lediglich die die Laufzeit verändert. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der ist Wolf bereits in das hessische Jagdrecht aufgenommen wurde. Aber die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere in Hessen steigt. Die Zahl der Sichtungen von Wölfen in Wohnnähe eröffnimmt zu; die Sorgen der betroffenen Bürger müssen ernst genommen werden. (Beifall AfD) überzeuWir fordern deshalb wolffreie Gebiete nach schwedischem Vorbild. Sollte es bei uns zu einem schweren Vorfall oder Hier zu einem Personenschaden kommen, würde die LandesreFrei- gierung die Verantwortung dafür tragen. – Ich freue mich die auf die Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufden merksamkeit. großer (Beifall AfD) die
