Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Nun hat Frau Staatssekretärin Dr. tendrenk in Vertretung für Frau Staatsministerin Stolz Gesundheits- und Familienministerium das Wort. schön. Dr. Sonja Optendrenk, Staatssekretärin im Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und ge: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Natürlich rettet eine Hilfsfrist kein Leben. Aber sie ist ein sehr guter Indikator dafür, die schnell professionelle Hilfe bei Patientinnen und Patienten sein kann. SeHessen hat sich als eines der wenigen Länder bewusst Gesundein ambitioniertes Ziel von zehn Minuten gesetzt; denn uns liegt die Patientensicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Unsere Leitstellen in Hessen führen zu 96 % bereits standardisierte und strukturierte Abfragen auch durch, und die verschiedenen Rettungsdienstbereiche sind Meeng miteinander vernetzt. So gibt es eben ÜberlaufleitunPostgen bei hohem Anrufaufkommen, wie die Abgeordnete Ravensburg eben schon erläutert hat. wir Rettungsmittel können auch nicht nur im eigenen Bereich, hochsondern auch in anderen Regionen eingesehen werden. In vielen Rettungsdienstbereichen können sie auch direkt disponiert werden. Zudem werden Auslastung und Einsatzargehört; ten der Rettungsmittel im Abstand von fünf Jahren analysiert. So entsprechen die Bereichspläne den tatsächlichen Anforderungen. sekAuch darüber hinaus verbessern wir uns kontinuierlich. Herren. Anfang des Jahres haben wir das Critical Incident ReWeil porting System, CIRS, hessenweit eingeführt. Dort können Das anonym alle Fälle möglicher Patientengefährdung entlang es der gesamten Rettungskette gemeldet werden. Speziell geschulte Expertinnen und Experten analysieren jeden einzelnen Fall und prüfen, wie Prozesse im Rettungsdienst weiter danken, optimiert werden können. sind. Gleichzeitig verfolgen wir aufmerksam das, was auf der Kinder, Bundesebene verhandelt wird. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an verschiedenen Vorhaben, die den Rettungsein dienst und die Notfallversorgung bundesweit stärken sollen, darunter der Ausbau der 116 117 zu einer zentralen Ersteinschätzungs- und Steuerungsstelle, der flächendeckende Ausbau integrierter Notfallzentren sowie die besklare sere Verzahnung der Finanzierung der Rettungsdienste als aber Sachleistung der GKV. Für uns in Hessen ist entscheidend, dass bundesrechtliche Retschnell Vorgaben genügend Handlungsspielräume für regionale Versorgungsstrukturen lassen und unsere Modelle vor Ort nicht ausbremsen. tä- (Beifall CDU und SPD) HvOWir bringen uns daher aktiv in die entsprechenden Bundherzlich Länder-Abstimmungen ein, damit praxisnahe und realisden tische Lösungen entstehen, die den Rettungsdienst insgeverdiesamt weiterbringen. In jedem Rettungsdienstbereich gibt der es klare Algorithmen für den Umgang mit Krankheitsbildern und Patienten, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Bei Reanimation etwa werden Erkenntnisse des internationalen Reanimationsregisters zugrunde gelegt, das auf dem Utstein Template basiert. Für eine bestmögliche Versorgung müssen wir RettungsOp- dienst- und Krankenhausbereich gemeinsam denken. Dank des IT-gestützten Echtzeitkapazitäts- und Zuweisungssysvom Bitte tems IVENA werden Patienten bereits heute nach Krankheitsbild und Dringlichkeit möglichst passend zugeteilt. Die Zahl der Nichttransporte ist der Landesregierung ebenfalls bekannt. Sie hängt jedoch auch mit der hohen Bekanntheit der 112 zusammen. Menschen, die medizinische PfleHilfe benötigen, wissen in der akuten Situation oft nicht, ob sie ambulante oder stationäre Versorgung brauchen. Geund nau an dieser Stelle setzen wir an. Im SaN-Projekt vernetalleine zen wir die relevanten Schnittstellen, die Leitstelle unter wie 112 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. So sollen Patienten schnell und unkompliziert weiterverbunden werden können. Unser Rettungsdienstpersonal ist hervorragend ausgebildet und wird jährlich geschult. Die Rettungskräfte vor Ort entscheiden auf der Grundlage ihrer fachlichen Expertise, welches Krankheitsbild tatsächlich vorliegt und welches Krankenhaus geeignet ist. Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen zeigen, dass wir bereits heute kontinuierlich und mit hohem Anspruch an einer modernen, sicheren und effizienten Rettungsdienstversorgung arbeiten. Die laufende Evaluierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes wird die Grundlage dafür schaffen, diesen Weg geordnet fortzusetzen und das Gesetz fachlich fundiert zu novellieren. Dabei behalten wir die Entwicklung auf der Bundesebene genau im Blick. Die dortigen Prozesse begleiten wir konstruktiv und werden relevante Änderungen selbstverständlich in unsere Arbeiten einbeziehen, damit Landesund Bundesregelungen sinnvoll ineinandergreifen. – Herzlichen Dank und ein frohes Weihnachtsfest. (Beifall CDU und SPD)
