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Ingmar Jung

03.02.2026 Sitzungen 21/58

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes einbringen zu dürfen. Wir sprechen heute über etwas, was unser Bundesland ausmacht. Wir sind außerordentlich waldreich. 42 % unserer Landesfläche sind mit Wald bedeckt. Wir sagen inzwischen nur noch: Wir sind eines der waldreichsten Länder in Deutschland. Nach der neuesten Bundeswaldinventur hat Rheinland-Pfalz 0,4 Prozentpunkte mehr Waldfläche als wir. Ich sehe das genau wie der Kollege Hofmann: Es muss sich da um einen Berechnungsfehler handeln. Aber wir trösten uns damit, dass bei uns wenigstens der Wein besser schmeckt als in Rheinland-Pfalz, und nehmen es an der Stelle einmal so hin. (Beifall CDU und SPD) Aber diese 42 % Landesfläche müssen erhalten werden. Sie müssen nach unserer Auffassung auch gemanagt werden. Insbesondere wenn Sie sich die großen Kalamitätsflächen der letzten Jahre ansehen, sehen Sie, dass wir dort ein kluges, ein aktives, ein klimaanpassendes Waldmanagement brauchen. Das ist unsere feste Überzeugung. Die Zeiten der Reinkulturen sind vorbei. Wir brauchen Mischwald, wir brauchen Risikoverteilung, und wir brauchen auch mehr Baumarten, als wir das in der Vergangenheit hatten, um diese Risikoverteilung zu gewährleisten. Also: modernes Management, moderner Waldaufbau. Dem werden wir an vielen Stellen gerecht. Wir haben die Waldentwicklungsziele genau in diesem Sinne angepasst, wir haben die Naturschutzleitlinie flexibilisiert, und, das gebe ich zu, wir machen bisher auch positive Erfahrungen im Staatswald mit dem FSC-Moratorium. Der nächste Schritt zum Hochhalten von moderner Entwicklung und von Wald- und Naturschutz ist der Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute vorlegen darf. Wir halten hier den Schutz von Bann- und Schutzwäldern hoch. Wir nehmen eine Anpassung vor, zu der wir spätestens nach dem VGH-Urteil gezwungen sind. Aber wir schaffen es an der Stelle, regionale Rohstoffgewinnung unter der Voraussetzung des Wiederaufbaus zu gewährleisten. Wir schlagen Ihnen vor, die Stilllegung von 10 % der Staatswaldfläche gesetzlich festzuschreiben; denn neben dem Management brauchen wir auch solche Flächen. Wir wissen zwar, dass der bewirtschaftete Wald insgesamt artenreicher ist als der stillgelegte, aber für bestimmte Arten, für echte Biodiversität brauchen wir auch diese Naturwaldentwicklungsflächen. Ich weiß, dass die Opposition, insbesondere die GRÜNEN, mir immer vorgeworfen haben, dass ich das reduzieren will, dass ich da ran will, dass ich das abschaffen will. Wir schlagen Ihnen jetzt vor, das gesetzlich festzuschreiben. Ich lade Sie herzlich ein, dem auch zuzustimmen. (Beifall CDU und SPD) Wir schaffen die Kategorie Kur- und Heilwald für Kurund Heilbäder. Das kann touristische Aspekte haben und fördern. Wir stärken die Waldbrandprävention, wir flexibilisieren die Walderhaltungsabgabe, und wir stärken die Rechte unserer Forstbediensteten, weil wir denen vertrauen, die mit dem Wald täglich umgehen. Insgesamt kann man sagen: Wir sorgen mit diesem Gesetzentwurf, wenn er am Ende so beschlossen würde, für die Zukunftsfähigkeit des Waldes. Wir geben ein klares Signal an das Vertrauen in die Försterschaft, und wir schaffen echten Bürokratieabbau. Ich freue mich sehr auf die Beratung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss. Jetzt habe ich noch eineinhalb Minuten. Wir beraten jetzt noch einen Antrag mit, nämlich den der FDP. Dazu möchte ich noch ein paar Worte verlieren. Man kann darüber streiten, ob der Titel einer Kampagne eines Verbandes geeignet ist, der Titel eines Antrags zu sein. Das muss man sich überlegen. (Wiebke Knell (Freie Demokraten): Wenn es wichtig ist?) Ich unterstütze diese Kampagne übrigens. Man kann auch darüber streiten, ob das jetzt wirklich mit dem Thema zu tun hat. Aber wir diskutieren das gerne hier und auch gerne im Ausschuss mit. Frau Knell, wenn Sie jetzt dazwischenrufen: Alles, was Sie da fordern, vertritt unser Ministerium seit über einem Jahr. Wir vertreten das sehr hartnäckig. Das wissen Sie auch. Wir gehören zu den Ländern, die dort absoluter Vorreiter waren. Wenn ich mir anschaue, was wir jetzt zum Wiederherstellungsplan liefern müssen, wenn ich mir anschaue, welcher brutale bürokratische Aufwand dort betrieben wird, ohne dass jemand am Ende weiß, wo es eigentlich hinführen soll, und ohne dass irgendjemand weiß, wer das bezahlen soll, dann haben Sie mit Ihrem Anliegen grundsätzlich recht, und wir unterstützen das auch. An dieser Stelle muss man aber auch sagen, die Wiederherstellungsverordnung ist geltendes Recht, an das wir uns zu halten haben. Wir haben in einem Schreiben an die Bundesregierung und auch an die EU unterstrichen, dass wir der Auffassung sind, dass die Wiederherstellungsverordnung in der jetzigen Form nicht umgesetzt werden kann. Sie muss also rückgängig gemacht oder angepasst werden. Zur Wahrheit gehört aber auch: Sie ist geltendes Recht, und sie hat in der vergangenen Periode leider nicht den Widerspruch der deutschen Bundesregierung gefunden. Die Ampel hat sich am Ende wie immer enthalten – German Vote – und diese Verordnung durchlaufen lassen. Mit der neuen Bundesregierung wäre das nicht passiert. (Beifall CDU) Schauen wir einmal, ob wir die Gelegenheit haben, das noch rückgängig zu machen. Aber auch das werden wir im Ausschuss intensiv beraten. Ich freue mich sehr darauf. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)

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