Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der AfD besetzt kein neues Thema. Wir haben vor einem halben Jahr ausführlich über das Thema der Straßenausbaubeiträge in diesem Hohen Hause debattiert, und ich glaube, Sie können nicht ernsthaft erwarten, dass sich seitdem irgendetwas verändert hat. Von daher könnte ich es mir einfach machen und auf meine Ausführungen in der Debatte vor der Sommerpause verweisen. All das, was ich dort gesagt habe, beansprucht auch weiterhin Gültigkeit. (Robert Lambrou (AfD): Das gilt auch für uns!) Der Gesetzentwurf der AfD ist vor allem nicht durchdacht, und er ist auch nicht seriös. Er ist damit vor allem ein Beispiel dafür, dass es gut ist, dass Sie keine Verantwortung im Land und in den Kommunen tragen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD: Abwarten!) Das Problem der Straßenausbaubeiträge ist in Hessen seit einer Gesetzesneufassung im Jahre 2018 kein so drängendes mehr. Das missachten Sie immer wieder: dass wir inzwischen eine völlig andere Rechtslage geschaffen haben. Es ist den Kommunen nämlich freigestellt, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Damit besteht auch ein gravierender Unterschied zu Rheinland-Pfalz. Sehr geehrter Herr Vohl, das ignorieren Sie auch völlig, wenn Sie auf die Stellungnahme der CDU in Rheinland-Pfalz verweisen. In Rheinland-Pfalz besteht eine Pflicht, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Eine solche Pflicht besteht in Hessen überhaupt nicht; (Robert Lambrou (AfD): Und die CDU will es trotzdem komplett abschaffen!) denn hier ist es den Kommunen freigestellt, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen oder nicht. (Robert Lambrou (AfD): Ja, weil wir Druck machen!) Es sind immer mehr Kommunen, die darauf verzichten, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Inzwischen ist es die Hälfte der Kommunen in Hessen, die auf dieses Instrument verzichtet hat. Dabei sind insbesondere auch Kommunen, die durchaus als etwas finanzschwächer gelten, beispielsweise im Schwalm-Eder-Kreis oder im Vogelsbergkreis. Mit dem Gesetz, das der Hessische Landtag im Jahre 2018 verabschiedet hat, haben wir vor allem die kommunale Selbstverwaltung in den Mittelpunkt gestellt. Das ist unser Leitmotiv im Umgang mit den Kommunen. Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, es fällt immer wieder auf, dass Sie gerade mit diesem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ein Problem haben. (Robert Lambrou (AfD): Die Bürger zahlen trotzdem!) Für uns ist es entscheidend, dass wir den Kommunen Spielräume einräumen. Dabei will ich auch darauf hinweisen, dass diese schwarz-rote Landesregierung, dass diese schwarz-rote Regierungsmehrheit gerade in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, um die Kommunen weiter zu unterstützen. Das hier ist die kommunalfreundlichste Landesregierung des Landes Hessen, jedenfalls in den letzten Jahrzehnten. (Lebhafter Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Ich will darauf hinweisen, dass das Hohe Haus die HGO geändert hat. Das Kommunalrecht wurde im Interesse der Kommunen und im engen Schulterschluss mit den Kommunen geändert. Wir beraten in diesem Hause über das Kommunale Flexibilisierungsgesetz. Der Hessische Landtag hat gestern ein Entbürokratisierungsgesetz beschlossen. Es gibt eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs, bei dem auch das Thema der Straßenausbaubeiträge eine Rolle spielt, beispielsweise beim Siedlungsindex und bei der Investitionsförderung. Es gibt ausdrückliche Förderprogramme für das Thema der Straßenausbaubeiträge, auch seitens des Landes. Wir stehen also an der Seite der Kommunen und schaffen ihnen Spielräume, damit sie vor Ort die richtigen Entscheidungen für die Kommune und vor allem für die Menschen vor Ort treffen können. (Beifall CDU und SPD – Robert Lambrou (AfD): Sie könnten sie aber auch ganz abschaffen!)
