Frank Lortz
Herr Minister, herzlichen Dank. Wir sind am Ende der Debatte und verweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. Dann rufe ich auf Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes – Drucks. 21/3347 – gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes – Drucks. 21/3483 – Es beginnt Herr Kollege Dr. Stefan Naas, FDP-Fraktion. Bitte sehr. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hessen ist reich an bedeutenden Kulturdenkmälern, und diese sind zu Recht unter Denkmalschutz gestellt. Ich will das gleich zu Beginn sagen, damit hier kein falscher Zungenschlag hineinkommt. Wir sind und bleiben als Freie Demokraten eine Partei, die hinter dem hessischen Denkmalschutz steht, weil wir sagen, das sind ganz bedeutende identitätsstiftende Gebäude, Sachzusammenhänge, Burgen, Schlösser, Gärten, natürlich auch Bibliotheken. Es können auch Inventare sein. Der hessische Denkmalschutz ist sehr vielfältig, und das zu Recht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Denkmalschutz ist historisch gewachsen. Es begann um 1800, 1820 mit der Unterschutzstellung einiger Ruinen, beispielsweise Burg Eppstein, aber auch anderer bedeutender Bauwerke. Der Denkmalschutz wurde ausgeweitet, natürlich nicht nur auf Herrschaftsgebäude, Burgen und Schlösser, sondern selbstverständlich auf Rathäuser, auch identitätsstiftend auf Kirchen. Er wurde insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg auf viele Fachwerkhäuser in Nord-, Mittel- und Südhessen ausgeweitet. So ist ein reicher Bestand an denkmalgeschützten Gebäuden entstanden. Dieser Bestand nimmt zu, weil auch moderne Gebäude der Fünfziger- und Sechzigerjahre zu Recht unter Denkmalschutz gestellt werden. Es gab eine Debatte darüber, ob beispielsweise das Kernkraftwerk in Biblis nicht alle formellen Voraussetzungen des Denkmalschutzes Das ist heute abgerissen worden. Aber man hätte es unter Denkmalschutz stellen können. (Bijan Kaffenberger (SPD): Kernfusion!) – Es ist nicht die Frage der Kernfusion, Kollege Kaffenberger, auf die ich hinauswill, sondern es ist die Frage Zeitbezogenheit, weil wir natürlich immer auch durch zeitbezogene Brille auf den Denkmalschutz schauen. Nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem wir in den schen Städten viel Fachwerk verloren haben, ist es verständlich gewesen, dass auch viel Fachwerk in ren Städten und auf dem Land unter Denkmalschutz stellt wurde. Aber – ich glaube, da sind wir uns mit der Koalition – dieses Denkmalschutzgesetz so, wie es heute ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist deswegen nicht zeitgemäß, weil es am Ende dazu führt, dass in Einzelfällen Bauruinen entstanden sind und die Städte manchmal auch die Eigentümer dieses Erbe als Belastung empfinden, als Belastung, die über die Grenze der barkeit hinausgeht. Deswegen haben wir als Erste eine velle zum Hessischen Denkmalschutzgesetz eingebracht, weil wir dieses Denkmalschutzgesetz auf die Höhe der bringen wollen. Meine Damen und Herren, ich will es gleich vorwegnehmen, weil der nachfolgende Redner über den Entwurf Koalition sprechen wird. Wir haben nichts dagegen, wir Militärbauten ausnehmen, weil wir auch der sung sind, dass wir schauen müssen, dass Deutschland wieder verteidigungsfähig wird. Wir haben nichts dagegen, wenn der Klimaschutz stärker berücksichtigt wird. Wir ben auch nichts dagegen, dass es um die Barrierefreiheit gehen soll – völlig in Ordnung. Wir haben auch dagegen, wenn wirtschaftliche Aspekte verstärkt sollen. Aber eine Frage müssen Sie doch beantworten: Was chen Sie mit Bauruinen, die unter Denkmalschutz die aber am Ende nicht mehr einer wirtschaftlichen wendung zugeführt werden können? Ich will einmal