Dr. Daniela Sommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, entweder finden wir eine einvernehmliche Lösung, oder ich lasse darüber stimmen, ob der Dringliche Antrag unter Tagesordnungspunkt 55 zu Tagesordnungspunkt 26 oder eben zu ordnungspunkt 10 zugeordnet werden soll. Da es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, werde so verfahren. Wer dafür ist, den Dringlichen Antrag Tagesordnungspunkt 55 dem Tagesordnungspunkt 26, aktuellen Setzpunkt der Fraktion der SPD, zuzuordnen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Demokraten, die AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und CDU. Wer sich? – Das ist der anwesende fraktionslose Abgeordnete Herr. Wir kommen zur nächsten Abstimmung. Wer zustimmt, den Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 55 gesordnungspunkt 10 zuzuordnen, den bitte ich um Handzeichen. – Das sind CDU und SPD. Wer stimmt gegen? – Das sind die Freien Demokraten, die AfD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wir verfahren jetzt Der Tagesordnungspunkt 55 wird nun mit Tagesordnungspunkt 10 aufgerufen werden. Ferner eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist Dringlicher Antrag der Fraktion der Freien Demokraten betreffend „Hessen an der Seite der Freiheitsbewegung im Iran – Schutz für Verfolgte und eine konsequente setzung der EU-Sanktionen gegen das Mullah-Regime“, Drucks. 21/3557. Wird die Dringlichkeit bejaht? – ist der Fall. Damit wird dieser Dringliche Antrag ordnungspunkt 56 und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 24, dem Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aufgerufen den. Wir kommen schließlich noch zu dem Dringlichen der Fraktion der Freien Demokraten betreffend „Für starkes, regelbasiertes und wachstumsorientiertes Europa Hessen muss sich für ein ambitioniertes EU-Mercosur-Abkommen einsetzen“. Wird die Dringlichkeit bejaht? – ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 57 und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 47, dem aktuellen Setzpunkt der Fraktion der CDU, aufgerufen werden. der Das waren nun alle Dringlichen Anträge, die noch eingezu reicht wurden. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben verabredet, sich noch darüber zu verständigen, wie wir am Ende der Beratung mit den aktuellen Setzpunkten verfahren. Im Fall der Ausschussüberweisung wäre der Antrag unter Tagesordnungspunkt 57 dem Europaausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Sache Wohnen und ländlichen Raum, mitberatend, zuzuordnen. vorher Wenn Sie uns das Ergebnis Ihrer Verständigung vorab mitdie teilen würden, könnten wir die weitere Vorgehensweise für Ehrliden Donnerstag entsprechend vorbereiten. unnötig Ich sage es noch einmal: Es geht um den Tagesordnungspunkt 57. Er wird, federführend, dem Europaausschuss gilt, und, beteiligt, dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Veraber kehr, Wohnen und ländlichen Raum zugeordnet. Wenn Sie uns Ihr Einverständnis signalisieren, können wir alles Weitere vorbereiten. Damit kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 3: jetzt Erste Lesung abGesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN TagesGesetz zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft (GSbL) – Drucks. 21/2894 – ich unter Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Der erste dem Redner, er stammt aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Müller aus Witzenhausen, steht schon beFreien reit. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Bitte schön. enthält Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zur TaEinbringung unseres Gesetzentwurfs passt eine Meldung sein der „Agrarzeitung“ vom Wochenende: Demnach müssen dadeutsche Landwirte beim Kauf von Ackerland in der Regel und sehr viel tiefer in die Tasche greifen als ihre Kollegen in ist den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten. Im Durchschnitt so: lagen die Preise 2024 hierzulande bei 42.800 Euro – das ist fast das Dreifache vom Mittelwert der EU. 2010 waren es übrigens noch 18.950 Euro. Das ist wiederum eine Verdopplung des Kaufpreises in 14 Jahren. ein In Hessen fallen die Anstiege im Vergleich der Bundesländer etwas moderater aus. Das liegt unter anderem an HesUm- sens kleinräumiger Agrarstruktur, die für große Kapitalanleger noch nicht so interessant ist. Aber die Besitzstruktur Das ändert sich auch hier; denn die Zukäufe von kleineren KaTages- pitalanlegern nehmen zu, und die Landbewirtschafter werden immer mehr nur noch zum Pächter. Zudem verschwinder den in Hessen jedes Jahr 520 Hektar landwirtschaftliche wer- Nutzfläche durch Versiegelung und Infrastrukturprojekte. – So viel zur aktuellen Ausgangssituation. Antrag Bei unserem Gesetzentwurf geht es um die Zukunft der ein bäuerlichen Landwirtschaft in Hessen, und auch darum, – jungen Menschen einen Einstieg in die Landwirtschaft zu ermöglichen. Wir verfolgen damit drei zentrale