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Astrid Wallmann

09.12.2025 Sitzungen 21/55

Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort an den Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz geben. Herr Staatsminister Prof. Poseck, bitte schön. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr ordneter Schenk, Ihre Frage impliziert, dass die öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein den betroffenen Kommunen folgenlos bleibt. Dies ist unzutreffend. Personen ohne gültigen Fahrschein müssen in der Regel ein erhöhtes Beförderungsentgelt Höhe von 60 Euro zahlen. Die Beförderungserschleichung hat somit unmittelbare finanzielle Folgen für die fenen, die erforderlichenfalls auch mithilfe der durchgesetzt werden können. Ob darüber hinaus eine strafrechtliche Ahnung soll, hängt maßgeblich von dem Willen der geschädigten Verkehrsbetriebe ab, da es sich bei der Beförderungserschleichung um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt handelt. Das bedeutet, dass grundsätzlich ein Strafantrag der Verkehrsbetriebe für die Strafverfolgung erforderlich ist. Diese Entscheidung liegt außerhalb des Einflusses Landesregierung und ist allein Sache der Verkehrsbetriebe bzw. der Kommunen. Selbstverständlich steht die in allen Kommunen, auch in Wiesbaden und Frankfurt, Verkehrsbetrieben weiterhin stets zur Verfügung, wenn beispielsweise erforderlich ist, Personalien zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche festzustellen. Außerdem wird die Polizei weiterhin bei Kenntnis Straftaten von Amts wegen Strafanzeigen erstellen, wenn die geschädigten Institutionen keinen Strafantrag stellt haben.

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