Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrter Herr Prof. Roßnagel, als Erstes möchte ich mich im Namen der Hessischen Landesregierung ganz herzlich für Ihre Arbeit und die vorgelegten Tätigkeitsberichte bedanken. Sie haben zum Schluss Ihrer Rede gesagt, Hessen ist beim Thema Datenschutz auf einem guten Weg. Das ist ein Kompliment, das sich vor allem an Sie selbst und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet; denn die gute Stellung, die Hessen beim Thema Datenschutz hat, ist wesentlich auch Ihnen zu verdanken. (Allgemeiner Beifall) Sie genießen als Behörde eine hohe Autorität. Sie handeln unabhängig, Sie stehen für eine hohe fachliche Kompetenz in Hessen und – wie Sie als Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten bewiesen haben – auch deutschlandweit. Sie stehen außerdem für Bürgernähe und für Beratung. Sie haben in Ihrem Bericht eindrucksvoll hervorgehoben, dass Sie für die Menschen ansprechbar sind, dass Sie für Unternehmen und zum Beispiel auch für Arztpraxen ansprechbar sind. Das schafft Vertrauen, und das ist wichtig. Auch dafür gebühren Ihnen Dank und Anerkennung. Sie bringen den Grundrechtsschutz zur Geltung. Datenschutz ist keine Nebensache. Datenschutz ist Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat und das im Übrigen im Rahmen einer Volksabstimmung explizit in Artikel 12a der Hessischen Verfassung aufgenommen wurde. Ich bedanke mich dafür, dass Sie auch die Landesregierung immer wieder beraten. Ich meine schon, dass wir ein gutes und konstruktives Miteinander haben; und mein Bericht, den ich dem Kabinett auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsberichts vorgelegt habe, hat aufgezeigt, dass wir sehr viele Anregungen von Ihnen gerne aufgegriffen haben. Denn auch für uns in der Regierung gilt, dass der Datenschutz ein ganz wichtiges Anliegen ist, dem wir uns mit Priorität widmen. Gleichwohl – auch das hat die Debatte schon gezeigt – kann es Spannungsfelder geben, auch zwischen einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten und einer Landesregierung. Diese Spannungsfelder folgen zunächst daraus, dass wir es mit sehr dynamischen Entwicklungen zu tun haben, gerade im Bereich der Digitalisierung, insbesondere bei der Nutzung künstlicher Intelligenz. Auch darauf wurde in der Debatte bereits hingewiesen. An vielen Stellen betreten wir in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht Neuland. Dass es dabei unterschiedliche Meinungen geben kann, liegt, glaube ich, in der Natur der Sache. Außerdem haben wir auf das eine oder andere Thema leicht unterschiedliche Perspektiven, manchmal aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen und Interessen. Dieses Spannungsfeld wird beim Thema innere Sicherheit immer wieder deutlich: auf der einen Seite Datenschutz, auf der anderen Seite innere Sicherheit. Beides ist von großer Bedeutung, und es sollte unser gemeinsames Ziel sein, hierbei einen Einklang herzustellen. Auch bei der Sicherheit braucht es Grenzen, die der Datenschutz setzt. Genauso ist es aber richtig, dass der Datenschutz der Sicherheit nicht im Wege stehen darf; denn Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Gerade Innenpolitiker wiederholen es regelmäßig: Die Sicherheitslage ist angespannt. Wir haben es mit neuen Bedrohungsformen – auch von außen kommenden – zu tun, und deshalb müssen wir darauf neue Antworten geben – datenschutzkonform, aber eben auch unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitslage. An dieser Stelle will ich noch einmal hervorheben, dass ich die Änderungen, die wir im neuen Polizeirecht vorgesehen haben, für notwendig halte, wenn es beispielsweise darum geht, dass wir Videoüberwachungen vor religiösen Einrichtungen ermöglichen, um insbesondere jüdische Gemeinden zu schützen. Dabei geht es nicht um die Überwachung von Gläubigen, sondern um den Schutz von Gläubigen, damit sie ihre Religionsfreiheit tatsächlich ausüben können. Außerdem haben wir unter ganz engen Voraussetzungen die Anwendung der biometrische Gesichtserkennung zugelassen. Dabei gehen wir mit der Zeit. Uns geht es dabei ausschließlich darum, dass erfolgreich nach vermissten Personen gesucht werden kann und dass Terrorgefahren rechtzeitig erkannt und reduziert werden. Es geht also um den Schutz von Menschenleben. An dieser Stelle bin jedenfalls ich auch weiterhin der Überzeugung, dass die Sicherheit Vorrang genießen muss. Ich will zum Schluss noch darauf hinweisen, dass dies auch die Auffassung ist, die die Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche in Bremen gemeinsam vertreten hat. Dort haben wir nämlich einstimmig einen Beschluss gefasst, der auf dem hessischen Polizeigesetz gründet. Auch andere Bundesländer, zum Beispiel das rot-grün regierte Niedersachsen, folgen inzwischen bei ihren Reformen des Polizeirechts dem, was wir in Hessen bereits gesetzt haben. (Beifall CDU und SPD) Lieber Herr Prof. Roßnagel, auch wenn wir an dieser nicht ganz beieinander sind, danke ich Ihnen noch ganz herzlich für Ihre wertvolle Arbeit, für die wichtigen Impulse, die Sie geben. Ich setze auch weiterhin auf ne konstruktive Zusammenarbeit – im Interesse des schutzes und damit vor allem im Interesse der Menschen Hessen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