paar Beispiele hochhalten. (Der Redner hält eine Abbildung hoch.) Das sind jetzt nordhessische Beispiele, aber es gibt nauso gut Beispiele in Mittel- und Südhessen. Deswegen sagen wir: Stärken wir doch am Ende die Kommunen. Kommunalisieren wir ein Stück weit den Denkmalschutz, und demokratisieren wir ihn. (Beifall Freie Demokraten) Das ist der Kern unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen ne neue Bürokratie einführen, wie Sie das teilweise Uns geht es auch nicht um die Digitalisierung, die vorhanden ist. Natürlich gibt es online ein Verzeichnis hessischen Denkmalliste. Das wissen Sie auch, insofern das überflüssig. Aber geschenkt, das kann man auch in Gesetzentwurf aufnehmen. Uns geht es darum, dass es eine Stärkung der Ebene muss, die am Ende vor Ort verantwortlich ist. Das die hessischen Kommunen. Wir Freie Demokraten wir wollen die Freiheit der Kommunen stärken, wir die Freiheit der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen stärken. Deswegen geben wir erfüllt. mehr die Möglichkeit, auch über Einzeldenkmäler zu entauch scheiden. Für uns heißt es, es muss im Einzelfall möglich sein, dass eine Stadtverordnetenversammlung, eine Gemeindevertretung ein Einzeldenkmal aufheben und auch über den Ensembleschutz entscheiden darf. Wir haben, weil es vielder leicht im Einzelfall einmal zu einer falschen Entscheidung eine führt, auch eine Möglichkeit festgesetzt, dass der Hessische Landtag darüber entscheidet und sagt: Oh, das ist aber hessi- doch ein ganz besonderes Denkmal, und das soll stehen bleiben, auch wenn die vor Ort anders entschieden haben. selbstkleineWir haben die Möglichkeit in diesen Gesetzentwurf eingegebaut, dass die oberste Behörde das dem Hessischen Landtag dann mit fachlichen Kriterien und einer fachlichen Exeinig pertise vorlegt. Das muss aber genauso der Einzelfall bleivorliegt, ben wie die Entscheidung der Stadtverordnetenversammmehr lung und der Gemeindevertretung, ein solches Denkmal vielen aus der Denkmalliste zu entfernen und die Denkmaleigenund schaft aufzuheben. Wir sagen, der Regelfall ist, es bleibt beim hessischen Denkmalschutz, aber es muss die AusnahZumut- me geben, und die soll kommunal und demokratisch entNo- schieden sein. Dann gibt es wiederum die Ausnahme, dass sich der HessiZeit sche Landtag darüber hinwegsetzt. Ich finde, das ist eine gute und eine moderne Regelung. Es ist vor allem eine mutige Regelung, die die Städte stärkt auf ihrem Weg, der auch den Denkmalschutz modern anzugehen und im Eindass zelfall eben auch die städtebauliche Entwicklung vor den Auffas- Denkmalschutz zu stellen. Ich kann Ihnen aus der Praxis sagen, da gibt es viele Beispiele, wo es daran liegt, dass die Fachlichkeit sagt: Wir hawollen vom Denkmalschutz nicht abweichen. nichts Dass die Koalition dieses Problem sieht, Kollege Schmitz, werden sieht man auch an Ihrem Gesetzentwurf. Sie sagen: Wir wollen die Wirtschaftlichkeit in den Mittelpunkt rücken. – ma- Das heißt am Ende aber auch, dass man die Gebäude, die stehen, so aussehen wie die, die ich Ihnen eben gezeigt habe, Ver- (Der Redner hält eine Abbildung hoch.) ein vielleicht erst so verkommen lässt, dass man am Ende die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellen kann. Wir sagen: Ist es da nicht ehrlicher und nicht besser, die Stadtgeverordnetenversammlungen und die Gemeindevertretungen entscheiden zu lassen und es erst gar nicht so weit kommen zu lassen? Wir glauben, dass der hessische Denkmalschutz reformiert gehört, dass er auf die Höhe der Zeit gebracht werden muss. Dazu haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, um dessen Zustimmung wir bitten. – Herzlichen Dank. keitun. (Beifall Freie Demokraten) längst der ist
