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Gerhard Bärsch

AfD 09.12.2025 Sitzungen 21/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über vier Gesetzentwürfe zur Zukunft der Kindertagesbetreuung in Hessen: vier verschiedene Ansätze, zwei davon mit systemischem Anspruch, zwei mit einem klarem Fokus auf Sprachförderung. Lassen Sie mich zunächst eines klarstellen: Es ist unseriös, diese unterschiedlichen Entwürfe über einen Kamm zu scheren, wie es Teile der Opposition zu tun versuchen. (Beifall AfD) Der Gesetzentwurf der Landesregierung und jener der GRÜNEN zielen auf umfassende Systemreformen ab. Unser Entwurf und der der Freien Demokraten konzentrieren sich gezielt auf eines der drängendsten Probleme unserer Zeit: die Sprachförderung. Genau darauf möchte ich heute den Schwerpunkt legen. Meine Damen und Herren, Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, Teilhabe und Integration. Die Fakten aus Hessen sind alarmierend. 12,2 % der Sechs- bis Zwölfjährigen in Hessen haben Sprachentwicklungsstörungen. Das sind rund 53.400 Kinder. Ihre Zahl hat sich seit 2005 nahezu verdoppelt. Etwa 19.000 Kinder müssen in Hessen jährlich verpflichtende Vorlaufkurse besuchen, weil bei der Schulanmeldung erhebliche Sprachdefizite festgestellt wurden. Eine in der „Monatsschrift Kinderheilkunde“ veröffentlichte hessische Studie aus dem Jahre 2022 zeigt, dass vor allem Kinder, die zu Hause kein Deutsch sprechen oder erst spät damit beginnen, im Sprachlichen fast immer auffällig sind und eine gezielte Förderung benötigen. Hinzu kommt: In Hessen fehlen nach wie vor rund 41.000 Kita-Plätze und knapp 11.000 Fachkräfte. Meine Damen und Herren, wir reden hier nicht über Einzelfälle. Wir reden über eine Generation, die ohne eine gezielte Intervention den Anschluss verliert. (Beifall AfD) Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an – nicht mit ideologischen Experimenten, nicht mit bürokratischen Monstern, sondern mit einem klaren, evidenzbasierten Konzept, das die Forderungen der Fachleute bzw. die Notwendigkeiten aus der Praxis aufgreift. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): nicht!) Was macht unseren Ansatz aus? Erstens fordern wir desweit einheitliche Standards. Der Hessische Landkreistag hat es in der Anhörung glasklar formuliert – ich re –: „Wir haben ein Interesse an einer landesweit heitlichen Ausgestaltung der Sprachförderung in hessischen Kindertagesstätten. Sie sollte zeitnah gesetzt werden.“ Genau das leistet unser Gesetzentwurf: verbindliche tagsintegrierte Sprachbildung in allen hessischen Kitas gesetzliche Regelaufgabe mit klaren Standards. Das dringend nötig; denn bisher wird der Sprachstand der der in Hessen nicht systematisch erfasst. Es gibt landesweit erhobenen und vergleichbaren Daten. Gesetzentwurf schließt diese Lücke. (Beifall AfD) Zweitens jährliche Sprachstanderhebung als Steuerungsinstrument. Der Landkreistag brachte es auf den Punkt Zitat –: „Wenn man ein einheitliches Sprachscreening he, wäre es gesteuerter. Salopp formuliert: Es weniger zufällig.“ Unser Entwurf sieht jährliche Erhebungen durch die ta-Fachkräfte vor – alltagsintegriert, mit landeseinheitlich festgelegten, wissenschaftsbasierten Verfahren. Keine maligen Tests, sondern eine kontinuierliche Diagnostik pädagogischen Alltag – das ist der entscheidende schied zum FDP-Entwurf, auf den ich gleich zu komme. Drittens gezielte Mittelverwendung statt Gießkanne. zitiere wieder aus den Ausführungen des Landkreistags: „… wir müssen Parameter finden, auf deren lage wir das Geld sinnvoll verteilen: Kein Gießkannenprinzip also, sondern das Geld soll dorthin hen, wo es sinnvoll ist.“ Unser Entwurf verstetigt das ausgelaufene Bundesprogramm und schafft ein eigenes Landesprogramm Kitas“ mit klaren Schwellenwerten. Einrichtungen einem nachweislich hohen Förderbedarf erhalten che landesfinanzierte Fachkraftstunden – nicht nach schem Gusto, nicht nach Zufall, sondern datenbasiert transparent. Viertens Förderung im vertrauten Setting. Unser fördert dort, wo die Kinder sind: in ihrer vertrauten in gewachsenen Beziehungen, im pädagogischen Alltag durch zusätzliche Sprachförderfachkräfte vor Ort. das forderten die Anzuhörenden in der Anhörung tig. Der Landkreistag warnte beim FDP-Konzept ausdrücklich davor – Zitat –: „… insbesondere Kinder mit einem Sprachförderbedarf in dem Alter sollten nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgenommen werden.