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Astrid Wallmann

10.12.2025 Sitzungen 21/56

Als Nächster hat der Abgeordnete Müller von der CDUFraktion das Wort. Sebastian Müller (Fulda) (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es ganz knapp und schon einmal vorweg zu sagen: Wir als CDU lehnen diesen Antrag ab, aber nicht, weil wir aus Prinzip an Umweltzonen festhalten wollen, sondern weil die AfD die Rechtslage und die anstehenden Entwicklungen verkürzt darstellt. Ich könnte das jetzt an sechs Punkten darstellen, möchte mich aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit auf den wesentlichen Punkt beschränken. Es ist richtig, dass die derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte in den vergangenen Jahren zunehmend eingehalten wurden. Das ist eine positive Entwicklung. Wir uns aber zugleich an der Realität orientieren, dass 2024 die neue europäische Luftqualitätsrichtlinie beschlossen wurde und bis Ende 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Damit gilt: Ab 2026 müssen die Messungen Bewertungen bereits mit Blick auf die deutlich strengeren Grenzwerte erfolgen, die ab 2030 verbindlich einzuhalten sind. Für die Luftreinhaltung bedeutet das, Maßnahmen rechtzeitig so zu überprüfen und weiterzuentwickeln, die Einhaltung bis 2030 gesichert ist. Genau hier zeigt sich das Problem des AfD-Antrags. AfD argumentiert, es würden allein die Werte der genheit zählen. Dass ab 2026 mit Blick auf die ab geltenden strengeren Grenzwerte geplant werden blendet sie allerdings aus. Das ist nicht zukunftsorientiert, sondern rückwärtsgewandt. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, unser Ansatz ist klar: wollen Einschränkungen für die Bürgerinnen und möglichst vermeiden. Wir müssen dabei aber rechtssicher, datenbasiert und vorausschauend handeln. Eine pauschale Abschaffung durch einen politischen Zuruf, wie dies AfD fordert, wäre der falsche Weg. Deshalb lehnen diesen Antrag ab. Was im Landtagswahlkampf Bedeutung hatte, „Autos verbieten verboten“, das gilt natürlich hin. (Beifall CDU und SPD)

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