Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Leveringhaus. – Herr Prof. Roßnagel, Sie haben das Wort. Bitte. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich stelle den Dreiundfünfzigsten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz vor; er betrifft das Jahr 2024. Auch im Jahr 2024 gab es in Hessen keine schwerwiegenden Verstöße gegen den Datenschutz. Dennoch machten mehr Bürgerinnen und Bürger Verletzungen ihrer Grundrechte geltend. Wir gehen jeder Beschwerde nach und stellen Verstöße ab. Ich möchte heute nicht so sehr auf die repressiven Aufgaben der Datenschutzaufsicht abstellen, sondern auf ihre präventive, helfende Tätigkeit. Im letzten Jahr haben nämlich vor allem die datenschutzrechtlichen Beratungen zugenommen: 1.171-mal haben Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und betroffene Personen schriftlich um Beratung gebeten, noch öfter erfolgten Beratungen am Telefon. Viele wollen den Datenschutz umsetzen, wissen aber nicht, Hier helfen wir gerne. Beratungen erfolgten auch im Rahmen von Beschwerdeverfahren. Auch in diesen zeigen wir auf, wie eine tenschutzgerechte Datenverarbeitung möglich ist. gen erfolgten zum Beispiel gegenüber kleinen und leren Unternehmen, Kommunen, Schulen und Schulträgern, Werbetreibenden, Personalvermittlern, Anbietern Parkraumüberwachungssystemen, Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Reha-Kliniken. Ein wichtiges tungsthema war die Nutzung von Systemen künstlicher Intelligenz. 15 Beratungen erfolgten in Gesetzgebungsverfahren, denen meine Empfehlungen meist übernommen auch etwa zu den Gesetzesnovellen zur hessischen und zum hessischen Verfassungsschutz. Nicht in allen len waren wir einer Meinung mit dem Innenministerium. Eine besondere Form der Beratung war das Genehmigungsverfahren zu den neuen Verhaltensregeln des bands „Die Wirtschaftsauskunfteien“. In intensiven handlungen konnten wir erreichen, dass die neuen tensregelungen für die betroffenen Personen erheblich bessert wurden, bevor ich sie genehmigte. Ich habe auch das Digitalministerium zum Videokonferenzsystem Teams von Microsoft beraten. Aus diesem lass haben wir direkt mit Microsoft intensiv verhandelt. Wir haben in diesem Jahr, also 2025, diese Verhandlungen fortgesetzt und auf Microsoft 365 insgesamt ausgedehnt. Wir konnten Verbesserungen erreichen und daher vor nem Monat in einem umfangreichen Gutachten feststellen, dass Microsoft 365 – unter Mitwirkung der verantwortlichen Nutzer – datenschutzkonform eingesetzt kann. Diese Feststellung bringt für Unternehmen, den und Kommunen Rechtssicherheit. Eine besondere Beratung erfolgte für 14 Bundesländer ihre Aufsichtsbehörden zur Bezahlkarte für Asylsuchende. Hier konnten wir beim Ausschreibungsverfahren und der Datenschutzfolgenabschätzung unterstützen. Nur in seltenen Fällen waren in den Beschwerdeverfahren Abhilfemaßnahmen notwendig oder mussten nen verhängt werden. In 55 Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen, in 13 Fällen Anweisungen erteilt und 47 Fällen Geldbußen verhängt, insgesamt in einer von 545.000 Euro. Diese Fälle sind über viele Gesellschaftsbereiche Besonders auffällig sind unter anderem Arztpraxen, betreibende und Polizisten, die aus privaten Gründen polizeilichen Auskunftssystemen recherchieren. Auch nicht auf unsere Auskunftsersuchen oder Anordnungen agiert, muss mit Geldbußen rechnen. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Bearbeitung von Beschwerden, Nachfragen und Beratungen. Die der schriftlich zu bearbeitenden Vorgänge stieg gegenüber dem Vorjahr um 10 % auf 7.892. Diese Zahl wird im Jahr 2025 um etwa weitere 40 % steigen und damit sere Arbeitskapazität übersteigen. Ich vermute als grund für diesen ungewöhnlichen Anstieg, dass mehr Beschwerdeführer ihre Beschwerde von einem Chatbot schreiben lassen. Meldungen von Datenschutzverletzungen nahmen 1.934 im Jahr 2023 um 11 % auf 2.141 im Jahr 2024 wie. Das ist der bisherige Höchstwert. Mit einer hohen Dunkelziffer ist zu rechnen. Unter diesen sind 482 Cyberangriffe auf IT-Systeme in daHessen, 20 weniger als im Jahr 2023. Der Schaden steigt Beratun- jedoch stetig an; denn diese Angriffe richten sich zunehmitt- mend gegen Auftragsverarbeiter, die für viele Unternehmen und Behörden Daten verarbeiten. Auffällig ist auch, von dass die Cyberangriffe auf hessische Kommunen zugenommen haben und teilweise sogar erfolgreich waren. Wir anaBeralysieren und bewerten alle Meldungen und versuchen dazu beizutragen, sie in ihrem Schadenspotenzial zu beschränken und ihre Wiederholung zu verhindern. in Zusätzlich zu dieser Aufsichtstätigkeit war ich im Jahr wurden, 2024 Vorsitzender der Konferenz der unabhängigen DatenPolizei schutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. In Fäl- dieser Funktion hatte ich die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden nach außen zu vertreten und nach innen zu koordinieren. VerIch lege auch den Siebten Tätigkeitsbericht als BeauftragVer- ter für Informationsfreiheit vor. In dieser Funktion habe ich Verhal- viele Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer verInformationsansprüche unterstützt. Die Zahl der Beschwerden und Beratungen stieg von 99 auf 116. Zu den Fragen, die wir beantworten mussten, will ich kurz An- zwei Beispiele nennen. Das Informationsfreiheitsrecht soll die Zivilgesellschaft unterstützen, mehr Transparenz über das Handeln der öffentlichen Verwaltung zu gewinnen. Es ist kein Mittel für Mitglieder der öffentlichen Verwaltung, eisich Informationen zu beschaffen, zu denen sie nach den Verwaltungsregeln keinen Zugang haben. Daher können sich zum Beispiel Stadtverordnete oder Personalräte nicht werden auf die Informationsfreiheit berufen. BehörDer Anspruch auf Informationszugang besteht gegenüber manchen öffentlichen Stellen wie dem Landtag, den Geund richten oder den Strafverfolgungsbehörden nur, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. bei Keine Verwaltungsaufgabe ist jedoch die Durchführung einer wissenschaftlichen Tagung. Daher war der Antrag auf Herausgabe der Referate einer Tagung im Landtag, die ohnehin als Buch veröffentlicht werden, abzulehnen. SanktioZusammenfassend kann ich feststellen, dass sowohl der in Datenschutz als auch die Informationsfreiheit in Hessen Höhe akzeptiert werden und sich auf einem guten Weg befinden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. verteilt. (Allgemeiner Beifall) Werin wer
