Astrid Wallmann
Vielen Dank. – In Vertretung von Frau Ministerin darf ich nun der Staatssekretärin Frau Dr. Optendrenk das Ministerium das Wort geben. Bitte schön. Dr. Sonja Optendrenk, Staatssekretärin im Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und ge: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Der vorliegende Entwurf führt in ein sensibles Spannungsfeld zwischen Gesundheitsversorgung, Datenschutz und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Gerade deshalb brauchen wir ne sachliche, ernsthafte Debatte ohne Zuspitzung. Die intensive Beratung im Ausschuss, in der Anhörung und zwischen den Fraktionen zeigt, wie wichtig es Sorgen aufzunehmen, ohne Ängste zu schüren. Es um Menschen, um Vertrauen und um eine sorgfältige wägung im eng begrenzten Ausnahmefall. Das PsychischKranken-Hilfe-Gesetz ist und bleibt ein Hilfegesetz. (Beifall CDU und SPD) Das hat auch die Ministerin am Dienstag sehr dargelegt. Es unterstützt psychisch erkrankte Menschen, schützt in akuten Ausnahmesituationen, und es ist in erster Linie ein Instrument zur Repression, und gar nicht eignet es sich für einen Generalverdacht. sche Erkrankungen können jeden Menschen treffen, die große Mehrheit der Erkrankten gefährdet niemanden. Der vorliegende Entwurf betrifft wenige, klar umrissene Ausnahmesituationen. Ereignisse in der jüngsten genheit, in Aschaffenburg oder in Hamburg, haben gemacht, dass diese Fälle eine präzisere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen erfordern. Der erste, besonders wichtige Punkt sind die Fallkonferenzen, die eben schon angesprochen worden sind. In Konferenzen geht es um Einzelfälle. Sie verhindern schalisierungen; denn jeder Fall wird individuell, multiprofessionell und mit Blick auf die beste Kombination Unterstützung und Gefahrenabwehr betrachtet. Diese ferenzen sollen vor der Entlassung stattfinden, damit Hilfen frühzeitig organisiert werden können. Der zweite Punkt betrifft die Meldepflicht. Schon te müssen psychiatrische Krankenhäuser jede Entlassung nach dem PsychKHG an den entsprechenden Sozialpsychiatrischen Dienst melden. Diese Struktur wird nun sam erweitert. Künftig kann, allerdings nur in eng ten Fällen, auch eine Mitteilung an Polizei- und Ordnungsbehörden erfolgen, und zwar nur dann, wenn jemand gen akuter Fremdgefährdung untergebracht war und konkrete Hinweise gibt, dass ohne Weiterbehandlung neut Gefährdungen entstehen können. In der Debatte wurde auch die Sorge geäußert, Ärztinnen und Ärzte könnten aus Haftungsgründen künftig flächendeckend melden. Diese Sorge ist unbegründet. Jede Unterbringung endet mit einer richterlichen Entscheidung. Wir leben in einem Rechtsstaat, und Ärztinnen und Ärzte treffen schon heute fachliche Prognosen zu Risiken und der Krankheitsverläufen. Der Gesetzentwurf ändert nichts an dieser Verantwortung, sondern ordnet lediglich die Kommunikation in wenigen klar definierten Situationen. Ein Automatismus ist gesetzlich ausgeschlossen. Der dritte Baustein ist die Kooperation zwischen Polizei und Ordnungsämtern, Gesundheitsämtern und den KliniStolz ken. Die Polizei soll im Einzelfall handlungsfähig sein, für während das Gesundheitsamt die medizinische Versorgung und Anschlussmaßnahmen koordiniert. Ziel ist ein partnerschaftliches Vorgehen, kein Nebeneinanderher. Gleichzeitig wurde die Sorge angesprochen, dass diese PfleVerfahren zusätzliche Bürokratie erzeugen. Ich möchte dem klar entgegenhalten: Gerade weil es ein sehr sensibler und Bereich ist, sind sorgfältige Abstimmungen und klare Prouns zesse unerlässlich. Sie schaffen Verlässlichkeit, sie geben den handelnden Personen Orientierung, und sie verhindern Fehleinschätzungen in hochkomplexen Situationen. eiIn dem Gesetzentwurf sind außerdem klare Datenschutzregeln vorgesehen: Löschfristen, Informationspflichten gegenüber Betroffenen und eine präzise Begrenzung der weiist, tergegebenen Daten. Auch das stärkt das Vertrauen. geht Ab- Vor diesem Hintergrund ist der Entwurf keine grundlegende Systemveränderung, sondern eine präzise Weiterentwicklung. Er stärkt die Zusammenarbeit, ordnet die Zuständigkeiten und stellt sicher, dass Menschen in akuten Ausnahmesituationen nicht zwischen Strukturen stehen. deutlich Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in diesem Feld es ist die Verantwortung für uns alle besonders hoch. Es nicht braucht Genauigkeit, verlässliche Abläufe und vernetzte schon Strukturen. So schaffen wir Sicherheit für die betroffenen PsychiPersonen, für Angehörige und für die Allgemeinheit. und Eines ist dabei klar: Wenn durch abgestimmtes Handeln Situationen entschärft werden können oder Gefährdungen gar nicht erst entstehen, ist dieser gemeinsame Aufwand Vergangerechtfertigt. – Vielen Dank. deutlich (Beifall CDU und SPD)
