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Frank Lortz

03.02.2026 Sitzungen 21/58

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Lothar AfD-Fraktion. dass Lothar Mulch (AfD): der Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen Behinund Herren! Siebeneinhalb Minuten Redezeit sind schnell vorüber, und so will ich zunächst auf den Gesetzentwurf zu der Freien Demokraten eingehen. Mit dem bin ich nämlich ist ganz schnell fertig. das Ich komme direkt zum Entwurf. Um diesen zu besprechen, genügt eigentlich ein einziges Wort: Chuzpe. Kollegen Kompeder FDP, was Sie präsentieren, ist aus denkmalschutzpolitiIch scher Sicht eine Frechheit. auch. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) den Darm- Sie legen uns in dürren Zeilen einen Gesetzentwurf vor, Wies- der in letzter Konsequenz dazu führen wird, dass vievorle unserer einzigartigen Kulturdenkmäler geschliffen werden. Dass Sie dann dieses Elaborat unter dem Titel Denkwird malschutzgesetz einreichen, ist schlechtweg eine Unvergegeben schämtheit. Das ist orwellscher Neusprech. ihre (Beifall Dr. Frank Grobe und Jochen K. Roos (AfD)) Ihr Gesetzentwurf hat mit dem Schutz des Denkmals gedass nauso viel zu tun wie das orwellsche Wahrheitsministerium wir Wirt- mit der Wahrheit: nämlich gar nichts. Aber (Heiterkeit AfD) politisch Mit Ich erspare es mir, den handwerklichen Fehler unter der Punkt B des Gesetzentwurfs zu thematisieren. Herr Dr. würden Naas, grämen Sie sich nicht, das kann jedem passieren. Option Mehr will ich zu diesem Machwerk überhaupt nicht sagen. Bevor ich auf den Entwurf von CDU und SPD eingehe, gestatten Sie mir folgende Bemerkung: Minister Timon ge- Gremmels lässt keine Gelegenheit aus, um mir und den Meinen Unwissenheit, Unkenntnis oder Uninformiertheit vorzuwerfen. Das tat er auch vor einigen Monaten, als vielen die SPD die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zum Die Thema ihrer Aktuellen Stunde der 50. Plenarsitzung machdas te. Nachdem er den Textbaustein AfD-Bashing abgearbeidie tet hatte, sprach der SPD-Minister in seiner Rede mindestens viermal vom Landesamt für Denkmalpflege als der oberen Denkmalschutzbehörde. Nach meinem Rechtsverständnis gibt es im hessischen Denkmalschutz keine obere ist Denkmalschutzbehörde. Sie auch (Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben ein Rechtsverständnis? Das ist mir neu!) natür- Wir haben einen, von der klassischen dreiteiligen Gliedeunteren rung abweichenden, zweigliedrigen Aufbau: die unteren sein. Denkmalschutzbehörden – angesiedelt bei den Kreisen und mich gegebenenfalls den Städten – und die oberste Denkmalschutzbehörde, den Minister bzw. zukünftig das Ministerigeum. So steht es in § 4 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Neue (Beifall AfD, Sascha Herr und Maximilian Müger (fraktionslos)) Eine obere Denkmalschutzbehörde, auf die der Minister in seiner Rede hartnäckig verwiesen hat, gibt es in Hessen nicht, und es wird sie auch nach der Novellierung nicht geben. Das Landesamt für Denkmalpflege ist nicht – wie vom Staatsminister explizit behauptet – die obere Denkmalschutzbehörde. Das Landesamt ist als Fachbehörde auMulch, ßerhalb der allgemeinen Verwaltungsstruktur angesiedelt und berät die unteren Behörden. Kurzum, ich sage es, wie es ist: Der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels, der anderen so gerne Unkenntnis vorwirft, kennt weder das Gesetz, das er novellieren will, noch die Behördenstruktur seines eigenen Hauses. Das ist ein Armutszeugnis. (Beifall AfD, Sascha Herr und Maximilian Müger (fraktionslos) – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Da sind wir ja noch gut weggekommen mit Chuzpe! – Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD)) Nun, nachdem wir das geklärt haben, lassen Sie mich auf das Landesamt für Denkmalpflege eingehen. (Weitere Zurufe – Glockenzeichen) § 5 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes besagt: „Denkmalfachbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.