Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Staatssekretär Degen. Christoph, bitte. Christoph Degen, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Denkmäler stehen in Hessen nicht abseits, sie stehen mitten im Leben: in den historischen Ortskernen, die unseren Städten und Dörfern Gesicht und Seele geben, in der Form von Schulen, Rathäusern, Bahnhöfen, Brücken, Parks, Industrie- und Alltagsbauten, in Gebäuden und an Orten, an denen Menschen wohnen, arbeiten, lernen, feiern und die sie als ihr Hessen wiedererkennen. Denkmalpflege ist deshalb keine Nische und kein Selbstzweck. Sie ist Gemeinwohl. Sie stiftet Identität, hält Ortsbilder lebendig und macht Lebensqualität konkret – in der Großstadt ebenso wie im Dorf. Denkmalpflege ist zugleich ein Standortfaktor. Sie stärkt Tourismus, regionale Wertschöpfung und das Handwerk vor Ort. Und sie ist nachhaltige Politik: Erhalt, Umbau und kluge Weiternutzung sparen Ressourcen und bewahren Werte, anstatt sie zu vernichten. (Beifall CDU und SPD) Kurz: Denkmalpflege schafft Mehrwert – für viele und nicht für wenige. Dafür haben wir in Hessen auch einen klaren Auftrag. Unsere Verfassung verpflichtet Staat und Gemeinden, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Kultur zu schützen und zu pflegen. Das ist keine abstrakte Formel, das ist gelebte Verantwortung im Alltag, und diese Verantwortung muss so organisiert werden, dass sie verständlich, verlässlich und fair funktioniert, meine und Herren. (Beifall CDU und SPD) Ja, es gibt Verbesserungsbedarf, gerade um die Akzeptanz von Denkmalschutz in der Bevölkerung zu erhöhen zu sichern. Genau hier setzt der Gesetzentwurf der nen von CDU und SPD an. Als HMWK unterstützen diesen Entwurf ausdrücklich. Er verbindet den wirksamen Schutz unseres kulturellen Erbes mit modernen Verfahren – bürgerfreundlich, kommunalfreundlich und praxistauglich. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Er setzt damit auch den Anspruch um, den wir uns als alition gegeben haben: weniger Bürokratie, mehr mehr digitale Abläufe – ohne Abstriche beim Schutzstandard. Erstens. Wir beenden Hängepartien und schaffen Planungssicherheit. Anträge werden künftig elektronisch sein. Die Vollständigkeit wird innerhalb eines Monats prüft. Über vollständige Anträge ist grundsätzlich drei Monaten zu entscheiden, und nur im Ausnahmefall ist eine klar begrenzte Verlängerung möglich. Wenn vollständiger Unterlagen eben keine Entscheidung greift die Genehmigungsfiktion. Das ist ein echter weg von offenen Enden hin zu verlässlichen Fristen. erhalten soll, muss planen können, und wer investieren will, braucht Klarheit. Die schaffen wir, meine Damen Herren. (Beifall CDU und SPD) Zugleich harmonisieren wir Denkmalschutz und Baurecht. Zuständigkeiten und Abläufe werden eindeutiger. stellen werden verzahnt. Das Verfahren wird nicht schneller, sondern auch rechtssicherer – zum Vorteil Eigentümerinnen und Eigentümern, Kommunen und waltung. Zweitens. Wir stärken die Kommunen und damit die antwortlichen vor Ort. Die unteren Denkmalschutzbehörden kennen ihre Quartiere, ihre Ortsbilder, Konflikte auch Chancen. Sie sollen in der Breite eigenständig scheiden. Gleichzeitig bleibt Fachlichkeit, liebe Frau ter-Heldmann, dort verbindlich, wo sie wirklich gebraucht wird. Die Beteiligung der Denkmalfachbehörde wird stuft, transparent und nachvollziehbar geregelt, verbindlich in besonders gewichtigen Fällen, ansonsten als Benehmen oder Anhörung und in klar benannten Fällen sogar Beteiligung. Herr Dr. Naas, das ist Maß und Mitte: ler werden, ohne beliebig zu werden. