Kerstin Geis
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Knell, Sie haben total recht. Ich schließe mich dem ausdrücklich an. Ich empfinde es als überaus pietätlos, den tragischen Tod eines Landwirts hier so zu instrumentalisieren. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir kannten ihn persönlich, und unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Die GRÜNEN bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der ein wichtiges Ziel verfolgt, nämlich den Schutz der regionalen bäuerlichen Landwirtschaft, die Sicherung kleiner und mittlerer Betriebe und den Erhalt einer vielfältigen Agrarstruktur in unserem Land. Werte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dieses Ziel teilt meine Fraktion ausdrücklich; denn Landwirtschaft ist mehr als ein Wirtschaftszweig. Sie ist Arbeitsund Lebensgrundlage. Sie prägt unsere ländlichen Räume, und sie entscheidet mit darüber, welche Perspektiven diese Räume in der Zukunft haben. Allerdings glauben wir auch, dass der vorliegende Gesetzentwurf dieses Ziel verfehlen und dafür gleichzeitig eine Reihe von Schwierigkeiten und Problemen verursachen würde. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Das beginnt schon damit, dass wir mit dem Entwurf nicht nur ein schlichtes Landesgesetz beschließen würden. Wir würden stattdessen einen gesamten Rechtskomplex neu im Landesrecht regeln – keine banale Aufgabe und absehbar eine, in deren Verlauf viele vorgesehenen Maßnahmen und Definitionen erst einmal strittig gestellt werden dürften. Das sind Prozesse, die in der Regel mit solchen Rechtsänderungen verbunden sind; denn es gibt keine eingespielte Verwaltungspraxis dafür, keine gefestigte Rechtsprechung, keine Routine im Vollzug. Es würde einer längeren Phase der Auslegung, der Unsicherheit und wahrscheinlich der gerichtlichen Auseinandersetzung bedürfen. Dieses Grundproblem hat zudem zwei Seiten. Die geschilderten Unsicherheiten und die vorgesehenen neuen Verfahren treffen erst einmal ganz konkret die landwirtschaftlichen Betriebe. Sie haben neue Meldeerfordernisse, müssen auf Entscheidungen warten, eventuell geforderte Nachweise erbringen, alles in allem also deutlich mehr Bürokratie. Frau Arnoldt hat das auch angemerkt. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Betroffen wären nicht nur Großbetriebe oder Agri-Konzerne mit Rechtsabteilungen. Die im Entwurf vorgesehenen Schwellenwerte betreffen eben auch relativ alltägliche Pacht- und Kaufvorgänge mittlerer und kleiner landwirtschaftlicher Betriebe. Mit den ersten ablehnenden Bescheiden nach dem neuen Recht würden dann erwartbar die juristischen Klärungen beginnen, wodurch die neue Bürokratie dann noch nicht einmal Planungssicherheit bedeuten würde. Es besteht hier unter dem Strich die Gefahr, dass man bei aller guten Intention gerade denjenigen die Arbeit schwerer macht, die man doch eigentlich schützen und entlasten wollte. Die zweite Seite des Problems ist die kommunale Perspektive, insbesondere die der Landkreise und kreisfreien Städte; denn am Ende sind es deren Verwaltungen, die dieses neue Recht vollziehen müssten. Die Landkreise würden eben einmal zu Prüfungs- und Genehmigungsbehörden im Rahmen eines neu geschaffenen Landesrechts. Sie müssten neue Verfahren aufbauen, Fristen überwachen, Auflagen kontrollieren und sich auf eine steigende Zahl von Widersprüchen und Klagen einstellen. Wie gesagt, die rechtliche Materie ist alles andere als banal. Wir sprechen über Grundrechte, die hier berührt sein können, und das unter Bedingungen eines wahrscheinlich rechtlichen Schwebezustands. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich kann mir sehr lebhaft die Reaktionen der Landräte und Landrätinnen und Oberbürgermeister ausmalen, wenn wir diese komplexe Materie und ihre praktische Bewältigung einfach so bei den Kommunen abladen wollten. Ist das vielleicht der Grund dafür, dass Sie bei der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs zehn Jahre Ihrer Regierungsbeteiligung abgewartet haben, um ihn jetzt aus der Opposition heraus vorzulegen, statt ihn vorher einfach gemacht zu haben? Denn das Ergebnis wäre eine erhebliche Mehrbelastung der Landkreise, dann auch noch ungleich verteilt. Flächenkreise, landwirtschaftlich geprägte Kreise deutlich stärker betroffen als andere. Meine Damen und Herren, gerade diese Belastungen Kommunen, aber auch neue Bürokratie für kleine und lere Betriebe halten wir für einen grundlegenden ler dieses Entwurfs. (Beifall SPD und CDU) Auch das hat Frau Arnoldt schon gesagt. Nachhaltige änderungen können nur im engen Austausch und intensiver Vorbereitung mit allen Akteuren gelingen. dies noch einmal zu betonen: Natürlich sehen wir die bleme am Bodenmarkt, natürlich sehen wir die steigenden Preise für landwirtschaftliche Flächen in Hessen – so, haben wir gehört –, die Gefahren, die damit gerade regional verankerte kleine und mittlere Betriebe verbunden sind, und natürlich sehen wir die Probleme zum der Share Deals. Vor der Lösung eines Problems sollte die Bestandsaufnahme stehen, und zwar am besten mit allen Beteiligten. Das heißt konkret, dass Landwirtschaft und Verbände gebunden sein müssen, dass man auf Erfahrungen aus deren Bundesländern zurückgreift, dass man zuverlässige Daten über die Wirkung der bestehenden Förderungen Regulierungen des Landes zur Grundlage für weitere scheidungen macht, vor allem aber, dass man die Kommunen und ihre Verwaltungsexpertise eng einbindet und ihre Kapazitäten denkt. Das sollte bestenfalls nicht erst Rahmen der Anhörung zu einem Gesetzentwurf geschehen, der schon auf dem Tisch liegt, sondern deutlich zuvor. Aus den genannten Gründen sind wir dem Gesetzentwurf gegenüber skeptisch. Wir sehen die Problemlagen. wissen aber auch, dass das Gegenteil von „gut gemacht“ oft „gut gemeint“ ist. In diesem Sinne bin ich gespannt die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
