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Bijan Kaffenberger

SPD 03.02.2026 Sitzungen 21/58

wollen der Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Anwesende! In Artiihnen kel 62 unserer Hessischen Verfassung heißt es: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Kultur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.“ Zugegebenermaßen, ich habe mich noch nie in meinem ganzen Leben so intensiv mit dem Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege auseinandergesetzt wie im vergangenen Jahr. Es gibt aber Menschen, die das fast ihr ganzes Leben lang machen. Einer davon ist mein Namensvetter, aber kein Verwandter, Prof. Kaffenberger in Darmstadt, Professor für Gestalten und Entwerfen am Fachbereich Architektur. Bevor wir heute zu den Gesetzentwürfen debattieren, möchte ich an dieser Stelle ein bisschen auf die gesellschaftliche und die historische Dimension des Denkmalschutzes eingehen. Gerade der Austausch mit Prof. Kaffenberger hat mir eines gezeigt: Beim Erhalt von historisch relevanten Gebäuden geht es um ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Bedürfnis, ein Bedürfnis, das sehr viele verspüren, vielleicht nicht alle, aber ein Bedürfnis, das so alt ist wie die Menschheit selbst. Schon in der Antike und im Mittelalter wurde Denkmalpflege betrieben. Ich bin der Überzeugung, dass sichtbares gemeinsames Kulturgut unseren sozialen Zusammenhalt stärkt. Während der Aufklärung erkannte das unter anderem auch der bei uns in Hessen tätige Architekt Georg Moller. Nach dessen Plänen wurde unser Wiesbadener Stadtschloss und auch vieles in Darmstadt gebaut. Auch das wurde vom Kollegen Naas schon erwähnt: Die Geschichte des Denkmalschutzes in Hessen ist sehr alt. Es war nämlich schon 1818, als Großherzog Ludwig I. einen Erlass zum Schutz von historischen Bauten herausgab. Anlass war damals die karolingische Torhalle in Lorsch; die war vom Abbruch bedroht durch einen Unternehmer. Das ist ein frühes Beispiel staatlicher Denkmalpflege. Das zeigt uns, dass wir beim Thema Denkmalschutz und -pflege schon immer gegenläufige Interessen hatten. Unsere Aufgabe hier ist es, Interessen gegeneinander abzuwägen. Oder man macht es sich eben so einfach wie die FDP. Ich hatte eingangs schon unsere Verfassung erwähnt. Statt auf der Basis von objektiven und wissenschaftlichen Kriterien künftig auch politisch entscheiden zu können, was ein Denkmal ist und was nicht, geht das aus meiner Sicht getreu dem Motto: Ist das ein Denkmal, oder kann das weg? – Das lehnen wir ab, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU – Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Liebe FDP, Sie sind doch eine Rechtsstaatspartei. Ich finde, Gewaltenteilung und Rechtsanwendungsgleichheit sind wichtige Grundsätze. Statusentscheidungen sollten auf verwaltungsrechtlichen Fachentscheidungen basieren, unter Aufsicht, und nicht durch uns getroffen werden. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Hast du den Gesetzentwurf gelesen?) Was würden wir denn künftig den Eigentümerinnen und Eigentümern sagen, wenn wir hier im Landtag eine Entscheidung treffen, die am Ende in Offenbach anders ausfällt als in Darmstadt oder vielleicht in Steinbach, Herr Kollege Naas? (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Wenn die Entscheidung über die Einstufung des Denkmals vor Ort am Ende jemandem nicht passt, soll der dann gegen uns als Gesetzgeber klagen? (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nein! Gesetzentwurf nicht gelesen!) Ich muss ehrlicherweise sagen, das widerspricht zumindest dem, was ich für richtig halte. