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Dr. Ralf-Norbert Bartelt

CDU 11.12.2025 Sitzungen 21/57

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Marcus, auf jeden Fall bleiben wir Freunde, das ist doch gar keine Frage. (Vereinzelter Beifall CDU – Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich möchte in der dritten Lesung hier drei Punkte vortragen: Mich hat es schon etwas gewundert, dass die Redner der demokratischen Opposition, lieber Yanki, lieber Marcus, so ungefähr dasselbe vorgetragen haben wie in der ersten Lesung. Eine Entwicklung in der Argumentationskette habe ich jetzt nicht wahrgenommen. Noch einmal: Es werden keine Listen erstellt. Wir haben klargestellt, wie die Kriterien sind, wann eine Meldung zu erfolgen hat. Das betrifft einen sehr kleinen Teil der Fälle – das haben wir mehrfach dargestellt –, nur bei Fremdgefährdung, die bei Entlassung noch besteht, und wenn dies vom Arzt entsprechend bewertet wird. (Beifall CDU und SPD) Es wurde wieder vorgetragen, es würden sehr viele Meldungen erfolgen, weil der Arzt aus einer Sicherheitsdenke heraus im Zweifel meldet. Das ist nicht der Fall. Zu keinem Zeitpunkt sind irgendwelche Sanktionen diskutiert worden, die Ärzte zu befürchten hätten, wenn sie nicht gemeldet haben und doch etwas passiert, was Gott verhindern möge. Davon war niemals die Rede. Angesichts der Jahreszeit möchte ich jetzt etwas Versöhnliches sagen. Es ist gut, dass wir in drei Lesungen darüber diskutieren; denn die Verbesserung der Versorgung ist jedes Mal ein ganz zentraler Punkt. Nun sagt die Opposition: Da ist von der Regierung zu wenig gemacht worden. – Wir von der Koalition sagen: Das ist immer ein Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Kommune, dem Land und den Beteiligten. Ein wesentlicher Punkt des Koalitionsvertrags von CDU und SPD ist, die psychiatrische Versorgung zu verbessern. Wir werden dieses schwierige Problem angehen. Das Wichtigste ist, dass wir ein flächendeckendes Kriseninterventionssystem der Versorgung schaffen wollen. Das ist unser zentrales Anliegen. Wir machen niemandem einen Vorwurf daraus, dass dies zuvor nicht gemacht worden ist. Das soll der ÖGD koordinieren. In der vergangenen Wahlperiode war die Bewältigung der Corona-Krise ein zentraler Punkt des ÖGD. Insofern soll das überhaupt keine Kritik sein. Jetzt muss dieses Problem aber wirklich angegangen werden; denn es ist nun einmal so, dass nicht jeder Fall in die Klinik muss. Das treibt die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte in den Wahnsinn. Es muss eine ambulante Möglichkeit geben, in der Krise zu intervenieren. Wir haben aus der Anhörung gelernt. Wir haben Konsequenzen daraus gezogen, und wir tragen nicht dasselbe vor wie in der ersten Lesung. Wir sagen, es ist eine gute Idee, und es ist anzustreben, die Fallkonferenzen zur Regel zu machen. Dann erfolgt eben keine Meldung. Es ist ja nicht so, dass die Fallkonferenz an eine Meldung gekoppelt ist. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn eine Fallkonferenz erfolgreich durchgeführt worden ist, dann gibt es eben keine Meldung. Das streben wir am Ende auch an. Um mehr Transparenz zu schaffen, soll der Betroffene informiert werden. Falls es dennoch zu einer Meldung kommt, dann soll diese Meldung auch Angaben enthalten zum Krankheitsverlauf, zur Art und Weise der Gefährdung und – sofern dies möglich ist – zur Dauer der Gefährdung. Das ist eine Weiterentwicklung, und das ist ein zess aufgrund der Anhörung, den wir gemeinsam erarbeitet haben. Ich hoffe, dass trotz der Kontroversen diese sion einen Beitrag dazu geleistet hat, Vorurteile abzubauen.

Alle Reden von Dr. Ralf-Norbert Bartelt Protokoll ↗