hessischer-landtag.de ↗

Frank Lortz

03.02.2026 Sitzungen 21/58

Vielen Dank, Frau Kollegin Geis. – Das Wort hat wirtschaftsminister Jung. Bitte sehr. Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und welt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat schäftigen wir uns heute mit einer großen Herausforderung innerhalb der Landwirtschaft, nämlich dem Flächenschutz, dem Flächenverbrauch und der Frage, wie wir landwirtschaftlich nutzbare Fläche auf Dauer erhalten. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen, mit wir diesem Ziel aus meiner Sicht nicht ernsthaft nähertreten. Ich muss sagen, ich kann mich den Ausführungen von Frau Arnoldt, Frau Geis, zu 95 % auch Frau anschließen – das war doch nett mit 95 % –, sodass jetzt nicht alles wiederholen möchte. Ich will vor Dingen, da zum Beitrag von Herrn Marxen wirklich gesagt ist, noch ein paar Worte an die GRÜNEN verlieren. Sie reagieren jetzt – Frau Geis hat das so schön dargelegt – auf eine Herausforderung wieder mit einem Übermaß an Regulierung, mit neuen Regulierungen, zunächst mal mit Meldepflichten, mit Dokumentationspflichten, wären Aufwand für die Landwirtschaft. Da glauben wir, dass das ganz grundsätzlich nicht der richtige Weg sein kann. der Sie begründen das noch – Herr Müller, Sie haben das sehr mitt- umfassend getan – mit verschiedenen Dingen. Zunächst Webfeh- einmal muss man feststellen, der gesamte Bereich, der jetzt zur Regelung ansteht, ist bereits über Bundesgesetze geregelt. (Zuruf Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDVerNIS 90/DIE GRÜNEN)) nach Um Sie gehen etwas weiter. Sie erfassen mehr Fälle, Herr Müller, keine Frage. Sie erfassen mehr Fälle, und deshalb wäre Proes natürlich eine stärkere Regulierung. Aber Sie haben nicht jetzt begründet: Na ja, die Gesetze sind ja so alt. Das Reichssiedlungsgesetz zum Beispiel ist von 1919. – Ja, für das mag stimmen, aber, meine Damen und Herren, das ist Beispiel dieselbe Argumentation, die die GRÜNEN beim Bundeswaldgesetz angeführt haben. Ein Gesetz muss doch nicht deshalb geändert oder abgeschafft werden, weil es schon so viele Jahrzehnte funktioniert hat. Nein, wenn etwas über Jahrzehnte funktioniert, spricht zunächst einmal sehr viel eindafür, kein neues Gesetz zu machen, und deswegen ist das anschon einmal kein Argument, nur weil es so lange in Kraft ist. Es funktioniert übrigens. und Herr Müller, jetzt haben Sie ganz bewusst natürlich den EntKaufwert für ganz Deutschland im Durchschnitt erwähnt, an 42.800 Euro oder so, haben Sie, glaube ich, gesagt. Sie haben gesagt, in Hessen ist es moderater. In Hessen ist es im wesentlich moderater. Natürlich beobachten wir da auch einen Anstieg. Im Moment sind wir, glaube ich, bei 18.200 Euro. Das ist ein völlig anderer Wert. Das zeigt, dass in Hessen der Regelungsdruck nicht so hoch ist. Wir Wir haben auch schon gehört, eine übermäßige Eigentumsauf konzentration droht in Hessen nicht, ganz im Gegenteil. Wir haben tatsächlich bei den Genehmigungsgrenzen – auch das hat Frau Knell ausgeführt – bereits jetzt welche, die teilweise sogar noch niedriger sind als die, die in Ihrem Entwurf sind. An der Stelle haben wir jetzt wirklich keinen Regelungsbedarf. Es spricht auch dafür: Seit 2006 haben die Länder nach der LandFöKo II die Möglichkeit, das zu regeln, haben überhaupt erst die Regelungskompetenz. Bisher hat ein Land davon ernsthaft Gebrauch gemacht, das ist Baden-Württemberg. Bayern hat noch einen Teilbereich geregelt. Alle anderen, Umdie dieses Verfahren einmal angegangen sind, haben am Ende kein Gesetz erlassen, weil sie festgestellt haben, dass be- wir so am Ende noch eher zu einem Flickenteppich in Deutschland kämen und sie dort keinen Fortschritt hätten. Was ich mich jetzt auch frage: Wissen Sie, wir sprechen sehr viel mit den Betroffenen, mit den Verbänden, die die Interessen der Landwirtschaft vertreten, mit denen, die Bedem triebe gründen wollen. Da hat mir, offen gestanden, noch nie einer gesagt, wir bräuchten einmal so ein Gesetz, das den Flächenschutz reguliert. Da frage ich mich, ob Sie Knell diese Gespräche auch führen. ich Ja, Sie haben die jungen