Dr. Daniela Sommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und HerMenge ren, ich möchte einfach noch einmal darauf aufmerksam und machen, dass wir vereinbart hatten, dass es keine BekunZug dungen von der Regierungsbank gibt, während die Redner Sie am Pult sind. kann, dass Jetzt spricht die Landesregierung. Ich darf den Minister außen für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum aufrufen. Herr Staatsminister Mansoori, Sie haben das Wort. Bitte sehr. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe jetzt vor der schweren Aufgabe, wie ich die zehn Minuten nach all dem füllen soll, was zu diesem kleinen Sachverhalt schon ausgetauscht wurde. Aber vielleicht bleibt am Ende noch etwas übrig. Ich fand die Rede des Abgeordneten Lambrou recht entlarvend, weil er Minuten seiner Redezeit darauf verwendet hat, über das Urheberrecht, über das Geschäftsmodell von Wolfram Weimer und über die Einstellungen von Wolfram Weimer zu sprechen. Er sagte aber gar nichts zu den konkreten Sachverhalten. Ich möchte ein Detail nennen, das hier noch nicht zur Sprache gekommen ist, das aber vielleicht für die politische Einordnung, gerade für die Besucher auf der Tribüne, ganz entscheidend sein kann. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erst so richtig in das Fadenkreuz der AfD, von Nius und diesen ganzen anderen rechten Portalen im Internet geraten ist, seit er eine klare Haltung zur AfD respektive gegen die AfD formuliert hat. Auch darauf ist hinzuweisen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Darauf ist auch im Rahmen dieser ganzen Julian-ReicheltKampagne, die jetzt durch sämtliche Parlamente der Republik zieht, hinzuweisen. Es geht aber heute nicht um Urheberrecht. Es geht nicht um die Einstellung von Wolfram Weimer. Es geht nicht um die Weimer Media Group. Es geht auch nicht um Kulturpolitik, sondern es geht um die Förderung einer auf den Finanzmarkt ausgerichteten großen Veranstaltung mit einem vergleichbar überschaubaren Betrag von 30.000 Euro. Die Landesregierung nimmt es sehr ernst, wenn Fragen zu Compliance und Transparenz gestellt werden. Deswegen haben wir im Wirtschaftsausschuss die Dinge umfangreich miteinander erörtert. Ich glaube, es waren 21 Fragen; ich kann mich nicht mehr genau erinnern. Ich glaube, wir haben zwei Stunden über einen vergleichsweise überschaubaren Sachverhalt miteinander diskutiert. Sollten in Zukunft Fragen aufkommen, werden wir versuchen, diese Fragen zu beantworten. Zu sämtlichen konstruktiven Vorschlägen, die zu den regulatorischen Rahmenbedingungen kommen, werden wir uns natürlich Gedanken machen und miteinander austauschen. Aber ich will schon noch einmal zum Kern der Dinge kommen. Das wurde auch von dem Kollegen aus der Staatskanzlei in der Ausschusssitzung bestätigt. Die Verträge sind unter Einhaltung des Vergaberechts sowie von § 7 Landeshaushaltsordnung – das ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit – zustande gekommen. Ich frage mich, warum es hier jetzt eigentlich noch diese Debatte gibt. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Alles wurde diskutiert, und alle Fragen wurden im Ausschuss beantwortet. Trotzdem hatten wir jetzt hier minutenlang eine Diskussion mit grauen Theorien und Unterstellungen. Vielleicht können wir wieder zu den Fakten zurückkommen. Ich will das auch gerne noch einmal aus der entsprechenden Antwort zitieren, die wir Ihnen auch im Ausschuss gegeben haben. Die Gewährung von solchen Zuwendungen folgt ja einem engen rechtlichen Korsett. Sie erlauben, dass ich aus der Antwort auf den Dringlichen Berichtsantrag zitiere: „Sofern es sich um die Bewilligung von Zuwendungen im Sinne von § 23 LHO handelt, finden die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungshandelns Anwendung. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren finden die §§ 20 und 21 HVwVfG Anwendung, die den Ausschluss von Behördenangehörigen wegen Befangenheit oder persönlicher Beteiligung regeln. Für das Land Hessen findet zudem das Konzept zur Behandlung von Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen Anwendung, welches die handelsrechtlichen Anforderungen – § 73 LHO in Verbindung mit §§ 285 Nr. 21, 314 Absatz 1 Nr. 13 HGB – solcher Geschäfte spezifiziert. Es gilt darüber hinaus die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen. Beispielhaft werden in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen gegen Korruption herangezogen, wie – ich zähle auf –: – organisatorische Maßnahmen, unter anderem Mehraugenprinzip, transparente Aktenführung, Dokumentation besonders gefährdeter Arbeitsgebiete, Risikoabfrage, Risikoanalyse, – personelle Maßnahmen, unter anderem Verhaltenskodex, Belehrung, Personalauswahl, – Maßnahmen bei Korruptionsverdacht, unter anderem Mitteilungspflichten, dienstrechtliche Maßnahmen und – Vertragsgestaltung, zum Beispiel Antikorruptionsklausel bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie sagen, das reiche noch nicht, dann hätte ich gerne einen konstruktiven Vorschlag, den wir dann miteinander diskutieren werden, an welcher dieser Regelungen wir eigentlich was genau ergänzen sollen. In der Debatte habe ich dazu rein gar nichts gehört. (Beifall CDU und SPD) Das schließt nicht aus, dass weitere Fragen zu diesem Sachverhalt kommen werden. Diesen Fragen werden wir uns natürlich stellen und werden sie auch entsprechend beantworten. Wenn es aber um die politische Bewertung geht, ob eigentlich Veranstaltungen zum Finanzplatz Frankfurt eine landespolitische Relevanz für uns haben: Ja, haben sie. Wenn es um die Frage geht, ob wir auch in Zukunft Veranstaltungen von landespolitischer Relevanz unterstützen werden: Ja, werden wir. (Beifall CDU und SPD) Deswegen komme ich zum Schluss – 3:15 Minuten sind noch auf der Uhr –: Alle Fragen sind beantwortet. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, werden wir auch diese beantworten. Die Regeln, die das Land uns vorgibt, sind eingehalten worden, und alles andere ist eher Politik, nicht auf diese Bühne gehört. – Schönen Dank. (Beifall CDU und SPD)