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Aber kommen wir noch einmal auf einen ganz anderen Punkt zurück. Wenn es darum geht, dass Sie die Ersten waren, Herr Kollege Naas: Ja, Sie waren vielleicht ein paar Tage früher. Aber es ist jetzt nicht so, als würde nicht seit September letzten Jahres das Eckpunktepapier zu der Reform existieren. (Zurufe Dr. Stefan Naas und Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Aber ich will jetzt gar nicht näher auf Ihren Gesetzentwurf eingehen; denn ich soll jetzt den Gesetzentwurf der Hessen-Koalition einbringen. Wir konzentrieren uns auf drei zentrale Kernelemente: Erstens. Das sollte Ihnen gefallen, Herr Kollege Naas. Es wird bürokratiearm, es wird schnell, und es wird digital; denn Anträge können künftig elektronisch gestellt werden. Die Behörde prüft dann innerhalb eines Monats die Vollständigkeit. Innerhalb von drei Monaten wird entschieden. Und wenn nicht, gilt der Antrag als genehmigt. Herr Kollege Naas, Sie wünschen sich doch immer eine Genehmigungsfiktion. Stimmen Sie doch an der Stelle nach der Anhörung in der zweiten Lesung zu, oder überzeugen Sie mich davon, dass Ihr Gesetzentwurf noch besser ist. Außerdem harmonisieren wir – das ist Ihnen auch immer sehr wichtig – das denkmalschutzrechtliche Verfahren mit der Baugenehmigung. Auch das spart Zeit, und es schafft Planungssicherheit. Zweiter Punkt, der für uns handlungsleitend war: Wir stärken unsere Kommunen, indem wir ihnen Vertrauen schenken. Die unteren Denkmalschutzbehörden sollen künftig in vielen Fällen eigenständiger entscheiden können, auch nach unserem Gesetzentwurf. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Mit einer Riesenkasuistik!) Ich glaube, viele der Fälle, die Sie hier hochgehalten haben, werden unter diese Kriterien fallen. Denn künftig wird sich das Landesamt auf die Fälle konzentrieren, wo die Expertise des Landesamtes auch wirklich gebraucht wird, vor allem dort, wo UNESCO-Welterbestätten betroffen sind, wo es um Bodendenkmäler oder besonders bedeutende Kulturdenkmäler geht, und natürlich, wenn Landesfördermittel fließen. Ich glaube, auch das ist gut und richtig. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir senken keine Schutzstandards ab. Beim Abbruch gilt weiterhin das Benehmen mit dem Landesamt. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Aber wir haben auch faire Regeln für Eigentümerinnen und Eigentümer angestrebt. Neu wird nämlich das Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit im Gesetz verbindlich festgelegt. Die steuerlichen Bescheinigungen werden künftig von der unteren Denkmalschutzbehörde erstellt, verzahnt mit einer Genehmigung, alles aus einer Hand. Kollege Naas, Sie würden vielleicht sagen: ein One-StopShop. Genau das ist es, und genau das schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf. (Beifall SPD und CDU) Um Ihnen noch einen Punkt zu geben, Herr Dr. warum dieses Gesetz so toll ist, aber auch dem hier im Haus, ein weiteres privates Element sogar: Möglichkeit der vertraglichen Denkmalpflege. Wiederkehrende Maßnahmen werden einmal gemeinsam vertraglich festgelegt, und Einzelgenehmigungen entfallen. Maßnahmen werden sogar per Verordnung generell migungsfrei gestellt: neue Küche, neues Bad, neue rinne – kein Problem. Haben Sie ein E-Auto, und steht Wallbox nicht direkt an der Wand, sondern frei – auch Problem. Das alles sind doch konkrete, praxisnahe Vorschläge echten Bürokratieabbau in unserem Land. Genau dazu tet dieser Gesetzentwurf einen Beitrag. Ganz besonders freut mich, dass wir künftig auch die tung Denkmalschutz als Mitglied im Landesdenkmalbeirat haben werden. Das war auch mir persönlich ein Anliegen, das wir in dem Gesetzentwurf berücksichtigen. Ich das ist gut so. Alles in allem kann ich sagen, wir führen damit Schutz Zukunft zusammen. Wir gestalten vor allem den Denkmalschutz schneller, verlässlicher und praxisnäher. Mit geplanten Novelle sorgen wir für weniger Bürokratie, ders als es manche heute hier vielleicht behauptet Und das alles bei gleichbleibendem Schutz unseres rellen Erbes. Ich bin mir sicher, dass wir auch noch gute Anhörung dazu haben werden, in der sich das gen wird. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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