Dr. Daniela Sommer
einen Als Nächstem darf ich Herrn Abgeordneten Bellino von Punkte der CDU das Wort erteilen. eingeHolger Bellino (CDU): hessisoFrau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herging ren! Wenn man sich die Genese der Neufassung des Gevon setzes zur Änderung verfassungsrechtlicher Vorschriften anschaut, darf man unumwunden feststellen: Ein ohnehin gutes Gesetz wurde noch besser und vor allen Dingen rich- rechtssicherer gemacht. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Das ist gut für den Schutz unserer Verfassung, das ist gut jedoch, für unsere Sicherheit, und das ist auch gut für die Mitarbeidass terinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. einbeDas Gesetz wurde an die aktuellen Erfordernisse angenicht passt. Wir wissen, dass in der Dunkelwelt immer wieder neue Phänomene, neue Akteure, neue Techniken auftauchen, und denen müssen wir uns immer und immer wieder Moritz stellen. Wir müssen uns auch darauf einstellen. Konkret muss dies in der personellen und materiellen Auses stattung geschehen – ich weise immer wieder gerne darauf an hin –, aber eben auch in der rechtlichen Ausgestaltung der Gesetze und Regelungen. Im Übrigen: Auch außerhalb dieses Hauses sollten wir uns immer vor unsere Sicherniedrige heitsbehörden stellen. Dies haben die Mitarbeiterinnen und von Mitarbeiter verdient. handeln (Beifall CDU und vereinzelt SPD) durch Nicht Schlechtreden und Legendenbildung in Richtung durch Verfassungsschutz sind angesagt, sondern Unterstützung. die Der Verfassungsschutz leistet eine wertvolle Arbeit, und dies nicht, wie ich bereits sagte, zum Selbstzweck, sondern zu unserem Schutz. Wie wichtig das ist, konnten wir auch im Umfeld der Demonstrationen und der Veranstaltung in Gießen erleben. Ohne die wertvollen Hinweise im Vorfeld und vor Ort hätte es noch weitere Ausschreitungen, Schäden und Verletzte gegeben. Der Verfassungsschutz ist unabhängig und nur der Verfassung und nicht – wie wir es vielleicht nachher wieder hören werden – einem Minister verpflichtet. Sollte dieser Vorwurf mit der tendenziellen Arbeit des Verfassungsschutzes wieder kommen, verweise ich dazu auf meine Reden in erster und zweiter Lesung, in denen ich mich auch mit der AfD auseinandergesetzt habe. Den Änderungsanträgen der GRÜNEN und der FDP – es wurde schon auf das konstruktive Miteinander hingewiesen, zu Recht – stimmen wir dennoch nicht zu; denn – dazu haben wir uns zumindest teilweise schon ausführlich geäußert – im Vergleich mit der Anhörung und der Anmerkung des Bundesverfassungsgerichts erscheinen uns auch die aktuellen Bedenken ausgeräumt. So regelt die Rechtsprechung des Gerichts beispielsweise, dass die Regelungen bezüglich der eingesetzten Maßnahmen zur Mobilfunkortung – sie wurde gerade angesprochen – in Ordnung sind und auch die hohen Hürden bezüglich der zu unterlassenden Erstellung von Bewegungsprofilen ausreichend sind. Auch der Katalog schwerer Straftaten wird als ausreichend angesehen. Er ist auch länderübergreifend und, wenn ich mich recht erinnere, einstimmig, im breiten Konsens zumindest, erarbeitet und verabschiedet worden. Schon der ursprüngliche Entwurf deckte die Vorgaben des Verfassungsgerichts ab und fand deshalb auch breite Zustimmung in der bereits angesprochenen Anhörung. Dennoch gab es die eine oder andere Anmerkung, und die haben wir abgewogen und zumindest teilweise eingearbeitet, sofern dies unseres Erachtens nicht bereits abgedeckt war oder als – in Anführungszeichen – überflüssig angesehen wurde. Bereits der erste Entwurf – das ist für uns wichtig – deckte die für uns wichtigen Kernthemen ab. Ich nenne stellvertretend die Ausdehnung der Mobilfunkortung und die Verlängerung der Speicherfrist bei auffälligen jungen Menschen, die auch aufgrund der sogenannten Turbo-Radikalisierung leider notwendig ist. Die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz ist nun auch über die aktuelle Wahlperiode hinaus arbeitsfähig. Wir schaffen eine Ermächtigungsgrundlage für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Wie wichtig gerade dies ist, zeigt ein Blick auf die Aktivitäten der Verfassungsfeinde aus dem links- und rechtsextremen, aber auch dem islamistischen Bereich. Das sogenannte Zitiergebot, redaktionelle Änderungen und die Stellenumwandlung im Landesbetrieb Hessen-Forst als Omnibusverfahren wurden bereits vorher eingearbeitet und fanden, wie ich meinte wahrzunehmen, parteiübergreifend Zustimmung. Meine Damen und Herren, als regierungstragende Fraktionen freuen wir uns, dass dieses wichtige Gesetz heute beschlossen werden kann und dadurch dazu beiträgt, unsere Sicherheitsbehörden bestmöglich in ihrer Arbeit auszustatten und rechtssicher arbeiten lassen zu können. Das ist gut so. Wir danken – dies auch gerne und aus vollem Herzen – zum Abschluss noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre wichtige und mitunter auch gefährliche Arbeit. – Besten Dank. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