Menschen angesprochen. Viele allen junge Menschen überlegen sich, ob es sich noch lohnt, in alles die Landwirtschaft zu gehen. Aber es sind doch ganz andere Dinge, die sie berühren. Das, was die berührt, ist die Frage: Habe ich Bestandsschutz? Weiß ich, wenn ich etwas investiere, dass ich dann einmal mindestens für 20 Jahre – ein- wir reden immer über diese 20 Jahre Bestandsschutz – Bemit standsschutz genießen kann, oder ändert die Politik wieder dauernd die Regeln, dass ich nicht weiß, ob die Investition Sinn macht? Das sind die Fragen, die beschäftigen. Reguliert die Politik mich immer weiter? Muss ich neue Dokumentationspflichten erfüllen? Erhöht Deutschland wieder den Schutzstatus über alle anderen EU-Staaten hinaus? Das sind doch genau die Dinge, die junge Menschen berühren, die überlegen, ob sie in die Landwirtschaft einsteigen. Das Thema, über das wir heute diskutieren, hat mir noch nie ein junger Landwirt vorgetragen, meine Damen und Herren. Deswegen glaube ich, dass wir da auch tatsächlich keinen Regelungsbedarf haben. (Beifall CDU) Aber ich will auch eindeutig sagen, Flächenverbrauch ist eines der Kernthemen. Gerade in Hessen haben wir damit sehr zu kämpfen. Ich fand es so schön, Herr Müller, Sie haben das überragende öffentliche Interesse ausdrücklich angesprochen. Sie haben gesagt, Landwirtschaft müsste im überragenden öffentlichen Interesse sein. Das teile ich, das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Die Bundesrechtslage ist aber eine andere. Die Ampelregierung hat das überragende öffentliche Interesse im Energiebereich eingeführt, teilweise zulasten der Landwirtschaft. Das ist ein Problem, über das wir reden müssen. Niemand hat etwas gegen Stromtrassen. Niemand hat grundsätzlich etwas gegen Photovoltaik. Aber es führt doch immer wieder dazu, dass wir einen Flächenverbrauch an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche haben – die Nutzung ist immer im überwiegenden öffentlichen Interesse – und für die Kompensation noch einmal landwirtschaftliche Fläche verbrauchen. Dann lassen Sie uns doch einmal darüber diskutieren, ob wir dann, wenn der Bund ein überragendes öffentliches Interesse für ein Vorhaben einräumt, wenigstens bei der Kompensation nicht zum zweiten Mal landwirtschaftliche Fläche verbrauchen. Ich verstehe, dass man grundsätzlich einen naturschutzrechtlichen Ausgleich braucht. Aber vielleicht kann man den manchmal auch dort substituieren, weil das brutal auf die Flächen drückt, die wir noch nutzbar haben. Das macht uns in Zukunft riesige Probleme. Lassen Sie uns darüber einmal diskutieren. Wenn ich die Photovoltaik nenne: Das ist auch eine Geschichte. Das kann man, wenn wir hier über Flächenverbrauch diskutieren, nicht ganz außen vor lassen. Ich weiß, es gibt unterschiedliche Auffassungen im Haus. Ich weiß auch, dass wir das brauchen. Ich sage nur ganz ehrlich, wir müssen uns sehr genau anschauen, wo wir das auf landwirtschaftlich nutzbarer Fläche als Freiflächen-Photovoltaik zulassen. Sie haben die hohe Pachtquote in Hessen angesprochen. Das ist doch immer das Problem. Der Landwirt hat eine nutzbare Fläche. Dann kommt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage hin. Die Fläche ist für die Landwirtschaft nicht mehr nutzbar. Der Landwirt partizipiert noch nicht einmal am Gewinn, weil er gar nicht der Eigentümer dieser Fläche ist. Das sind Dinge, über die man, glaube ich, genau reden muss. Da muss man genau schauen, welche Regeln wir treffen, wo wir das zulassen. Ich glaube, das gehört zuerst aufs Dach. Da sind wir uns noch grundsätzlich einig. Das reicht am Ende nicht. Aber wir müssen auch schauen – das ist oft auch das Problem –, dass wir nicht über viele andere gut gemeinte Vorhaben am Ende die Fläche so reduzieren, dass wir in eine Situation kommen, über die Sie jetzt schon reden, dass der Druck auf die Fläche noch größer wird, dass die Preise noch mehr steigen und die Landwirtschaft immer schwieriger wird. Da hätten wir mehr getan als mit diesem Gesetz. Das, glaube ich, brauchen wir am Ende nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Alle Reden von Frank Lortz Protokoll ↗