Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Verfassungsschutzgesetz ist ein Meilenstein für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Hessen. Dieses Gesetz verfolgt zwei Ziele, zum einen die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung im Jahre 2024, zum anderen eine angemessene Erweiterung der Befugnisse unseres Landesamtes für Verfassungsschutz, damit dieses noch effektiver unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen kann. Wir haben es in den vorhergehenden Reden schon gehört: Die Bedrohungen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sind mehr, und sie sind vor allen Dingen akuter geworden. Sie kommen gleichermaßen aus verschiedenen Richtungen: durch den Rechtsextremismus – gegenwärtig die größte Bedrohung für unsere Demokratie –, aber auch durch den Linksextremismus, auch durch religiöse Fanatiker und genauso auch von außen, beispielsweise durch fremde Staaten, die unsere demokratische Grundordnung angreifen, und das auch auf unserem Boden. Deshalb ist es der richtige Zeitpunkt, die Möglichkeiten unseres Verfassungsschutzes maßvoll zu erweitern. Deshalb sieht das neue Gesetz die Möglichkeit der OnlineDurchsuchung vor. Deshalb schafft das neue Gesetz längere Speichermöglichkeiten im Hinblick auf minderjährige Extremisten; denn leider müssen wir feststellen, dass es immer häufiger auch junge Menschen gibt, die bereits extremistisch sind. Darüber hinaus schafft das neue Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage für die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das ist im Sinne der Transparenz ausgesprochen wichtig. Dieses neue Gesetz, das dem Hessischen Landtag heute in dritter Lesung vorliegt, ist das Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses, den wir vor allen Dingen auch im Innenausschuss geführt haben. Wir haben dieses Gesetz nach der Anhörung, die durchaus eine überwiegend positive Rückmeldung zum Gesetzentwurf gegeben hat, noch einmal überarbeitet, beispielsweise im Hinblick auf die Anforderungen an die längere Speicherung bei Minderjährigen und auch, wie es Herr Promny bereits ausgeführt hat, im Hinblick auf den Straftatenkatalog. Nunmehr liegt aus meiner Sicht ein Gesetz vor, das den beschriebenen Zielen bestmöglich gerecht wird. Wir stärken damit unseren Verfassungsschutz, und wir setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, sehr geehrter Herr Rohde, Sie haben hier wieder den Eindruck erweckt, dass der Verfassungsschutz politisch gelenkt wird. Das weise ich entschieden zurück. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Der Verfassungsschutz hat einen Maßstab: Das ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es gibt kein Problem mit dem Verfassungsschutz, sondern es gibt ein Problem in der AfD bei ihrem Verhältnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich weise an dieser Stelle auch auf das Selbstverständnis hin, das das Landesamt für Verfassungsschutz hat – der Präsident, Herr Neumann, ist Besucher dieser Debatte –, das ich als Innenminister habe. Das steht selbstverständlich einer politischen Einflussnahme entgegen. Darüber hinaus will ich auf Folgendes hinweisen – das haben Sie völlig verkannt –: Die Entscheidungen des Verfassungsschutzes werden in unserem Land rechtlich überprüft. Es gibt eine weitere unabhängige Instanz, die über die Entscheidungen des Verfassungsschutzes wacht, nämlich die Gerichte, die Justiz, die beispielsweise Einstufungen Ihrer Partei immer wieder überprüft. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Es mag ja sein, dass Ihnen diese Ergebnisse nicht passen, aber es ist jedenfalls ein rechtsstaatliches Verfahren und eben kein politisch gelenktes Verfahren. (Dr. Frank Grobe (AfD): Nein!) Es gibt ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das, was unsere Verfassungsschutzbehörden unternehmen. Ich will mit einer Äußerung schließen, die Ihre Parteivorsitzende jüngst getätigt hat, (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Schweizerin!) die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als „schmierige Stasi-Spitzel“ bezeichnet hat. Das ist aus meiner Sicht unerhörte Entgleisung. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Das ist eine Diffamierung der Mitarbeiter, die unsere fassung schützen. Ich sehe hier auch die Gefahr, dass es Versuch ist, diese Mitarbeiter einzuschüchtern. Mit Äußerungen haben Sie in der AfD jegliches Maß verloren. (Zurufe Andreas Lichert und Dr. Frank (AfD)) Sie missachten hier, dass die DDR ein Unrechtssystem war. Sie verkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist. Schon deshalb Vergleiche mit der Stasi völlig unangemessen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Darüber hinaus verhöhnen Sie mit solchen Äußerungen auch die Opfer der DDR, auch die Opfer der Stasi, nämlich unter ganz schwierigen Bedingungen mutig für Demokratie gekämpft haben. (Dr. Frank Grobe (AfD): Deswegen sind wir gerade so stark!) Unterlassen Sie solche Äußerungen. Sie sind unangemessen. Kehren Sie auf den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zurück, meine sehr verehrten und Herren. (Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Da stehen Ich bitte das Hohe Haus um Unterstützung dieses entwurfs. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
