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Frank Lortz

03.02.2026 Sitzungen 21/58

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Wiebke FDP-Fraktion. Bitte sehr. Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und ren! Der Bodenmarkt ist für unsere landwirtschaftlichen Betriebe kein abstraktes Thema, sondern er entscheidet ganz konkret darüber, ob ein Hof investieren kann, ob Nachfolge gelingt und ob junge Menschen überhaupt irgendeine Chance in der Landwirtschaft sehen. rea- Genau deshalb lohnt sich auch bei diesem Thema ein wie Blick auf die konkrete Situation in Hessen. Ja, die Preise 27 für landwirtschaftliche Flächen steigen. Das ist Realität in hier Hessen, bundesweit, auch darüber hinaus. Aber steigende Preise sind nicht unbedingt automatisch ein Anzeichen für Marktversagen. Steigende Preise bedeuten oft etwas ganz Einfaches, nämlich dass die Fläche knapper wird durch Versiegelungen, durch Nutzungskonkurrenzen, aber auch Anders durch politische Rahmenbedingungen, die Flächen zunehmend binden oder verknappen. Wenn etwas knapper wird, dann wird es teurer. Das ist nicht unbedingt schön, aber das ist natürlich logisch. werden. in Meine Damen und Herren, ja, landwirtschaftliche Betriebe wachsen in Hessen, bundesweit und auch darüber hinaus. Auch das ist nicht automatisch ein Problem. Wachstum ist Situatinicht mit Profitgier gleichzusetzen. Wachstum ist Marktbedingungen und Strukturwandel geschuldet. Wer heute einen Betrieb führen will, der muss in Technik, in Tierwohl investieren. Er muss sich auch durch einen Dschungel aus Gedan- Bürokratie und Auflagen kämpfen. Viele Betriebe wachsen nicht, weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen, um rentabel zu bleiben. das Wachstum ist auch oft die Voraussetzung dafür, dass ein Hof überhaupt an die nächste Generation übergeben werIhrem den kann. Wer Hofnachfolge will, muss also die Entwicklung möglich machen und nicht Entwicklung politisch deckeln. Kann Meine Damen und Herren, jetzt kommt ein Punkt, der in dieser Debatte untergeht. Hessen ist beim Bodenmarkt nicht unbedingt das Worst-Case-Land. Natürlich beeinflussen viele Faktoren die Preise: die Bodenqualität, Ertragspotenzial, Lage, Konkurrenzdruck durch andere Nutzungsgern. formen. Die Preise sind natürlich auch regional sehr unterschiedlich. Aber im Vergleich zu anderen Regionen liegen macht Kauf- und Pachtpreise in Hessen häufig – vorsichtig gesagt – nicht in den Spitzenbereichen. Auch die immer wieder zitierte Debatte um Investoren und Share Deals betrifft Hessen vor allem nach dem, was wir an Daten haben, weniger stark als manche ostdeutschen Länder. Wenn man sich die Zahlen anschaut – es gibt eine Auswereingetung des Thünen-Instituts –: 81,3 % der landwirtschaftliPapier, chen Fläche Hessens befinden sich im Besitz natürlicher IhPersonen, nur 2,3 % befinden sich im Eigentum von Unternicht nehmen. Das ist ungefähr so viel, wie die Kirchen in Hesund sen an landwirtschaftlichen Flächen besitzen, Herr Kollesie ge Müller. Die Zahlen sprechen also einfach nicht dafür, Das dass Share Deals gerade das relevanteste Problem der hessischen Landwirte sind. Das heißt nicht, alles ist gut, aber es heißt, wir sollten nicht so tun, als müssten wir jetzt mit der ganz großen staatlichen Keule reagieren. Zusammenfassend gesagt, mit Blick auf die statistischen Daten erscheint der Bedarf für eine landesgesetzliche Regelung relativ gering, sowohl was die Preise als auch was Knell, das Thema Investoren und Share Deals betrifft. Abgesehen davon gibt es auch schon einen Rechtsrahmen. Beim Kauf einer Agrarfläche von über 0,25 Hektar in Hessen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Eine Versagung der Genehmigung bei ungesunder Verteilung Hervon Grund und Boden ist beispielsweise möglich, wenn der Käufer nicht Landwirt ist, ein kaufwilliger Landwirt aber vorhanden wäre. eine noch Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf spricht aber auch richtige Themen an. Wir haben zum Beispiel die Belastung durch die doppelte Grunderwerbsteuer. Üben die Landgesellschaften ihr Vorkaufsrecht für aktive Landwirtinnen und Landwirte aus, fällt die Grunderwerbsteuer sowohl beim Erwerb durch die Landgesellschaft als auch bei der Weiterveräußerung an die Vorkaufsberechtigten an. Die Grunderwerbsteuer wird unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Betriebs fällig, also unabhängig von Gewinn oder Liquidität. Das ist sicher ein Ärgernis. (Beifall Freie Demokraten) – Jetzt wachen auch alle ein bisschen auf. Das ist schön. Für uns stellt sich nur die Frage, ob das direkte Vorkaufsrecht, das Sie jetzt vorschlagen, der richtige Weg ist. Ich habe da, ehrlich gesagt, meine Zweifel, aber das können wir in der Anhörung klären. Ich folge deswegen gerne der Einladung, diesen Gesetzentwurf ernsthaft zu diskutieren, so wie wir das bei allen anderen Themen natürlich auch machen. Ich freue mich auch auf die weitere parlamentarische Beratung. Ich möchte noch einen weiteren Punkt zu Herrn Marxen sagen. Herr Marxen, Sie haben hier den Selbstmord eines Landwirts angesprochen, den auch viele von uns kannten. Aber dass Sie sich anmaßen, die Gründe dafür zu kennen, ist so unterirdisch und dreist und einfach unfassbar. (Lena Arnoldt (CDU): Ekelhaft!) Sie unterschreiten wirklich jedes Mal noch Ihr eigenes Niveau. Sie sollten sich für das schämen, was Sie hier machen. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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