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Frank Lortz

09.12.2025 Sitzungen 21/55

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Wir eröffnen die Aussprache. Zunächst hat sich für die CDU-Fraktion der Kollege Dr. Bartelt gemeldet. Norbert, bitte. (Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU): Ein anderer soll anfangen!) Machen wir erst mit dem Kollegen Pürsün weiter. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für psychisch erkrankte Menschen hat deutlicher gesprochen, als es jede Stellungnahme der Opposition je könnte: Der Vorschlag der Regierungskoalition ist unausgereift, fachlich nicht gedeckt (Beifall Freie Demokraten) und droht, das Gegenteil dessen zu bewirken, was Sie vorgeben zu erreichen. Der einzige Punkt, der nicht abgelehnt wurde, ist die Selbstverständlichkeit, dass Abhängigkeitserkrankungen psychische Erkrankungen sind. Aber das reicht nicht. Diese Selbstverständlichkeit dient nun als Einstieg in eine neue Meldepflicht an Polizei und Ordnungsbehörden, die von nahezu allen Sachverständigen abgelehnt wird. (Beifall Freie Demokraten) Damit vollziehen Sie einen Paradigmenwechsel im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Kliniken und Gesundheitsämter sollen künftig Ordnungsbehörden informieren, obwohl diese Behörden selbst einräumen, dass sie vielfach gar nicht wissen, wie sie solche sensiblen Daten verwerten sollen. Das zeigt, dass dieses Gesetz keinen fachlichen Mehrwert hat. Es hat ausschließlich Symbolcharakter. (Beifall Freie Demokraten) Die Kritik an der Anhörung war eindeutig. Das Amtsgericht Fulda, die HLS, der Paritätische, Professoren aus Frankfurt, die psychiatrische Versorgung aus Hanau, die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Kommunalen Spitzenverbände warnen vor Stigmatisierung, Vertrauensverlust und einer Schwächung der Versorgung. Viele Betroffene würden aus Angst vor einer Meldung notwendige Behandlungen meiden. Das gefährdet Leben. Die Fachleute warnen zudem vor unklaren Rechtsbegriffen, die zu massenhaften Meldungen führen werden, ohne irgendeinen Sicherheitsgewinn. Sie warnen vor einer Überlastung der Behörden und einem Fokus auf Gefahrenabwehr, obwohl Versorgung und Prävention wirksamer wären. Dabei gibt es längst rechtliche Möglichkeiten: § 34 StGB, das bestehende Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, der Gewahrsam im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ihr Entwurf schafft nichts Neues. Er schürt nur Angst und Unsicherheit. Der Änderungsantrag ändert am Kernproblem überhaupt nichts. (Beifall Freie Demokraten) Sie ergänzen Löschfristen, Informationspflichten, verschärfen Formulierungen und führen interdisziplinäre Fallkonferenzen ein. Doch all das bleibt an die Meldepflicht gekoppelt. Fallkonferenzen funktionieren nur, wenn sie die Versorgung verbessern, nicht, wenn sie ein Meldesystem flankieren. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fachpraxis hat eindeutig versichert, dass es keines Gesetzes bedarf, um stationäre Einrichtungen zu regeln. Die Praxis arbeitet rechtskonform und kompetent. Sie ist jeden Tag mit diesen Fällen befasst – nicht die Regierungskoalition. Es ist vermessen, zu glauben, ministerielle Distanz könne fachliche Erfahrung ersetzen. Ein solches Gesetz blockiert die Weiterentwicklung fachlicher Standards, weil es starre Strukturen vorgibt, die den komplexen Situationen in der Versorgung nicht gerecht werden. Es besteht kein solcher Regulierungsbedarf, und trotzdem regulieren Sie weiter. Der Änderungsantrag kaschiert nur, dass das gesamte Konzept fachlich gescheitert ist. Die entscheidende Frage bleibt: Welche konkrete Verbesserung erreicht dieses Gesetz? – Die Antwort aus der Praxis ist eindeutig: Keine. Stattdessen entstehen neue Unsicherheiten und Risiken. Die wirklichen Probleme sind bekannt: Lücken im Übergang zur ambulanten Versorgung, lange Wartezeiten auf Therapieplätze, fehlende Kapazitäten der Sozialpsychiatrischen Dienste, ein unzureichender Krisendienst, mangelhafte ambulante Nachsorge. Die Fachleute haben all das klar benannt. Nichts davon findet sich im Gesetz. Stattdessen erweitern Sie die Möglichkeiten zur Datenweitergabe und greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Sensible Gesundheitsdaten sollen an Ordnungsbehörden gehen, ohne dass diese Behörden benennen könnten, was sie damit anfangen sollen. Das ist Symbolpolitik, und Symbolpolitik hat noch nie ein Versorgungsproblem gelöst. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Sachverständiger hat zu Recht davor gewarnt, dass dieses Gesetz ein Dominostein sein könnte, der zur weiteren Einschränkung demokratischer Rechte führt. Ein anderer sprach von Aktionismus, der psychische Erkrankungen in den Bereich der inneren Sicherheit verschiebt; genau das erleben wir. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, im sogenannten 7-Punkte-Plan der Landesregierung bringen Sie dieses Gesetz als Lösung für die Zustände im Frankfurter Bahnhofsviertel an. Das ist geradezu grotesk. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drogenabhängigkeit ist eine Erkrankung. Die ambulante Versorgung ist entscheidend. Wo bleibt das Engagement über Worte hinaus? Die Antworten der Landesregierung zur Drogenpolitik zeigen keinerlei Engagement und schaft, sich einzubringen und auch entgegenzusteuern. sind das Gegenteil dessen, was Innenminister Poseck und an erklärt. Hier scheint es keine Einigkeit in der desregierung zu geben – und das ist schädlich. (Beifall Freie Demokraten) Abschließend zum misslungenen Gesetzentwurf: Die sorgung muss gestärkt werden – nicht neue Meldestrukturen. Die FDP will ein Gesetz, das die Versorgung sert, statt Misstrauen zu schaffen; ein Gesetz, das Strukturen stärkt, statt funktionierende Praxis zu ren; ein Gesetz, das Vertrauen erzeugt, nicht Angst. mand will dieses Gesetz. Das haben wir Ihnen im schuss deutlich gesagt. Es macht Angst, und es Hessen braucht eine Versorgung, die Menschen Versorgungslücken schließt und Gefahren tatsächlich hindert. Falls das heute noch nicht angekommen ist, beantragen die dritte Lesung. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)

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