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Olaf Schwaier

AfD 10.12.2025 Sitzungen 21/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten heute einen Antrag mit klarem Befund und einer ebenso klaren Konsequenz. Die Umweltzonen in Hessen haben ihren Zweck erfüllt. Deshalb ist es jetzt geboten, sie aufzuheben. (Beifall AfD) Zur Rechtslage. Umweltzonen sind als Maßnahme in den Luftreinhalteplänen verankert. Städte und Gemeinden können sie nicht eigenständig abschaffen. Zuerst muss das Land die Pläne fortschreiben und ändern. Erst danach kann die verkehrsrechtliche Anordnung aufgehoben werden. Zur Luftqualität. In allen hessischen Städten mit Umweltzone werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid spätestens seit 2021 nachhaltig unterschritten. Das ist kein einmaliger Ausreißer, sondern ein stabiler Trend. (Beifall AfD – Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wohl? Weil die Leute Fahrrad fahren!) Diese Daten sind für die Verhältnismäßigkeit entscheidend. Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat 2021 für Erfurt festgestellt, dass eine Umweltzone, nachdem die Grenzwerte über Jahre eingehalten wurden, einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhält. Die Folge ist eine Pflicht zur Aufhebung der Maßnahme. Übertragen auf Hessen gilt: Werden die Grenzwerte dauerhaft unterschritten, fehlt die Rechtsgrundlage für pauschale Einfahrbeschränkungen – zumal heute ohnehin nur noch sehr wenige Fahrzeuge betroffen sind. Laut Umweltbundesamt erhalten nur noch 2 % der Kraftfahrzeuge keine grüne Plakette. Moderne Dieselmotoren übertreffen in puncto Sauberkeit längst Benziner. Der technische Fortschritt bei der Reduzierung von Emissionen hat all das ermöglicht. (Beifall AfD) Die Umweltzone ist als Instrument der Luftreinhaltung wirkungslos geworden. Sie erfüllt nur noch zwei Funktionen. Zum einen diskriminiert sie einzelne Verkehrsteilnehmer, zum anderen verursacht sie Kosten: einerseits bei den Autofahrern für den Plakettenerwerb – da sind auch ausländische Autofahrer und Besucher, Urlauber usw. betroffen –, andererseits bei den Kommunen für Verwaltung und Vollzug. Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen in Hessen, jetzt haben Sie endlich die Möglichkeit, Ihrer Rhetorik von Entbürokratisierung – leider ist der zuständige Minister nicht da – Taten folgen zu lassen. Entlasten Sie durch die Abschaffung der Umweltzonen die Verwaltung, und helfen Sie den Bürgern dort, wo Mobilität, sprich: Autofahren, unnötig verteuert wird. (Beifall AfD) Um dem Argument künftiger EU-Verschärfungen gleich vorzugreifen: Der ADAC hat bereits darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der künftig von der EU geplanten schärferen Grenzwerte – zum Beispiel Euro 7 – nicht mehr nur von der Sauberkeit der Abgase abhängen wird. Vielmehr sind zur Erfüllung der geplanten Vorgaben auch Reifen- und Bremsenabrieb zu berücksichtigen. Das betrifft die gesamte Fahrzeugflotte – unabhängig vom Antrieb –, Stichwort: Feinstaub. Als ginge es der deutschen und europäischen Automobilindustrie nicht schon schlecht genug: Mit den geplanten Verschärfungen der Grenzwerte bedroht die EU den gesamten Individualverkehr. (Beifall AfD) Mit diesem Trick soll der Verbrennungsmotor durch die Hintertür endgültig verboten werden. Diesem neuerlichen Angriff auf das Automobil wird sich die AfD entschieden widersetzen und entgegenstellen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, auch mit Blick auf die Uhr: Wir dürfen die technischen Fortschritte der vergangenen Jahre anerkennen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Sofern Vorgaben stabil eingehalten werden, müssen Instrumente angepasst werden. Deshalb muss jetzt Schluss sein mit den Umweltzonen in Hessen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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