Ziele: Wir Das wollen Preise, die sich durch nachhaltige Landwirtschaft erwirtschaften lassen, wir wollen Flächen bei den ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten halten, und wir wollen mehr Transparenz und Vereinfachung. Für diese Ziele haben wir mehrere Instrumente vorgesehen: Preisgrenzen. Verkäufe können untersagt werden, wenn sie mehr als 25 % über dem ortsüblichen Niveau legen, Pachtverträge bei über 20 %. Vorkaufs- und Vorpachtrechte für ortsansässige Betriebe, bisherige Pächterinnen und Pächter sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Transparenz. Wer sich registriert, würde zukünftig automatisch informiert, wenn in der Umgebung vorkaufsberechtigte Flächen auf den Markt kommen. Bisher war man auf das Wohlwollen des Ortslandwirts angewiesen, um überhaupt an die Information zu kommen. Anteilskäufe, sogenannte Share Deals, wollen wir einbeziehen. Bislang konnten große Investoren auf diesem Weg Grunderwerbsteuer umgehen und ganze Flächenbestände erwerben, ohne dass es überhaupt öffentlich wurde. Bodenfonds. Die Hessische Landgesellschaft, HLG, soll einen Bodenfonds aufbauen, in dem Flächen gesammelt und nach transparenten Kriterien vergeben werden, wiederum mit Vorrang für Existenzgründerinnen und ortsverankerte Betriebe mit nachhaltigen Konzepten. Zu guter Letzt wollen wir marktbeherrschende Stellungen Einzelner verhindern. Ab einer Konzentration von 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in einer 250 Hektar großen Gemarkung kann ein weiterer Zukauf behördlich untersagt werden. Damit bleibt der Besitz von Boden breit gestreut, und eine vielfältige Agrarstruktur wird gesichert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Entwurf ist nicht im stillen Kämmerlein entstanden. Unsere Fraktion hat bereits im November 2024 ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden durchgeführt. Die Rückmeldungen sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Das Ergebnis ist ein praxisnaher Vorschlag, der sowohl die Interessen der Betriebe als auch die Erfahrungen der Verwaltung berücksichtigt. Wir wollen ein modernes Gesetz statt des bestehenden Flickwerks aus mehreren Gesetzen. Die geltenden Vorschriften stammen zudem aus einer anderen Zeit. Das Reichssiedlungsgesetz von 1919 ist nur ein Beispiel dafür. Mit unserem Entwurf schaffen wir Klarheit, indem wir die alten Regelungen in einem modernen Gesetz zusammenfassen. Das sorgt für Orientierung, macht die Verfahren einfacher und transparenter und entlastet damit gerade die aktive Landwirtschaft von unnötigen Verwaltungsaufgaben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, war ich selbst 35 Jahre lang Haupterwerbslandwirt mit einem reinen Pachtbetrieb, und ich habe als Existenzgründer angefangen. Ich weiß, wie entscheidend der Zugang zu Land ist, wie schwer Existenzgründer es dabei haben und wie intransparent der Bodenmarkt oft funktioniert. Deshalb sollen alle dieselben Informationen und dieselben Chancen für die Ausübung des Vorkaufsrechts haben. Ich weiß aus eigener Erfahrung auch, dass die doppelte Grunderwerbsteuer bei der Ausübung des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechts eine Benachteiligung der aktiven Landwirte bedeutet. Deshalb wollen wir diese Ungerechtigkeit durch unser Gesetz beseitigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß auch: Ja, Eigentumsrechte sind wichtig, und Regeln für den Bodenmarkt schränken die Eigentumsrechte ein. Das war schon immer so, und das würde bei unserem Gesetzentwurf so bleiben. Aber der Boden ist keine beliebige Ware: Er ist die Grundlage unserer Ernährung und deswegen von überragendem öffentlichen Interesse. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Energiewende ist extrem wichtig. Die Zukunft liegt darin, Landwirtschaft und Energiewende zusammenzubringen, statt sie gegeneinander auszuspielen. Deshalb braucht es klare Regeln für den Bodenmarkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzentwurf ist ein konstruktiver Beitrag und ein Puzzleteil, wie bäuerliche Landwirtschaft in Hessen gestärkt werden kann. Er sorgt für mehr Gerechtigkeit auf dem Bodenmarkt, hält Flächen in landwirtschaftlicher Hand, schafft mehr Transparenz und stärkt unsere ländlichen Räume; denn ohne Bäuerinnen und Bauern geht ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens auf dem Land verloren. Wir laden Sie deshalb herzlich dazu ein, unseren Entwurf ernsthaft mit uns zu beraten und auch weiterzuentwickeln; denn die Frage, wem der Boden gehört und wer ihn bewirtschaftet, entscheidet nicht nur über die Zukunft unserer Landwirtschaft, sondern auch über Ernährungssicherheit, regionale Wertschöpfung und lebendige Dörfer. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Hessen nicht in die Spitzengruppe der Kauf- und Pachtpreise für Landwirtschaftsflächen aufsteigt, ganz zum Wohle unserer Bäuerinnen und Bauern. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
