Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, auch diese Frage ist reits im Rahmen des Dringlichen Berichtsantrags wortet worden. Ich darf hierzu Bezug auf die zu den Fragen 7, 8, 9, 10, 17 und 18 Ihres Dringlichen Berichtsantrags nehmen. Ich verlese noch einmal die wort, die ich Ihnen bereits im Ausschuss gegeben habe: „Den Gemeinden, die nach dem Ergebnis der tersuchungen des IWU die Voraussetzungen für nen angespannten Wohnungsmarkt erfüllen, dieses Ergebnis mit Schreiben des HMWVW 9. April 2025 mitgeteilt. Zudem wurde den den, bei denen es sich um Grenzfälle handelt, wie es bereits verfahrensüblich beim letzten ten der Fall war, die Gelegenheit einer Selbsteinschätzung des Wohnungsmarkts einschließlich Wohnversorgung gegeben. Hier konnten insbesondere die Besonderheiten des lokalen Wohnungsmarkts vorgebracht werden. Diesen Kommunen wurden Juni 2025 die Ergebnisse der Evaluierung der terschutzverordnung vorgestellt. Anhand der Rückmeldungen und der ausführlichen Erörterung war ableitbar, dass die Untersuchungsergebnisse nicht die Realität auf dem Wohnungsmarkt in Hessen abbilden. Es ist im Interesse Landesregierung, eine rechtssichere Grundlage, auch Rechtssicherheit für Kommunen, Vermieter und Mieter bringt, zu schaffen. Aus diesem wurde die Entscheidung getroffen, eine Neuevaluierung auf den Weg zu bringen, als Widersprüche sichtbar wurden.“ Das entspricht wörtlich der Antwort, die auch im schuss gegeben wurde.
