hessischer-landtag.de ↗

Sabine Bächle-Scholz

CDU 10.12.2025 Sitzungen 21/56

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ach, erst einmal kommt das Sprüchlein, damit ich das nicht vergesse. Die Langfassung der folgenden Rede können Sie dem Protokoll des Landtages vom 2. April 2019 entnehmen oder sich auf YouTube ansehen. Denn schon damals war die FDP-Fraktion bestrebt, die Feiertagsruhe einzuschränken. Somit ist das Thema der Öffnungszeiten der Geschäfte in Hessen ein Thema, das uns alle Jahre wieder beschäftigt. Gerade im letzten Jahr haben wir in diesem Haus über die Veränderung der Öffnungszeiten personalloser Verkaufsstellen gesprochen. Wir haben entschieden, diese Möglichkeit zu schaffen. Jetzt haben wir wieder eine Vorlage vor uns, die eine weitere Möglichkeit zur Öffnung der Geschäfte – aber hier mit Personal – in weiten Bereichen schaffen soll. Ich kann den Ansatz, der von Ihnen verfolgt wird, schon nachvollziehen. (Zuruf Freie Demokraten: Oh!) Sicher ist es sinnvoll und richtig, Wege zu gehen, die unsere Wirtschaft stärken. Allerdings müssen wir auch darüber nachdenken, wo wir Grenzen ziehen; denn, wenn wir diese Grenzen immer weiter verschieben, haben wir am Ende gar keine Regelung für die Öffnungszeiten mehr. Geschäfte können dann an 24 Stunden an sieben Tage pro Woche offen sein. Ihr Vorschlag ist davon noch entfernt, allerdings ist er ein weiterer Schritt in diese Richtung, insbesondere – darauf möchte ich klar hinweisen – im Gegensatz zur letzten Änderung des Gesetzes im Jahr 2024. Sie wollen die bis jetzt geschützten Adventssonntage diesem, ihrem eigenen, Schutz entziehen. Neben anderen Gründen habe ich aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten meine Zweifel, ob das der richtige Weg ist; denn gerade kleine Geschäfte werden durch die Öffnungszeiten vor große personelle Probleme gestellt. Zweifel, ob dieses Mehr an Öffnungszeiten und die damit verbundenen Kosten durch ein Mehr am Umsatz ausgeglichen werden, kann man sicher haben. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Findet gerade in diesen Geschäften aber wirklich ein Mehr an Umsatz statt, oder verschiebt sich nur der Umsatz auf andere Tage? (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das kann ja das Geschäft entscheiden!) Aber davon abgesehen, rechtlich mag die Veränderung der Ladenöffnungszeiten, wie Sie sie dargestellt haben, zulässig sein. Das Bundesverfassungsgericht bzw. das Bundesverwaltungsgericht hat uns hierbei Handlungsspielraum gegeben, soweit nämlich Güter von Verfassungsrang gegeneinander zur Abwägung stehen. Zu fragen bleibt aber, ob wir jede rechtliche Möglichkeit auch tatsächlich nutzen wollen und müssen. Auf der einen Seite steht das wirtschaftliche Interesse. Dieses Interesse gilt es nun abzuwägen. Wie sieht es denn mit dem Interesse der Beschäftigten aus? Hier mag man noch entgegnen, diesem wird durch Vorschriften zum Arbeitsschutz und durch höheres Entgelt Rechnung getragen. Schwierig wird es bei der Frage, ob und wie sich das Verkaufspersonal freiwillig für diese Arbeit meldet. Der soziale Druck in einem Unternehmen wird nämlich immens groß. Dann kommt noch der Wert der Familie dazu, und das gerade in der Adventszeit, in einer Zeit, in der sich die Familie trifft und zusammenfindet. Der familiäre Zusammenhalt wird gestärkt. Nicht ohne Grund heißt es im Grundgesetz: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Gerade in der heutigen Zeit, in der dieser Wert aus verschiedenen Gründen unter Druck geraten ist, sollten wir an ihm festhalten und ihn stärken. Weihnachtsmärkte können dazu ein Beitrag sein. Bei einem verkaufsoffenen Adventssonntag sehe ich das nicht, insbesondere nicht bei mehr als vier verkaufsoffenen Sonntagen, weil der Weihnachtsmarkt vier Wochen hat. Das Zusammensein auf dem Weihnachtsmarkt, liebe FDP, bei einem Glühwein stärkt die Gemeinschaft, aber sicherlich nicht das hektische Durchstöbern eines Geschäftes auf der Jagd nach Weihnachtsgeschenken. Auch Ihr Argument, in anderen Bundesländern gehe das doch auch, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) halte ich für wenig stichhaltig. Richtig, in einigen anderen Bundesländern, besonders im Osten, ist diese Frage anders geregelt. (Zuruf Freie Demokraten: Bayern! NRW!) Aber müssen wir das auch machen, weil es andere machen? (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das macht man auch im katholischen Köln!)

Alle Reden von Sabine Bächle-Scholz Protokoll ↗