“ Es ist deshalb eine Fachbehörde, weil wir dort Fachwissen angesiedelt haben. Das Fachwissen haben wir dort angesiedelt, damit die Träger dieses Fachwissens beraten und unterstützen können – so, wie es das Gesetz vorsieht. Der vorliegende Entwurf ersetzt die fachliche Abstimmung, die ein Einvernehmen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und den unteren Denkmalschutzbehörden vorsah, zulasten des Landesamtes. In den meisten Fällen reicht es zukünftig, wenn das Amt angehört oder ein Benehmen mit ihm hergestellt wird. Das Problem ist: Oftmals fehlt das bei der Fachbehörde vorhandene Fachwissen bei den nun allein entscheidenden unteren Denkmalschutzbehörden. Ich zitiere die Deutsche Stiftung Denkmalschutz: „Spezielle fachliche Anforderungen an die Mitarbeiter [der unteren Denkmalschutzbehörden] sind nicht zwingend vorgeschrieben – sie sind häufig mit Verwaltungsmitarbeitern besetzt. Die fachliche Aufstellung und personelle Ausstattung dieser Behörden sind im Lande Hessen insgesamt sehr inhomogen.“ Das sollte der Regierung bekannt sein. Aber stellen wir denn zusätzliche Mittel für die Kommunen bereit, damit gegebenenfalls fehlende Expertise eingekauft werden kann? Nein, die Landesregierung macht das, was sie am besten kann: Sie belastet die hessischen Kommunen, die bereits unter Überlastung ächzen, mit einer weiteren Aufgabe, frei nach dem Motto „Seht zu, wie ihr klarkommt“. Aber die 421 hessischen Gemeinden und 21 Landkreise kommen nicht klar. Die meisten von ihnen stehen schon jetzt in finanzieller Hinsicht am Rande der Schlucht. So geht das nicht – zumindest dann nicht, wenn man den Denkmalschutz ernst nimmt. (Beifall AfD, Sascha Herr und Maximilian Müger (fraktionslos)) Unsere Kulturdenkmäler werden die Leidtragenden einer Regelung sein, über die man durchaus nachdenken kann, die aber in Zeiten leerer Kassen auf der kommunalen Ebene zur absoluten Unzeit kommt. Dass die bewährte Einvernehmensregelung auf Denkmäler besonderer Bedeutung beschränkt bleibt, wird zudem dazu führen, dass wir eine denkmalpolitische Zweiklassengesellschaft bekommen. Dann haben wir einerseits ein Denkmal, das in den Genuss der Expertise des Landesamtes kommt, und ein anderes, welches nicht so wichtig erscheint und über dessen Schicksal dann ein vielleicht fachfremder Mitarbeiter einer unteren Denkmalschutzbehörde entscheidet. Um noch einmal die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu zitieren: Für diese Denkmale entsteht unter Umständen „eine fachliche Unterversorgung“. Eine weitere Gefahr für das Denkmal ergibt sich aus der Lebenswirklichkeit. Auf die bei den Kreisen ansässigen unteren Denkmalschutzbehörden wird vonseiten der kommunalpolitischen Gremien Druck im Vorfeld von kritischen Entscheidungsfindungen ausgeübt werden. Je kritischer diese Entscheidungsfindung ist, desto größer wird der Druck werden. Wer wird den Denkmalschützern vor Ort dann den Rücken stärken? Wer das tun wird, bleibt abzuwarten. Ich fürchte, sie werden alleingelassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erstes Ziel der Novelle muss sein, die Akzeptanz des Denkmalschutzes in der Bevölkerung zu stärken. Darin scheint Einigkeit zu bestehen. Das Landesamt für Denkmalpflege und die unteren Denkmalschutzbehörden müssen von den Eigentümern als Partner wahrgenommen werden und nicht als Gegner, ohne dass dabei der Schutz unserer Denkmale unter die Räder kommt. (Beifall AfD, Sascha Herr und Maximilian Müger (fraktionslos)) Dieser Spagat gelingt der Koalition mit dem Entwurf nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD, Sascha Herr und Maximilian Müger (fraktionslos))

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