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Heike Hofmann

10.12.2025 Sitzungen 21/56

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt schon aus der einen oder anderen Vorrede und hier auch an der Stimmung gemerkt, dass die Adventszeit begonnen hat und wir uns alle – ich glaube, auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land – auf die Weihnachtsfeierlichkeiten freuen. Man dürfte jetzt normalerweise erwarten, dass mit dem Licht des Adventskranzes auch das Weihnachtsfest nicht nur angekündigt wird, sondern auch Licht in unsere Herzen und in die langen dunklen Abende dringt. Das ist gewiss so, und gleichermaßen gewiss ist, dass pünktlich in diesen Zeiten die FDP erneut einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag bringt und eine besondere Kerze, so will ich es jetzt einmal nennen, anzündet, nämlich: Advent, Advent, ein Lichtlein namens verkaufsoffener Sonntag brennt. Ein erneuter Vorstoß wird hier gemacht, wohl wissend, dass wir diese Debatte in diesem Hohen Hause schon mehrfach geführt haben, und zwar im Lichte der klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Sonntagsschutz, meine Damen und Herren. (Zuruf CDU: Genau!) Wir haben eine ganz klare, höchstrichterlich gefestigte Rechtsprechung, die den Sonntag besonders schützt und zu Recht hohe Hürden für eine weitere Ladenöffnung vorsieht, meine Damen und Herren. Deshalb ist es schon verwunderlich, dass Sie in einem weiteren Anlauf versuchen, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja, wir sind so frei!) gegen eine klare, verfestigte Rechtsprechung anzurennen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das geht aber in Bayern! Oder in NRW!) In der Tat fragt man sich auch: Was ist denn jetzt wirklich das Grundansinnen? – Es geht Ihnen, wie man feststellt, wenn man in den Gesetzentwurf schaut, um einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Adventssonntage. Ich will noch einmal fett unterstreichen, dass bereits jetzt die Möglichkeit besteht, an vier Sonntagen aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen eine Freigabe zu bekommen, aber unter Berücksichtigung entsprechender Hürden. Das finde ich im Lichte der Rechtsprechung auch ausdrücklich richtig. Ihnen geht es jetzt aber darum, den Sonntagsschutz noch weiter zu lockern, obwohl die verfassungsrechtlichen Hürden bekanntermaßen hoch sind, meine Damen und Herren. Ich glaube, Sie sind da ganz klar auf dem Holzweg. (Beifall CDU, SPD und Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich will auch an dieser Stelle daran erinnern, dass bei Erlass des Ladenöffnungsgesetzes 2006 aus Gründen der besonderen Bedeutung der Adventssonntage klargestellt wurde – und zwar damals schon –, dass an diesen Tagen Verkaufssonntage nicht zugelassen werden dürfen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das ist 20 Jahre her!) Es ist auch angesprochen worden, dass gerade die Adventssonntage in erster Linie eine religiös-christliche Bedeutung haben. Wir leben in einem christlich-abendländisch geprägten Land – natürlich auch mit Zunahme von anderen religiösen Gesellschaftsgruppen. Die Rechtsprechung sagt aber auch hier ganz klar: Es gibt eine besondere religiöse christliche Bedeutung, die schützenswert ist. – Meine Damen und Herren, das dürfen Sie doch nicht einfach negieren. (Beifall CDU und SPD) Ich sage deutlich: Der Vorschlag des Gesetzentwurfs zielt augenscheinlich auf Verkaufs- und nicht auf Versorgungsinteressen ab. Ein Zusammenhang zwischen kulturellen, sozialen oder touristischen Ereignissen und einem sich daraus ergebenden Bedarf von Ladenöffnungen an Adventssonntagen ergibt sich daraus auf jeden Fall nicht, meine Damen und Herren. Diese wichtige Verknüpfung, die notwendig wäre, wird einfach ignoriert. Ich will auch an meine Vorredner anknüpfen. Spannend und interessant ist doch auch die Frage – was auch Herr Körner und Herr Martin gesagt haben –: Wie können wir denn tatsächlich unsere Innenstädte beleben? Da sind aus meiner Sicht die richtigen Anknüpfungspunkte der Innenstadtbelebung – in vielen Städten und Gemeinden wird das bereits gemacht – die Fragestellungen, wie wir die Aufenthaltsqualität in unseren Städten und Gemeinden auch in Einkaufspassagen erhöhen können, etwa durch kulturelle Angebote, niedrigschwellige Angebote des Zusammenkommens und Miteinanderseins oder auch eine gute Gastronomie. Da gibt es schon ganz viele Ansätze. Es sind übrigens auch Ansätze, die über die Hessische Landesregierung und das Wirtschaftsministerium gefördert werden. Meine Damen und Herren, das sind kluge Ansätze, um dem Ladensterben entgegenzuwirken. Die werden auch schon praktiziert. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