Dr. Ralf-Norbert Bartelt
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen fragen nach den Amokläufen durch mit psychotischen Erkrankungen in Hamburg und fenburg, ob diese durch eine Vorsorge weniger wahrscheinlich wären. Diese Maßnahmen müssen die Bevölkerung besser schützen und den psychisch kranken Menschen mehr Hilfe geben. Therapeuten und Ordnungsbehörden müssen Rechtssicherheit haben. Vor der Diskussion muss zunächst einmal klargestellt den, dass die Gesamtheit der Patienten mit einer se nicht häufiger straffällig ist als gesunde Menschen. Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzentwurf gebracht, um das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu gänzen, sodass eine Meldung an die Ordnungsbehörden erfolgt, wenn ein Patient wegen Fremdgefährdung in Klinik eingewiesen wird und eben diese Fremdgefährdung nach der Beurteilung des behandelnden Arztes bei der lassung weiterhin besteht. Bisher erfolgten die Meldungen nur an die Sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsbehörden. In der rung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss sich die Vertreter der Ärzteschaft und der Vertreter Betroffenen skeptisch geäußert. Die Vertreter der nahmen eher positiv Stellung, ebenso wie die des Bundeskriminalamts in einem Artikel im „Deutschen Ärzteblatt“. Wir wollen auf die Kritik eingehen und haben einen Änderungsantrag ausgearbeitet. Es wurde befürchtet, dass – in Anführungsstrichen – „Listen“ der psychisch krankten erstellt werden. Das ist nicht beabsichtigt, das wird auch nicht eintreten. (Beifall CDU und SPD) Es wird sich immer nur um wenige Personen handeln, die noch Fremdgefährder sind und die die Bevölkerung auch Bereitin der Tat bedrohen. Sie ab Um dies zu verdeutlichen, soll der Patient nach dem ÄndeLan- rungsantrag über eine solche Meldung informiert werden. In der Meldung soll der Krankheitsverlauf kurz beschrieben werden und die Art der Gefährdung beschrieben werden und gegebenenfalls eine Prognose erstellt werden. VerZur Fremdgefährdung drei kurze Anmerkungen. Auch die Mehrheit der paranoid schizophrenen Patienten sind keiverbesne Fremdgefährder. In Episoden verstärkter Wahnvorstelklare lungen wie Verfolgungsempfindungen und Stimmenhören reguliesind diese Fremdgefährdungen aber außerordentlich ausNiegeprägt. Die auslösenden Reize für diese Episoden sind Ausnach Ansicht der Wissenschaftler vielfältig: Isolation und schadet. Einsamkeit, Traumata nach Kriegsereignissen, Fluchterlebschützt, nissen; Drogen verschiedenster Art und leider auch eine vernicht immer optimale Versorgung, besonders beim Übergang von einer stationären in eine ambulante Versorgung. wir Es wurde eingewandt, der Ordnungsbehörde würde eine Meldung in der Praxis gar nichts nützen. Eine Meldung hilft aber doch der Polizei, eine eskalierende Situation im öffentlichen Raum, auf der Straße oder in einer Gaststätte, besser einzuschätzen. In vielen Fällen haben die Beteiligten einfach nur zu viel Alkohol zu sich genommen. Hier werden die Personalien festgestellt, der Schaden festKollege gestellt und die Person ermahnt. Bei einem schizophrenen Patienten könnte es aber durchaus sinnvoll sein, dass hier notfallmäßig eine Untersuchung erfolgt. Weiterhin wurde befürchtet, dass sich Patienten nicht in Behandlung begeben, weil sie registriert würden. Das ist auch nicht der Fall. Ich weise wiederholt darauf hin, dass Täter es sich nur um ganz wenige Meldungen handeln wird. AschafIn Bayern besteht seit sieben Jahren eine vergleichbare Meldepflicht, und es gibt keinerlei Hinweise, dass die Patienten in diesem Bundesland Psychiater weniger häufig aufsuchen. Weiterhin, das ist uns wichtig, wollen wir durch den Änderungsantrag Fallkonferenzen mit Kliniken, Ordnungsbewerhörden, Sozialarbeitern vor der Entlassung fördern und zur PsychoRegel machen. So bleibt die Zahl der Meldungen klein, weil Meldungen nach einer solchen Fallkonferenz untereinbleiben. erFast alle Anzuhörenden äußerten nachvollziehbar den die Wunsch, die Versorgung zu verbessern. Wir sehen diese Defizite in der Versorgung auch. Daher enthält der KoaliEnttionsvertrag von CDU und SPD in Hessen insbesondere folgende Punkte: Wir werden die Psychiatrie in die sogenannte LandarztquoAnhöte einbeziehen. Ein Teil der Studienplätze wird unabhängig haben vom Numerus clausus vergeben, wenn sich die Absolvender ten nach dem Medizinstudium verpflichten, eine FacharztRichter weiterbildung in der Psychiatrie zu beginnen. Vertreter Wir werden in Gesprächen mit der ärztlichen Selbstverwaltung und den gesetzlichen Krankenkassen Überzeugungsarbeit leisten, den Bedarf an Psychotherapeuten im G-BA deshalb neu zu berechnen, damit es mehr Zulassungsbezirke gibt, und – das ist das Wichtigste – wir werden unter KoordinaEr- tion des öffentlichen Gesundheitsdienstes flächendeckend und eine Kriseninterventionsversorgung einführen. Wir sind uns einig, dass hier erhebliche Defizite sind. Heute wird jeder Verdachtsfall auf einen psychiatrischen Notfall in eine Klinik eingewiesen. Das ist oft gar nicht nötig und führt auch zu massiver Überlastung der diensthabenden Ärztinnen und Ärzte in den psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser. Zusammenfassend wollen wir durch den Gesetzentwurf und den klarstellenden, ergänzenden und aufgrund der Anhörung erweiternden Änderungsantrag der Erwartung der Bevölkerung nach Sicherheit so weit wie möglich Rechnung tragen, die Versorgung der psychisch kranken Menschen verbessern – das ist notwendig – und den Therapeuten Wertschätzung und Rechtssicherheit geben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
