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Kerstin Geis

SPD 03.02.2026 Sitzungen 21/58

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und legen! Der Minister hat es bereits gesagt: Mit dem genden Gesetzentwurf verfolgen wir ein klares Ziel. wollen das Waldrecht in Hessen rechtssicherer, praxistauglicher und nachvollziehbarer gestalten. Zugleich sollen Verfahren für alle Beteiligten, insbesondere für die den und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie für Tag anwenden, klarer werden. Beim Waldrecht es darum, Schutzansprüche und die Realität komplexer nehmigungen und Rechtslagen so zusammenzuführen, sie im Alltag auch wirklich funktionieren. Das ist lich insbesondere beim Bannwald eine Herausforderung, da es sich um die sensibelste Schutzkategorie handelt, in Hessen zu Recht einen herausgehobenen Schutz und in Zukunft auch noch einen größeren Schutz genießen soll. Das ist unwidersprochen, und daran rüttelt auch Gesetz nicht. Zur sehr kleinteiligen technischen Wahrheit gehört auch, dass das rechtliche Konstrukt Bannwald nie das war, was es vorgibt zu sein, nämlich ein absoluter Schutzanspruch. Das geltende Recht kennt die Ausnahme des überwiegenden öffentlichen Interesses beispielsweise für Infrastrukturvorhaben oder die Wasserwirtschaft. Ein besonders prominentes Beispiel für Hessen ist Kiesabbau am Langener Waldsee, der letztlich gezeigt dass eine Abwägung zulässig ist, wenn die fachrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. So lautet die nüchterne scheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Genau das stellen wir jetzt im Gesetz klar und passen somit den Realitäten an. Das halte ich für nachvollziehbar und ehrlich; denn wir haben uns als Gesellschaft hoch steckte Ziele gesetzt, und zwar vom Klimaschutz über Energiewende bis hin zur Ressourcensicherheit. Es auf der Hand, dass Schutzziele und Anforderungen dieren können und in Ausgleich gebracht werden müssen. Gerade bei der Ressourcensicherheit sieht man sehr lich das Problem. Wenn heimische Ressourcengewinnung nicht mehr möglich wäre, dann würde nicht plötzlich Bedarf an diesen Ressourcen enden. Nein, sie kämen ausschließlich aus dem Ausland unter Arbeits-, Produktions- und Logistikbedingungen, die wir nicht beeinflussen können und die unsere Standards meist weit unterschreiten. Gute Abwägungen sind hier keineswegs eine Schwächung, sondern Teil des Gelingens. Der heimischen Ressource dabei immer Vorrang zu gewähren, zumal die erforderliche Renaturierung vorgenommen wird. Die Kollegin Elke Barth und ich waren in Langen haben uns angeschaut, wie eine erfolgreiche und ragende Renaturierung nach einer solchen Ressourcennutzung gelingen kann. Wir haben dabei gehört, dass auch NABU das Vorgehen dort sehr begrüßt hat. – (Zuruf Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ein weiterer Punkt unseres Entwurfs: Künftig stellen wir stärker auf die dauerhafte Sicherung der Funktion des Waldes insgesamt ab. Das bedeutet, wenn Wald in Ausnahmefällen in Anspruch genommen, also gerodet wird, dann werden die Anforderungen an Wiederbewaldung, ErsatzRednemaßnahmen und den Funktionsausgleich präziser, früher und verbindlicher im Verfahren verankert als bisher. Das schafft Klarheit für die Beteiligten und dient auf sehr konkrete Weise der Renaturierung. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Kolvorlie- Die Schnittstellen zwischen Waldfunktion, Biodiversität Wir und behördlichem Handeln sind in den vergangenen Jahren komplexer geworden, nicht zuletzt durch europäische die Vorgaben und neue fachliche Anforderungen. Mit den vorBehör- gesehenen Anpassungen schaffen wir präzise Regelungen, Tag klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Verfahren. Das geht erleichtert die Arbeit der Behörden, schafft mehr RechtsGe- sicherheit und stellt zugleich sicher, dass waldrechtliche dass Vorgaben weiterhin berücksichtigt werden. sicher- (Vereinzelter Beifall SPD) die Es handelt sich also um eine Modernisierung, die sich genießt an den rechtlichen Realitäten und einem funktionierenden praxistauglichen Vollzug durch unsere Behörden orientiert. das Meine Damen und Herren, wir bringen gesetzliche Schutzansprüche, fachliche Anforderungen und die Realität des jedoch Vollzugs in einen angemessenen Ausgleich. Dabei orientiegenau ren wir uns an der Rechtslage sowie an den Rückmeldungen und Erfahrungen der Praxis. Mit unserem Entwurf wollen wir einen besseren Rahmen für nachvollziehbare und rechtssichere Entscheidungen schaffen, damit Schutzansprüche nicht nur formuliert, sondern auch in wirksamen und tragfähigen Verfahren dauerhaft und nachhaltig umgeder setzt werden. Daher freue ich mich auf die weiteren Berahat, tungen. – Vielen Dank. Ent- (Beifall SPD und CDU) es

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