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Frank Lortz

09.12.2025 Sitzungen 21/55

Vielen Dank. – Das Wort erhält Frau Staatsministerin Stolz. Diana, bitte. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute geht es um Klarheit, Verantwortung und den Mut zur Entscheidung. Bei dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD geht es darum, wie ein moderner Rechtsstaat zielgerichtet hilft. Wir reden über Menschen, Gefahrenlagen und den Schutz der Allgemeinheit. Wir reden über die Grundrechte, die niemals leichtfertig angetastet werden dürfen. Es geht um Situationen, in denen der Staat die doppelte Verantwortung trägt, nämlich für den Schutz der Betroffenen und für den Schutz der Allgemeinheit. Gerade deshalb verlangt diese Debatte Sachlichkeit, Ernsthaftigkeit und Respekt (Beifall CDU und SPD) vor den Sorgen der Betroffenen und vor den Erfahrungen derjenigen, die tagtäglich in der medizinischen Versorgung arbeiten. Zugleich vertrauen die Bürgerinnen und darauf, dass der Rechtsstaat alles unternimmt, um sie Gefahren zu schützen. Beiden Seiten gerecht zu dem Schutz der Betroffenen und der Sicherheit der meinheit, das ist der Anspruch dieses Gesetzes. Ich möchte zu Beginn meiner Rede ganz deutlich len: Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist und bleibt nes, ein Hilfegesetz. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Der vorliegende Entwurf stärkt dieses Grundprinzip. nimmt zwei klar umrissene Punkte in den Blick. stellt er klar: Auch schwere Suchterkrankungen mit trollverlust sind psychische Störungen im Sinne des setzes, damit diese Menschen künftig schneller Hilfe kommen. Zweitens stärkt er die Zusammenarbeit der teiligten durch interdisziplinäre Fallkonferenzen. Lassen Sie mich ganz offen sagen: Es ist gut, dass ein cher Gesetzentwurf diskutiert und abgewogen wird. es geht um Grundrechte der Betroffenen und der meinheit. Es handelt sich um ein sehr sensibles Es geht um Menschen. Darum bedarf es sorgfältiger wägung in einem eng begrenzten Ausnahmefall. Es ist deshalb gut, dass die Voraussetzungen deutlich fasst werden. Der Entwurf sieht vor, die Rolle der systeme zu stärken. Die Datenverwendung soll werden. Die Rechte der Betroffenen sollen ausdrücklich abgesichert werden. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Es besteht eine Fürsorgepflicht gegenüber den Menschen, die psychisch erkrankt sind. Sie müssen Zugang zur handlung haben. Sie dürfen nicht stigmatisiert werden. Rechte müssen sie wahren können. Zugleich besteht aber auch eine Schutzpflicht gegenüber der Allgemeinheit. Wenn von Einzelnen erhebliche ren für andere ausgehen, darf der Staat nicht wegsehen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet: Beides wird nicht gegeneinander ausgespielt, sondern in einem transparenten überprüfbaren Verfahren miteinander abgewogen. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Deshalb gilt: Jede Unterbringung nach dem PsychKHG an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Sie gerichtlich angeordnet und gerichtlich überprüft. geschieht im rechtsfreien Raum. Das Gesetz wird einen transparenten und nachvollziehbaren gesetzlichen Rahmen schaffen, in dem auch der Umgang mit lichen Daten klar geregelt und auf das Erforderliche grenzt wird. Der zentrale Baustein werden die interdisziplinären konferenzen sein. In diesen Konferenzen wird es um Betrachtung des Einzelfalls gehen. Ärztinnen und der Sozialpsychiatrische Dienst, die Ordnungs- und lizeibehörden werden an einem Tisch sitzen, um auszutauschen und um zu klären: Was braucht diese son, wenn sie aus der Klinik entlassen wird? Welche handlung und welche Unterstützung braucht sie? Schutzmaßnahmen sind sinnvoll? Wie gelingt es, dass mand aus dem Hilfesystem fällt? Diese Konferenzen werden jede Person individuell betrachten. Sie werden medizinische, psychosoziale und sicherheitsrelevanten Perspektiven bündeln. Sie haben ein klares Ziel: Sie wollen die beste Kombination aus UnterBürger stützung und Gefahrenabwehr finden. vor werden, Erstmals werden diese Fallkonferenzen nun gesetzlich geAllge- regelt werden. Als Landesregierung werden wir die Umsetzung eng begleiten. Hierzu werden wir eine Arbeitsgruppe aus dem Gesundheits- und Innenministerium mit den klarstelPartnern vor Ort einberufen. Auch heute schon sieht das eiGesetz bei jeder Entlassung nach dem PsychKHG eine Meldung der psychiatrischen Klinik an den Sozialpsychiatrischen Dienst vor. Er Künftig wird zusätzlich gelten: Eine Mitteilung an die Erstens Polizei und die Ordnungsbehörden wird nur möglich Kon- sein, wenn die Person wegen Fremdgefährdung nach dem Ge- PsychKHG untergebracht war und bei der Entlassung konbe- krete ärztliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in abBe- sehbarer Zeit eine erhebliche Gefahr für Leben, Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter anderer droht, sofern keine weitere Behandlung erfolgt. Das ist eine sehr solhohe Hürde. Denn Allge- (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Thema. Die große Mehrheit der psychisch erkrankten Menschen Abwird von dieser Regelung nie betroffen sein. Jeder von uns kann von einer psychischen Erkrankung betroffen sein. Es gedarf keine Stigmatisierung geben. In seltenen Fällen, in deHilfenen bereits eine richterlich angeordnete Unterbringung webegrenzt gen Fremdgefährdung stattgefunden hat und eine Gefahr für andere besteht, muss aber hingesehen werden. Das sind wir der betroffenen Person und der Allgemeinheit schuldig. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) In diesen eng begrenzten Einzelfällen sind gezielte InforBemationen erforderlich. Sie müssen inhaltlich auf das notIhre wendige Maß begrenzt werden und müssen zeitlich befristet sein. Es gilt: Wer Hilfe sucht, soll das ohne Angst tun können. GefahWer in Not ist, muss Hilfe bekommen und muss keine Kontrolle fürchten. und Die neuen Mitteilungsregeln werden nur Personen betreffen, bei denen bereits eine gerichtliche Unterbringung wegen akuter Fremdgefährdung angeordnet wurde. Bei denen war die Situation also so zugespitzt, dass der Staat schon ist massiv in die Grundrechte eingegriffen hat. wird Dieses Gesetz ist sinnvoll, weil es psychisch erkrankten Nichts Menschen einschließlich schwer abhängiger Personen den deshalb Zugang zur Hilfe erleichtert. Die Zusammenarbeit der Hilfesysteme wird verbessert werden. Es wird dabei helfen persönkönnen, schwere Straftaten zu verhindern. beSorgfalt, Hilfe und gute Strukturen sind für die Betroffenen, für ihr Umfeld und für unsere gesamte Gesellschaft Falldie beste Prävention. Jede schwere Straftat, jedes schwedie re Unglück, das durch eine bessere Abstimmung und ein Ärzte, frühzeitiges Eingreifen verhindert werden kann, ist diese Pogemeinsame Anstrengung wert. sich Per- (Beifall CDU und SPD) BeWelche Wir schulden diesen Einsatz den Menschen, die unsere nie- Hilfe brauchen. Wir schulden ihn denen, die erwarten dürfen, dass der Staat seine Schutzpflicht wahrnimmt. Darum befürwortet die Hessische Landesregierung diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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