VerwalLara Klaes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen Open- und Kollegen! Unser vorliegender Antrag beschäftigt sich sysmit der Ersatzfreiheitsstrafe, einem Thema, das in diesem Parlament kaum thematisiert wird. Wann kommt es eigentOpen- lich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe? Wenn Menschen eine Geldstrafe nicht zahlen, ist es quasi ein Automatismus. Die der Mehrzahl der Fälle wird dabei per Strafbefehl beschieden, kommen also ohne Gerichtsverhandlung. Mit einem rein formalen KIAkt, der für die Bürgerinnen und Bürger oft wie eine Art genau Bußgeldbescheid wirkt, gehen diese Menschen schlussendlich ins Gefängnis. Doch wir wissen, kurze Haft verhindert keine neuen Strafwir taten, sondern hat ganz überwiegend negative Effekte, Staat wie den Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung und HZD der sozialen Kontakte. In Verbindung mit der stigmatisieUnrenden Wirkung einer Inhaftierung erhöht sich letztendlich auch eine Rückfallquote. Wer sind diese Menschen? Überproportional betroffen von Ersatzfreiheitsstrafen sind son- Menschen mit Multiproblemstrukturen. Die Betroffenen digita- besitzen in der Regel kein Vermögen, sind sozial randstänwollen dig, es gibt eine hohe Suchtbelastung in dieser Gruppe, entwi- Obdachlosigkeit – um nur einige Problemstrukturen aufzuzählen. Es sind Menschen, die diese Debatte im Landtag aber sicherlich nicht verfolgen. Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft somit in den allermeisten Fällen Menschen, die kaum bis kein Geld und bereits viele Probleme haben. Menschen mit Vermögen sind dagegen so gut wie nie von Ersatzfreiheitsstrafen betroffen. Es darf aber nicht sein, dass wir Menschen letztendlich dafür bestrafen, dass sie arm sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die häufigsten einer Ersatzfreiheitsstrafe zugrunde liegenden Delikte sind im Übrigen Schwarzfahren und Diebstahl. Obwohl heute deutlich weniger Leute im Gefängnis sitzen als vor 20 Jahren, nimmt die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen stetig zu. Die durch die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen entstandenen Kosten haben sich in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. Rund 15 Millionen Euro kosteten sie das Land noch 2020, während es 2024 schon knapp 27 Millionen Euro waren. Dies liegt zum einen an der Anzahl der vollstreckten Tage, die von rund 89.000 auf 143.000 gestiegen sind, zum anderen an dem Tagessatz für die Haftkosten, der ebenfalls von rund 170 Euro auf 188 Euro gestiegen ist. Das ist Geld, das viel sinnvoller in Prävention und Resozialisierung investiert werden könnte und vor allem auch sollte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir zahlen bundesweit Millionenbeiträge, um Menschen wegen Bagatelldelikten zu bestrafen. Menschen, die eigentlich nicht ins Gefängnis gehören und bei denen nie ein Gericht entschieden hat, dass sie in Haft sollen, oder die nie von einer Richterin oder einem Richter angehört wurden. Das ist leider bittere Realität in Deutschland, doch diesen Menschen muss anderweitig geholfen werden. Genau diese Kosten können durch alternative Sanktionsmöglichkeiten wieder gesenkt werden, die es in Hessen mit dem Pilotprojekt „Auftrag ohne Antrag“ bereits gibt. Doch ein verpflichtendes Tätigwerden der Gerichtshilfe bzw. Bewährungshilfe oder geeigneter freien Träger bei der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen durch die Strafvollstreckungsbehörden ist in Hessen bislang nicht geregelt. Die Fachkräfte der Vermittlungsstellen der freien Träger stellen bereits jetzt den Kontakt zu den Verurteilten her und können Kenntnisse über persönliche und wirtschaftliche Situationen erlangen. Die freien Träger leisten somit eine Vielfalt von Leistungen der ambulanten Resozialisierung, sodass ihre gesetzliche Normierung und Einbeziehung endlich mehr geboten ist. Deswegen fordern wir heute einen Paradigmenwechsel, weg von einer straflastigen Logik hin zu einer sozialen Strafrechtspolitik, die Menschen unterstützt, statt sie auszugrenzen. Unser Ziel ist klar: Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Hessen durch die stärkere Einbindung der Gerichtshilfen und freien Träger. Leider erhalten aktuell viele Verurteilte keine Informationen über Alternativen wie Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit. Das ist ein strukturelles Versagen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das stimmt nicht!) Unser Antrag baut auf dem Pilotprojekt „Auftrag ohne Antrag“ auf, aber geht auf jeden Fall weiter: Erstens. Verpflichtende Einbindungen der Gerichtshilfen oder freien Träger vor der Ladung zum Haftantritt. Zweitens. Aufsuchende Hilfe. Fachkräfte kontaktieren Betroffene aktiv, unabhängig von deren Antragstellung. Drittens. Datenübermittlung ermöglichen, um nahtlos Unterstützung durch freie Träger, zum Beispiel Straffälligenhilfe, zu gewährleisten. Vorreiter auf diesem Gebiet ist die Landesregierung von CDU und GRÜNEN in Schleswig-Holstein. Dort wurde schon 2023 eine ähnliche Regelung eingeführt, mit dem Erfolg, dass die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen um 30 % sank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für eine landesgesetzliche Änderung spricht bereits die erfolgte Änderung des § 463d Strafprozessordnung sowie der zugehörigen Datenübermittlungsvorschriften. Wir wollen die Gerichtshilfen und freien Träger vor Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafen verpflichtend einschalten, damit sich die individuelle Situation der Menschen angeschaut und darauf reagiert werden kann, bevor nur noch die Haft bleibt. Denn wir wissen alle: Unser Strafvollzug ist überlastet, und das Personal ist teilweise schon über dem Limit. Gerade Inhaftierte mit Ersatzfreiheitsstrafen bedeuten am Anfang sehr viel Arbeit. Es kann also endlich gehandelt werden. An verschiedenen Stellen und auf verschiedenen Ebenen ist eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzbar, um die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen in Hessen auf ein Minimum zu reduzieren.