“ Die GEW, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und lehnten Kita-Wechsel und Schwerpunkt-Kitas ebenfalls tegorisch ab. Unser Ansatz: Förderung statt Segregation, Alltagsintegration statt Sondereinrichtungen. Eben (Beifall AfD) Fünftens verbindliche Elternarbeit. Sprachförderung funklantioniert nur, wenn die Eltern eingebunden sind. Schuleingangsuntersuchungen in Offenbach zeigten: Wenn die zitieHauptbetreuungsperson fehlerfrei Deutsch spricht, sprechen in 68,7 % der Fälle die Kinder ebenfalls fehlerfrei Deutsch. – Unser Entwurf verankert daher Beratungsangeeinbote als festen Bestandteil der Förderung. den umSechstens originäre, dynamisierte Landesfinanzierung. Alle Kommunalen Spitzenverbände fordern eine auskömmliall- che und dauerhafte Landesfinanzierung. Unser Entwurf liefert zweckgebundene Landeszuschüsse für Sprachförderals Fachkräfte – gesetzlich verankert, nicht als befristetes Proist Kin- jekt, nicht als Haushaltsvorbehalt, sondern als Regelaufgabe mit Rechtsanspruch. keine Unser Kurz gesagt: Die Anhörung hat zentrale Elemente unseres Ansatzes gestützt, von der Forderung nach landesweiten Standards über die parametrisierte Mittelverteilung bis zur alltagsintegrierten Förderung im vertrauten Setting. – Nun komme ich zum FDP-Entwurf, der das gleiche Ziel verfolgt – aber mit kontraproduktiven Mitteln. Die FDP fordert einen einmaligen Sprachtest 18 Monate vor der vorsäEinschulung. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege warnte wäre – ich zitiere –: „Ein einmaliger Test kann die in einer sicheren BeKiziehung entstehenden Prozesse nicht abbilden.“ einDie FDP intendiert bei festgestelltem Sprachförderbedarf im einen Kita-Wechsel zu Schwerpunkt-Kitas. Dies wurde Untervon allen Anzuhörenden einhellig abgelehnt. Der Vertreter sprechen der Fröbel gGmbH stellte fest – ich zitiere erneut –: „Wir … lehnen diesen Ansatz der Spezialisierung Ich … ab. … Er ist für uns nicht inklusiv. … Der spezifische Ansatz, Sondergruppen zu bilden, orientiert Grund- sich an einem kompensatorischen Ansatz.“ Das nenne ich defizitorientiert, werte Frau Kollegin Knell. ge- (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, der FDP-Entwurf zwingt Kin„Sprachder in Sonder-Kitas, statt dass sie in ihrer vertrauten Ummit gebung gefördert werden. Deswegen und wegen offener zusätzliUmsetzungsfragen ist dieser Ansatz trotz unbestritten guter politiAbsichten für uns nicht zustimmungsfähig. und Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die beiden systemischen Gesetzentwürfe eingehen. Zum GesetzentEntwurf wurf der Landesregierung: Dieser ist unambitioniert und Kita, mutlos. Anzuhörende bemängeln die fehlende Dynamisie– rung der Pauschalen, Übergangsfristen als Qualitätsbremse Genau und ein fehlendes Gesamtkonzept. Wir sehen hier erneut eindeunur Stückwerk statt eines strukturellen Gesamtkonzepts und lehnen den Entwurf daher ab. (Beifall AfD) Zum Entwurf der GRÜNEN für ein Kita-Gesetz: Hier gibt es Licht und Schatten. Acht Maßnahmen sind für uns zuFröbel stimmungsfähig, zum Beispiel die Verkürzung der Erzieka- herausbildung, die Abschaffung des Schulgelds oder der PivA-Ausbau. Aber die Kernkritik aus der Anhörung ist eindeutig: Dem Entwurf fehlt ein roter Faden, er enthält Textpassagen ohne Regelungswirkung, es werden unreflektiert Konzepte aus anderen Bundesländern kopiert, und durch Programmanbindungen schafft man mehr Bürokratie statt Flexibilität. Im Sinne der Sprachbildung kontraproduktiv ist zudem die in Ihrem Entwurf geforderte Absenkung des Sprachniveaus in der Erzieherausbildung. Wir halten das für unverantwortlich. (Beifall AfD) Auch diesen Entwurf lehnen wir daher, trotz einzelner guter Ansätze, im Ergebnis ab. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, Sprachförderung ist keine ideologische Frage, kein Randthema. Sie ist eine fachliche Notwendigkeit, anerkannt von allen Akteuren – Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Trägern. Unser Gesetzentwurf liefert die Antworten, die die Fachleute fordern. Wir können uns den Luxus des Wegsehens nicht mehr leisten. Wenn wir uns in diesem Haus bei allem politischen Streit um die besten Lösungen auf eines verständigen können, dann hoffentlich darauf, dass kein Kind in Hessen an mangelnder Sprachförderung scheitern darf. Ich werbe daher erneut um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und beantrage hiermit die dritte Lesung. Liebe Frau Kollegin Dr. Koebe, wenn Ihnen die sachlichen Argumente ausgehen, wird die „Wolf im Schafspelz“-Analogie bemüht. Das ist durchschaubar, und die Wähler goutieren das nicht mehr. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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