Prof. Dr. Roman Poseck
Die Zahl 17.000 bezog sich auf die Fallzahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das will ich an der Stelle deutlich sagen. Die Verfahrenszahl in der Justiz ist nicht ganz gleichbedeutend damit. Ich habe bei der Beantwortung Ihrer Ausgangsfrage deutlich gemacht, dass ich den Verkehrsbetrieben – so ist es auch rechtlich vorgesehen – den Freiraum einräume, ob sie einen Strafantrag stellen oder nicht. Dabei spielt aus meiner Sicht die Frage der Ausweisung bzw. Abschiebung keine Rolle.
