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Astrid Wallmann

10.12.2025 Sitzungen 21/56

Als Nächster hat der Abgeordnete Promny der Freien Demokraten das Wort. Moritz Promny (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der nachgebesserte Gesetzentwurf der Landesregierung setzt wichtige Teile der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 17. Juli 2024 um. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Sehr gut!) Lassen Sie mich mit Blick auf die Uhr kurz zwei zentrale Punkte noch einmal herausgreifen, die allerdings hinter den Vorgaben des Verfassungsgerichts zurückbleiben. Erstens. Die Ortungsmaßnahmen. Der Schutz der Freiheit braucht nach Einschätzung der Freien Demokraten auch klare Grenzen. Beginnen wir also mit § 9 HVSG, der Ortung von Mobiltelefonen. Hier geht es nicht nur um eine technische Kleinigkeit. Hier geht es um den Kernbereich unserer Freiheit, um Bewegungsprofile, um intime Spuren unseres Alltags. Herr Kollege Bellino, das Bundesverfassungsgericht war da eindeutig, solche Eingriffe verlangen eine besonders hohe Kontrolldichte. Es hat wörtlich klargestellt – ich zitiere einmal –: „Weil § 9 Absatz 1 Nr. 2 HVSG … Bewegungsprofile[n] … nicht ausschließt, muss die Nutzung … von einem gesteigerten Beobachtungsbedarf abhängig gemacht werden …“ Doch genau an der Stelle fehlt im nachgebesserten Entwurf der entsprechende Passus. Die Schwelle bleibt hier schlicht und ergreifend zu niedrig; denn sie knüpft nur an „tatsächliche Anhaltspunkte“ an, nicht an eine erhebliche beobachtungsbedürftige Bestrebung oder Tätigkeit, wie es eben das Bundesverfassungsgericht verlangt. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch zu Dauer und Häufigkeit von Abfragen schweigt der Entwurf, obwohl wiederholte Ortungen über längere Zeit bereits ein komplettes Bewegungsprofil erzeugen können. Zur richterlichen Kontrolle heißt es vom Minister, es sei nicht zwingend. Ja, aber das Gericht sagt auch, wenn mehrere Abfragen zusammenkommen, steigt das Eingriffsgewicht erheblich, und dann braucht es eine unabhängige Vorabkontrolle. Deshalb schlagen wir mit unserem Änderungsantrag eine klare verfassungskonforme Formulierung vor. Damit wird die Schwelle präzise und am Ende die Freiheit der Menschen in diesem Land auch wirksam geschützt. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich komme zum zweiten Punkt, dem Straftatenkatalog. Er ist zu breit, zu unscharf, und er betrifft natürlich § 20a HVSG. Ja, der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen verbessert die das will ich gar nicht in Abrede stellen, etwa durch Streichung einiger Straftaten. Der Katalog bleibt verfassungsrechtlich zu weit. Das Bundesverfassungsgericht hat hier ganz klare planken gesetzt. Daten des Verfassungsschutzes dürfen zur Abwehr besonders schwerer, staatsgefährdender taten übermittelt werden. Dafür gilt eine hohe Schwelle. Die Schwelle lautet: Straftaten mit Höchststrafe von destens zehn Jahren oder Taten, die nachweislich sungsfeindliche Bestrebungen fördern und herausragende Rechtsgüter betreffen. Doch im Katalog stehen weiterhin Delikte wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Damen und Herren, das sind sehr ernst zu nehmende likte, aber keine staatsgefährdenden Straftaten im des Urteils. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Selbstverständlich!) Meine Damen und Herren, Kollege Müller, wer schärfsten Werkzeuge des Staates einsetzt, der muss auch scharf begrenzen. Das ist ganz wichtig. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Entwurf geht in eine richtige Richtung, aber er reicht nicht aus. Die Eingriffsschwelle in § 9 ist zu niedrig, der Katalog in § 20a ist zu breit. Die Vorabkontrolle dort, wo sie nötig wäre. Deshalb werden wir Freie kraten uns enthalten. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN, der viele verfassungsrechtlichen Bedenken ebenfalls aufgreift, den wir zustimmen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lisa Gnadl (SPD): Wow! Weihnachtsgeschenk für euch!)

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