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Ganz klar ist auch, dass unsere Landesfachbehörde hin da ist als Ansprechpartner, als beratende Institution dort, wo auch vor Ort einfach danach gefragt wird. sichern wir ab. Drittens. Wir gestalten Denkmalschutz als Partnerschaft. Meine Damen und Herren, Denkmäler werden nicht Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, sie werden ihnen erhalten. Deshalb verankern wir die wirtschaftliche Zumutbarkeit ausdrücklich als Leitlinie und schaffen transparente, einheitliche Vollzugspraxis. Deshalb wir die denkmalgerechte Nutzung. Nutzung erhält stanz, Leerstand zerstört sie. Damen Es bleibt auch nicht bei Überschriften. Sogenannte One-Stop-Shop-Lösungen bei steuerlichen Bescheinigungen, öffentlich-rechtliche Pflegeverträge, die wiederkehrende Maßnahmen bündeln und die Möglichkeit, risikoarme Standardmaßnahmen per Rechtsverordnung genehmigungsfrei zu stellen, das sind spürbare Erleichterungen im und Alltag: weniger Papier, weniger Schleifen, weniger ZeitFraktioverlust bei unverändertem Respekt vor dem Denkmalwert. wir Dieser Gesetzentwurf denkt auch nach vorn. Er stärkt Klima- und Ressourcenschutz im Bestand und setzt ein klares Signal für den nötigen Paradigmenwechsel – weg vom reflexhaften Abriss hin zu Weiternutzung und Umbau. Er verbessert Vorsorge und Sicherung in besonderen Lagen, etwa bei Katastrophen. Er schafft Strukturen, welche die KoAkzeptanz des Denkmalschutzes in der Bevölkerung erhöTempo, hen – durch klare Standards, gute Beratung und nachvollziehbare Entscheidungen. Der Hessische Landesdenkmalrat wird breiter aufgestellt, und wir evaluieren nach drei Jahren, ob die Neuerungen im Vollzug die gewünschten Wirkungen auch entfalten. Meine Damen und Herren, das möglich ist verantwortungsvolle Gesetzgebung: modernisieren und gebinnen bei Bedarf nachsteuern. (Beifall CDU und SPD) trotz ergeht, Schritt Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf der FDP inhaltlich abzulehnen. Er setzt an der falschen Stelle an. Wer Wenn die Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes durch einen und übereinstimmenden Beschluss von Eigentümer und kommunaler Vertretungskörperschaft entfallen soll und die fachliche Bindung durch eine bloße Anhörung ersetzt wird, dann wird Denkmalschutz politisch disponibel. Das schwächt die fachlich-wissenschaftlichen Kriterien, gefährdet eine gleichmäßige Rechtsanwendung und unterläuft Schnittden verfassungsrechtlichen Schutzauftrag. Bürokratieabnur bau ist richtig, aber nicht, indem wir Schutzsubstanz durch von einen einfachen Ausstieg ersetzen. Ver- (Beifall SPD und vereinzelt CDU) VerHessen braucht einen Denkmalschutz, der schützt und erund möglicht, der schneller wird, ohne die Substanz preiszugeent- ben, der Kommunen stärkt und Eigentum respektiert, der Förs- Bürgerinnen und Bürgern zeigt: Dieses Land steht zu seinem kulturellen Erbe und organisiert seine Verfahren so, abge- dass sie in der Praxis auch funktionieren. Darum bitte ich Sie um Ihre Unterstützung für diesen Geohne setzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD, um eine schnel- konstruktive Beratung im Ausschuss. Wir werden dort unterstützen, wie wir können. Im Interesse unserer Städte und Dörfer, unserer Denkmäler und aller Menschen in Hessen wünsche ich gute Beratung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. weiter- (Beifall CDU und SPD) Das
